Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 360

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 360 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 360); Strafrecht 360 seine Leistungen zur Wiedergutmachung der begangenen Straftat beizutragen und sich durch sein Verhalten im gesellschaftlichen und persönlichen Leben, besonders im Arbeitsprozeß, zu bewähren hat. Die S. soll den Verurteilten veranlassen, durch sein persönliches Verhalten zu beweisen, daß er die notwendigen Lehren aus der Straftat und dem Strafverfahren gezogen und seinen Platz in der sozialistischen Gesellschaft als gleichberechtigtes und -verpflichtetes Gesellschaftsmitglied gefunden hat. S. werden nur bei solchen Handlungen angewandt, die nach Strafgesetzen der DDR mit S. bedroht sind. S. dürfen nur durch staatliche Gerichte in einem gesetzlich geregelten - Strafverfahren ausgesprochen werden. Das Gericht hat die S. nach Art und Maß innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens unter Berücksichtigung der Schwere der Straftat und der Täterpersönlichkeit festzulegen (Strafzumessung). Das - Strafrecht unterscheidet zwischen Haupt-und Zusatz-S. Haupt-S. sind S. ohne Freiheitsentzug (Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe und öffentlicher Tadel), S. mit Freiheitsentzug (Frei-heits-S., Haft-S., Jugendhaft, Arbeitserziehung, Einweisung in ein Jugendhaus und Strafarrest für Militärpersonen) und die Todes-S. Da die Mehrzahl der in der DDR begangenen Straftaten weniger schwerwiegend ist, ist die Mehrheit der S. nicht mit Freiheitsentzug verbunden. Zusatz-S. dienen der Erhöhung der Wirksamkeit der Haupt-S. bzw. sind speziell auf die Verhütung weiterer Straftaten gerichtet. Zusatz-S. sind insbesondere die zusätzliche Geld-S., öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung, Aufenthaltsbeschränkung, Verbot bestimmter Tätigkeiten, Entzug der Fahrerlaubnis und anderer Erlaubnisse, Einziehung von Gegenständen, Vermögenseinziehung, Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte. Das Recht der DDR gewährleistet die unmittelbare Mitwirkung der Werktätigen an der Findung der gerechten S. und an deren Verwirklichung. Außerhalb des Strafrechts gibt es im Zivil- und Wirtschaftsrecht Vertrags-S. und gegen - Ordnungswidrigkeiten Ordnungs-S. Strafrecht: Zweig des sozialistischen Rechts der DDR, durch welchen der sozialistische Staat die - Kriminalität bekämpft. Das S. regelt die Grundsätze und Hauptrichtungen der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung. Es dient dem Schutz der sozialistischen Gesellschafts-, Staatsund Rechtsordnung und der Rechte und Interessen der Bürger vor - Straftaten und der Erziehung der Rechtsverletzer zur Einhaltung der Gesetzlichkeit unter Berücksichtigung der Art und Schwere der begangenen Straftat und der Täterpersönlichkeit. Es regelt die Grundlagen und Aufgaben der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (- rechtliche Verantwortlichkeit) und legt wichtige verfassungsrechtliche Grundsätze der S.spflege fest (Schutz der Würde und der Rechte des Menschen, Gewährleistung der Gleichheit vor dem Gesetz, Recht der Bürger auf Mitgestaltung der S.spflege, Garantien der Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit in der S.sprechung, Grundsätze für den Geltungsbereich der Strafgesetze). Es bestimmt wichtige Formen der Mitwirkung der Werktätigen an der S.spflege und bei der Erziehung von Straftätern. Das S. bestimmt die objektiven und subjektiven Umstände, unter denen Handlungen Straftaten darstellen. Es unterscheidet dabei zwischen gesellschaftswidrigen Vergehen und Straftaten, die wegen ihrer Gesellschaftsgefährlichkett Verbrechen sind. Das S. legt Voraussetzungen, Inhalt und Arten der Schuld fest (- Verschulden). Eine Tat ist schuldhaft begangen, wenn der Täter trotz der ihm gegebenen Möglichkeiten zu gesellschaftsgemäßem Verhalten durch verantwortungsloses Handeln;
Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 360 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 360) Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 360 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 360)

Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung und in den Bezirken des Leiters der Bezirksverwaltung. Der behandelnde Arzt ist nicht von den Haftgründen zu unterrichten und darf nur Mitteilung über die Person des Inhaftierten erhalten, die zur Behandlung erforderlich sind. Haftunterbrechung bei Haftunfähigkeit Wird in einem fachärztlichen Gutachten Haftunfähigkeit festgestellt, so entscheidet bezüglich der Haftunterbrechung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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