Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 283

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 283 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 283); 283 Sowjetföderation nationalen und ihrem Inhalt nach sozialistischen Kultur der Völker der UdSSR zu erreichen. Die S. entstand als Ergebnis der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution, der Errichtung der - Diktatur der Proletariats, die die Befreiung der vom Zarismus unterdrückten Völker Rußlands brachte. Im Jan. 1918 beschloß der III. Gesamtrussische Sowjetkongreß die Bildung der RSFSR. 1922 entstand die Transkaukasische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik, bestehend aus der Georgischen, der Aserbaidshanischen und der Armenischen SSR. Den entscheidenden Schritt zur Entwicklung der 5. vollzogen die sowjetischen Werktätigen unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei mit der Bildung der UdSSR am 30. 12. 1922, die durch die Verfassung der UdSSR von 1924 staatsrechtlich ausgestaltet wurde. Die UdSSR ist ein souveräner Staat, seine souveräne Macht erstreckt sich auf das Territorium aller Republiken, die sich in ihr vereinigt haben. Die UdSSR hat ihre Verfassung, ihre Organe der Staatsmacht und Staatsverwaltung; sie hat eine einheitliche Volkswirtschaft, einen einheitlichen Staatshaushalt, einheitliche Streitkräfte, eine einheitliche Staatsbürgerschaft, ein einheitliches Kredit- und Finanzsystem. Aus dem politischen Wesen des *- Sowjetstaates, seiner einheitlichen sozialökonomischen, politischen Grundlage ergibt sich, daß die staatliche Souveränität der Union und der Unionslepubliken notwendig eine unlösbare Einheit bilden. Die in der Verfassung der UdSSR vorgenommene Abgrenzung ihrer Kompetenzen bedeutet darum keine Teilung der einheitlichen souveränen Rechte des Sowjetvolkes, der politisch-staatlichen Macht der Werktätigen der UdSSR. Die S. besteht heute aus 15 Unionsrepubliken. Im Rahmen der Grundsätze des föderativen Staatsaufbaus verwirklichen sie auf ihrem Territorium die Sowjetmach:; ausgenommen sind jene Rechte, die sie freiwillig nach Art. 14 der Verf. der UdSSR den staatlichen Organen der Union übertragen haben. Jede Unionsrepublik hat ihre Verfassung, ihre obersten Macht-, Leitungs-und Rechtspflegeorgane. Die Verfassungen der Unionsrepubliken müssen der Verfassung der UdSSR entsprechen; darin drückt sich die Einheit des sowjetischen multinationalen Staates, die Gemeinsamkeit seiner grundlegenden Prinzipien aus. Wachsende Bedeutung hat die Gesetzgebung der Unionsrepubliken erlangt. Die Unionsrepubliken haben das Recht, diplomatische Beziehungen zu ausländischen Staaten zu unterhalten, ihre Vertreter in internationale Organisationen zu entsenden (z. B. in die UNO), eigene Truppenverbände zu haben. Ohne ihre Einwilligung darf ihr Territorium nicht verändert werden. Die in den letzten Jahren durchgeführten Maßnahmen zur Erweiterung der Rechte der Unionsrepubliken sind organisch verbunden mit der Stärkung der Leitung und Planung im Rahmen der gesamten Union. Eine staatliche Form der brüderlichen Zusammenarbeit der Sowjetvölker und wichtiger Grundsatz des Staatsaufbaus der UdSSR ist die nationalterritoriale Autonomie. Sie ermöglicht es, die Kultur und Lebensweise der einzelnen Völkerschaften innerhalb der Unionsrepubliken in der staatlichen Leitung umfassend zu berücksichtigen. Als Formen der sowjetischen national-territorialen Autonomie haben sich 20 autonome Sowjetrepubliken (ASSR), 8 autonome Gebiete und 10 nationale Kreise herausgebildet und entwickelt. Die Mitglieder und Mitarbeiter ihrer Macht- und Leitungsorgane gehören den jeweiligen Nationen und Völkerschaften an. Sie kennen deren Lebensweise, Gewohnheiten, Bräuche, Sitten und beherrschen ihre Sprache. Die gesellschaftlich-politische, ökonomische und geistig-kulturelle Entwicklung innerhalb der S. vollzieht sich auf der Grundlage der gesamtstaatlichen Lei-;
Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 283 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 283) Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 283 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 283)

Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist als eine relativ langfristige Aufgabe zu charakterisieren, die sich in die gesamtstrategische Zielstellung der Partei zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft unmittelbar einordnet. Unter den gegenwärtigen und für den nächsten Zeitraum überschaubaren gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen kann es nur darum gehen, feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen gegeben sind. Dieser Prozeß des sich allmählich entwickelnden Widerspruchs zwischen Individuen und sozialistischer Gesellschaft ist zugleich ein Teil der Problematik der Bewegung und Lösung von Widersprüchen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in Verwirklichung der ivirtschaftlich-organisatcrischen, kulturell-erzieherischen Funktionen, in der Außenpolitik und der Gewährleistung des Schutzes der Arbeiter-und-Bauern-Macht vielfältiger, komplexer, komplizierter und zugleich differenzierter.

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