Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 304

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 304 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 304); sozialistisches Recht 304 und die ständige Mehrung des s. E. ist Pflicht des sozialistischen Staates und seiner Bürger. Dabei nimmt das - sozialistische Recht einen bedeutsamen Platz ein. Die Aufgabe der rechtlichen Normen besteht u. a. darin, die ständige Mehrung des s. E. zu gewährleisten, Angriffe auf das s. E. abzuwehren und die durch widerrechtliche Beeinträchtigungen entstandenen Schadensfolgen zu beseitigen. sozialistisches Recht: Gesamtheit der sich wechselseitig bedingenden und voneinander abhängenden, vom - sozialistischen Staat gesetzten oder sanktionierten und geschützten allgemeinverbindlichen Verhaltensregeln (Normen), die als ein Instrument der herrschenden - Arbeiterklasse zur Durchsetzung der objektiven gesellschaftlichen Gesetze des Sozialismus und zum Schutz der sozialistischen Gesellschaft dienen, die Bürger, gesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Organe zum bewußten gesellschaftlichen Handeln erziehen und im Falle ihrer Verletzung durch staatlichen Zwang gewährleistet werden. Das s. R. ist gegenüber dem bürgerlichen Recht ein qualitativ neuer, höherer Rechtstyp, weil es nicht der Aufrechterhaltung und dem Schutz der Ausbeutung und Unterdrückung, sondern der Schaffung einer ausbeutungsfreien sozialistischen und später kommunistischen Gesellschaft dient; weil es die menschliche Persönlichkeit nicht deformiert, sondern allseitig entwickeln hilft. In der Etappe der ► Diktatur des Proletariats ist das s. R. Willensausdruck der Arbeiterklasse, die von ihrer - marxistisch-leninistischen Partei geführt wird und im Bündnis mit den werktätigen Bauern bzw. der Klasse der Genossenschaftsbauern sowie anderen Schichten die Macht ausübt; in der Etappe des Staates des ganzen Volkes ist das s. R. Willensausdruck des von der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführten ganzen Volkes. Der Inhalt des im s. R. ausgedrückten Willens ist letztlich in dem Entwicklungsniveau der sozialistischen Produktionsverhältnisse begründet. Der Systemcharakter des s. R. kommt darin zum Ausdruck, daß alle seine Teile auf Grund eines inneren klassenmäßigen und inhaltlichen Zusammenhangs eine Einheit bilden. Aufgabe und Funktion des s. R. ist es, den Aufbau der sozialistischen und kommunistischen Gesellschaft mit leiten zu helfen, als Regulator bei der Verteilung der Produkte und der Arbeit unter die Mitglieder der Gesellschaft zu dienen und sozialistische Persönlichkeiten mit zu formen sowie die sozialistische Gesellschaft und ihre Mitglieder sowohl vor feindlichen, von den gestürzten Ausbeuterklassen oder vom Imperialismus ausgehenden Anschlägen wie vor allen anderen, die sozialistische Gesellschafts- und Rechtsordnung verletzenden Handlungen zu schützen. Seinem Klasseninhalt entsprechend, wirkt das s. R. also gesellschaftsorganisierend bei der planmäßigen bewußten Gestaltung des gesellschaftlichen Aufbaus. Es ist ein unentbehrlicher Stimulator bei der Herausbildung und Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse, indem es über das Handeln von Menschen (die bestimmten Klassen und Schichten angehören) auf gesellschaftliche Verhältnisse im Sinne der Verwirklichung der historischen Mission der Arbeiterklasse einwirkt. Alles, was das s. R. in der sozialistischen und kommunistischen Gesellschaft bewirkt, bewirken die Werktätigen, die unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei rechtliche Verhaltensregeln nutzen, um ihre schöpferischen Aktivitäten einheitlich zu organisieren. Die vom Recht allgemeinverbindlich geforderten Handlungen (Rechte und Pflichten) müssen, ehe sie realisiert werden, durch den Kopf des einzelnen hindurchgehen.;
Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 304 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 304) Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 304 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 304)

Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit einzuschätzen. Ordnung und Sicherheit haben stets Vorrang. Dennoch ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist die sozialistische Gesetzlichkeit streng einzuhalten, die Menschenwürde und die Persönlichkeit des Verhafteten zu achten.

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