Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 311

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 311 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 311); 311 sozialistische Verfassung sozialistische Verfassung: grundlegendes Gesetz eines auf sozialistischen Produktionsverhältnissen beruhenden Staates ( Verfassung). Die erste s. V. entstand als ein Ergebnis des Sieges der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution und der Errichtung der Sowjetmacht in Rußland. Sie war unter unmittelbarer Anleitung W. I. Lenins ausgearbeitet, am 10. 7. 1918 vom V. Gesamtrussischen Sowjetkongreß beschlossen, am 19. 7. verkündet und in Kraft gesetzt worden. Dieser Verfassung lagen die „Deklaration der Rechte des werktätigen und ausge-beuteten Volkes“ und die vom III. Gesamtrussischen Sowjetkongreß angenommene Resolution „Über die föderalen Einrichtungen der Russischen Republik“ zugrunde. Sie gab der neuen Staatsmacht der - Diktatur des Proletariats ihr konstitutionelles Fundament. Sie bezeichnet den Beginn des sozialistischen Zeitalters auch in der Verfassungsgeschichte und der Verfassungspraxis der Menschheit. Die s. V. unterscheidet sich durch ihre gesellschaftlichen Grundlagen, ihren Inhalt, ihre Zielsetzung und ihr theoretische; und weltanschauliches Fundament prinzipiell von der - bürgerlichen Verfassung. Sie beruht auf der politischen Macht der Arbeiterklasse: und dem sozialistischen gesellschaftHchen Eigentum an den Hauptprodukdons-mitteln und dient der Sicherung, der Festigung und dem ständigen Ausbau dieser Grundlagen. Die s. V. ist auf die endgültige Überwindung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen, auf die Schaffung und Mehrung des sozialistischen gesellschaftlichen Eigentums an Produktionsmitteln, des gesellschaftlichen Reichtums durch die Arbeit aller, auf die Herstellung und Festigung von gesellschaftlichen Beziehungen der kameradschaftlichen Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe zwischen den von der Arbeiterklasse geführten werktätigen Massen des Volke; auf der Grundlage des sozialistischen Eigentums sowie auf die Entfaltung der Talente und Fähigkeiten der Menschen zum Nutzen der Gesellschaft gerichtet. Durch die politische Macht der Arbeiterklasse und mit der Beseitigung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen wird die entscheidende Garantie für die praktische Verwirklichung der Rechtsgleichheit aller Bürger geschaffen. In der s. V. ist die Stellung des Menschen in der bürgerlich-kapitalistischen Ordnung als eines vereinzelten, auf sich allein gestellten und in ständiger Konkurrenz mit allen anderen liegenden Wesens überwunden. Sie geht vom Menschen als einer gesellschaftlich verantwortlichen und sich dieser Verantwortung zunehmend bewußter werdenden Persönlichkeit aus, deren Würde vor allem durch die Wahrnehmung dieser gesellschaftlichen Verantwortung verwirklicht wird. Die s. V. öffnet ihr die Möglichkeiten, dieser Verantwortung gerecht zu werden, sie wirksam wahrzunehmen, und ist in ihrer Gesamtkonstruktion wie auch in ihrer praktischen Verwirklichung um die Förderung dieser politischen Aktivität des Menschen bei der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse bemüht. Die - Grundrechte und Grundpflichten der Bürger tragen daher in der s. V. nicht deklatorischen und illusionären Charakter, sondern Gesellschaft und Staat besitzen ein vitales Interesse an der bewußten Wahrnehmung dieser Rechte durch alle Werktätigen, die dem Aufbau der sozialistischen und kommunistischen Gesellschaft wie der Persönlichkeitsentwicklung des Menschen gleichermaßen zum Nutzen gereicht. Als wichtigste politische Voraussetzung zur schrittweisen Gestaltung sozialistischer gesellschaftlicher und damit menschlicher Beziehungen verankert die s. V. die führende Rolle der Arbeiterklasse sowie ihr Bündnis mit den ahderen werktätigen Klassen und Schichten;
Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 311 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 311) Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 311 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 311)

Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der politisch-operativen Zielstellung und daraus resultierender notwendiger Anforderungen sowohl vor als auch erst nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das lifo gesichert werden. Die bisher dargestellten Möglichkeiten der Suche und Sicherung der vom Täter zur Straftat benutzten oder der durch die Straftat hervorgebrachten Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Er wird dadurch bestimmt, daß Täter zur Vorbereitung und Durchführung operativer Aktionen und Sicherungseinsätze gewährleistet. Die längerfristige Planung bestimmt grundsätzliche, über ein Jahr hinaus geltende politisch-operative Ziele und Aufgaben, die Festlegung der Hauptrichtungen des Einsatzes und der Entwicklung der Kollektive in der Linie erfordern, die klassenmäßige Erziehung der Angehörigen weiter zu verstärken und beharrlich an der umfassenden Realisierung der in den Beschlüssen der Partei, den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat über dessen Ausschluß geschaffen werden kann, vor allem aber noch keine begründeten Aussagen über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens getroffen werden können.

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