Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 285

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 285 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 285); 285 Sowjetstaat UdSSR. Ihr Zusammenwirken bei der Lösung der staatlichen Aufgaben wird durch die Grundsätze der - Sowjetföderation und des - demokratischen Zentralismus bestimmt. Diese gewährleisten die Einheit des Wirkens aller S. und ermöglichen es, die produktiven Kräfte der Sowjetgesellschaft durch die organische Verbindung der zentralen staatlichen Leitung und Planung des gesellschaftlichen Gesamtprozesses mit der eigenverantwortlichen Leitungs- und Planungstätigkeit der örtlichen Staatsorgane immer vollständiger zu nutzen und dabei die national-territorialen Erfordernisse der Entwicklung des sowjetischen Nationalitätenstaates zu berücksichtigen. Das Anwachsen der Autorität der S. ist eine gesetzmäßige Erscheinung des sozialistischen und kommunistischen Aufbaus. Die KPdSU arbeitet unablässig daran, das politische Wesen und die Vorzüge der S. als Organe der sozialistischen Volksmacht noch umfassender zur Geltung zu bringen. Sie lenkt die Aufmerksamkeit der Obersten S. vor allem darauf, ihre Arbeit zur sozialistischen Rechtsgetaltung weiter zu vervollkommnen und die Einheit von Beschlußfassung und -durchführung, insbesondere durch die Verstärkung der Kontrolle über die Arbeit der Ministerien und Dienststellen sowie die wichtigsten Bereiche des wirtschaftlichen und kulturellen Aufbaus weiter zu festigen. Große Bedeutung kommt beim kommunistischen Aufbau den örtlichen S. zu. Sie haben besonders günstige Bedingungen, die gesellschaftliche Kraft der sozialistischen Demokratie zur Wirkung zu bringen: Sie stehen der Bevölkerung räumlich am nächsten; ihre Verantwortung für die Heranziehung der Masse der Werktätigen und schließlich aller Bürger der UdSSR zur ständigen, unmittelbaren und dabei entscheidenden Mitwirkung an der staatlichen Arbeit erhöht sich desha b besonders rasch. Die Verwirklichung der vom XXIV. Parteitag der KPdSU beschlossenen Hauptaufgabe des 9. Fünfjahrplans bildet den wichtigsten Inhalt ihrer Tätigkeit. Die örtlichen S. tragen eine wachsende Verantwortung für die Intensivierung des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses in ihrem Aufgabenbereich, für den Ausbau und die Festigung der materiellen und geistig-kulturellen Grundlagen der sozialistischen Lebensweise des Sowjetvolkes. Ihnen ist ein beträchtlicher Teil des Nationaleinkommens für die gesellschaftliche Konsumtion anvertraut. Sie haben das Recht erhalten, die Arbeit der auf ihrem Territorium gelegenen Betriebe und Wirtschaftsorganisationen im Rahmen ihrer Kompetenz zu koordinieren und die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit noch umfassender zu kontrollieren. Die Obersten S. der Unionsrepubliken und ihre Präsidien leiten die örtlichen S. und ihre Organe an und verallgemeinern ihre fortgeschrittensten Erfahrungen. Sowjetstaat: erster - sozialistischer Staat in der Geschichte, entstanden als Ergebnis des Sieges der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution, der Zerschlagung des alten Machtapparates der Bourgeoisie und der Gutsbesitzer Rußlands, der Errichtung der - Diktatur des Proletariats in Form der Republik der Sowjets auf multinationaler Grundlage. Als Hauptinstrument der - Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten zur revolutionären Umgestaltung der Gesellschaft, zur Verwirklichung des Leninschen Planes des sozialistischen Aufbaus organisierte der S. unter Führung der KPdSU die schöpferische Arbeit der Werktätigen der UdSSR durch die planmäßige Leitung der ökonomischen, gesellschaftlich-politischen und geistig-kulturellen Entwicklung zum Sozialismus, verteidigte er stets erfolgreich die sozialistischen Errungenschaften des Sowjetvolkes. Mit der;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung im Staatssicherheit im strafprozessualen Prüfungsstadium zwecks Prüfung von Verdachtshinweisen zur Klärung von die öffent liehe Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalten mittels Nutzung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Verhalten beenden. Art und Umfang dieser Aufforderung sind exakt zu dokumentieren, da sie für eine evtl. Feststellung der strafrechtliehen Verantwortlichkeit von Bedeutung sein können. So verlangt der Strafgesetzbuch in Abgrenzung zu den, Strafgesetzbuch das Nichtbefolgen einer Aufforderung durch die Sicherheitsorgane oder andere zuständige Staatsorgane.

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