Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 329

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 329 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 329); 329 Staatsbank der DDR Demokratisierung des Aufbaas und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23. 7. 1952. Gegenwärtig gliedert sich die DDR in 15 Bezirke (einschließlich der Hauptstadt Berlin), 27 Stadtkreise (von denen 6 in Stadtbezirke untergliedert sind), 191 Landkreise, 7616 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Entsprechend dieser territorialen Gliederung wählen die Bürger im jeweiligen Territorium ihre Volksvertretung: die Volkskammer, die Bezirkstage; Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen. Das einheitliche Handeln aller Organe im S, wird durch die schöpferische Verwirklichung des Prinzips des demokratischen Zentralismus bei der Gestaltung der Beziehungen zwischen den staatlichen Organen und zwischen ihnen und den Bürgern, ihren Kollektiven und gesellschaftlichen Organisationen gewährleistet. Die Hauptrichtung zur weiteren Festigung der sozialistischen Staatsmacht und damit zur Vervollkommnung des S. besteht darin, die zentrale staatliche Leitung und Planung zu qualifizieren und sie mit der wachsenden schöpferischen Aktivität der Werktätigen auf allen Gebieten wirksamer zu verbinden. Das erfordert vor allem: die Verstärkung der führenden Relie der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei in der Tätigkeit aller Organe des sozialistischen Staates; die Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Arbeit der Volksvertretungen und ihrer Organe - von der Volkskammer und dem Ministerrat der DDR bis zu den Gemeindevertretungen und den Räten der Gemeinden - bei der einheitlichen Verwirklichung der sozialistischen Staatspolitik; die Durchsetzung eines sozialistischen Arbeitsstils in allen Phasen des staatlichen Leitungsprozesses von der Vorbereitung der Entscheidungen über die Organisierung der Durchführung bis zur Kontrolle und Rechenschaftslegung vor den Werktätigen. Die konkreten Schritte zur Weiterentwicklung des S. nach dem VIII. Parteitag der SED sind im Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972, in den vom Ministerrat beschlossenen Grundsätzen über die Verantwortung und Arbeitsweise der Ministerien und im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 geregelt. - Staatsrecht der DDR, - Staatsapparat Staatsbank der DDR: Emissionsbank der DDR und Organ des Ministerrates der DDR für die Verwirklichung der von der SED und der Regierung beschlossenen Geld-und Kreditpolitik in ihrer Gesamtheit. Zu ihren Aufgaben gehören die Leitung, Planung, Durchführung und Kontrolle der Geld- und Kreditpolitik. Sie erläßt Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Geldumlaufs, des Kredits, des Zinses sowie des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs. Die S. organisiert auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes den Geldumlauf, konzentriert freie Geldmittel der Volkswirtschaft, gewährt kurz- und langfristige Kredite, organisiert den Zahlungs- und Verrechnungsverkehr und übt auf dieser Grundlage eine staatliche Kontrolle durch die Mark aus. Mit der Erfüllung dieser Aufgaben hat sie die Ausarbeitung und Durchführung der Volkswirtschaftspläne zur Erzielung eines hohen Nutzeffekts des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses zu fördern und gemeinsam mit den anderen Kreditinstituten zur kontinuierlichen Sicherung der Stabilität der Währung beizutragen. Die S. ist für die Ausarbeitung und die Abrechnung der Kreditbilanz verantwortlich. Sie erarbeitet darüber hinaus Stellungnahmen und Vorschläge zu den Entwürfen des Volkswirtschaftsplanes, der Finanzbilanz des Staates;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum Auskunft geben. Es geht darum, aussagefähige, ständige Informationen über die inhaltlichen Ergebnisse der Arbeit zu erarbeiten. Diese müssen eine bedeutende Rolle bei der Anleitung und Kontrolle muß die Bearbeitung der Untersuchungsvorgänge stehen. Das ist der Schwerpunkt in der Tätigkeit der zuständigen Abteilung. Die für die Lösung dieser Aufgabe erforderlichen kadermäßigen Voraussetzungen hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt den Verhafteten vorführen oder verlegen zu lassen. Der Verhaftete kann zeitweilig dem Untersuchungsorgan zur Durchführung von Ermittlungshandlungen übergeben werden.

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