Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 279

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 279 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 279); 279 Schutz der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung Schuldverhältnis : zivilrechtliche Form der schuldrechtlichen Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Personen, in der sich die schuidrecht-liche Forderung (auch Anspruch genannt) des Berechtigten (Gläubiger) und die Schuld des Verpflichteten (Schuldner) gegenüberstehen und die Beteiligten zur Erreichung eines bestimmten Zweckes zu einer bestimmten Handlung oder Unterlassung verpflichtet sind. Die Forderung oder die Schuld wird durch eine Leistung erfüllt. Zur Vornahme der Leistung ist der Schuldner dem Gläubiger verpflichtet. Die wichtigsten S. entstehen durch schuldrechtliche Verträge, sogenannte Alltagsverträge, die der Befriedigung der Bediirfnisse der Bürger dienen. Das S. wird in diesen Fällen gewöhnlich mit dem konkreten Begriff des Vertragstyps bezeichnet, z. B. als Kaufvertrag oder Mietvertrag. Diese Verträge begründen gegenseitige S., innerhalb derer beide Partner wechselseitig Leistungen schulden und fordern können. Es ist aber möglich, daß sowohl Gläubiger als auch Schuldner unter Aufrechterhaltung des S. Wechsel a können, z. B. indem der Gläubiger seine Forderung an einen anderen ab-tritt. Weiterhin kann ein S. aus Vertrags- und anderen Rechtsverletzungen, ausnahmsweise auch durch einseitige Rechtsgeschäfte (z. B. Vermächtnis) oder durch auf einen äußeren, mit Rechtsfolgen verknüpften Erfolg abzielende Handlungen (z. B. Fund oder Geschäftsführung ohne Auftrag) entstehen. In der Regel machen die an einem 3. Beteiligten von ihrer Befugnis Gebrauch, über ihr Vermögen za verfügen. Das S. ist im Rahmen der sozialistischen Gesetzlichkeit in eigener Verantwortung und in Übereinstimmung mit den Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens zu gestalten. Der sozialistische Staat gibt den Bürgern durch bestimmte normative Akte Anleitung zum rechtmäßigen Handeln. Erfüllt ein Partner des S. seine Pflichten nicht, hat er für die dadurch entstehenden Folgen einzutreten (- rechtliche Verantw Örtlichkeit). Der Gläubiger hat die Möglichkeit, den mit dem S. bezweckten Erfolg auch ohne oder sogar gegen den Willen des Schuldners zu erreichen. Dazu kann er die Hilfe des - Gerichts in Anspruch nehmen. Das S. erlischt gewöhnlich durch seine Erfüllung, aber auch durch Hinterlegung, Aufrechnung, Erlaßvertrag, rechtsgeschäftliche Aufhebung durch die Beteiligten. Es kann auch durch Zeitablauf, durch Tod eines Beteiligten, durch die Unmöglichkeit der Leistung beendet werden. Ferner wird das S. durch einseitige rechtsgestaltende Handlungen, wie Anfechtung, Rücktritt, Kündigung, Wandlung u. a. aufgehoben oder inhaltlich geändert. Schutz der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung: objektive Gesetzmäßigkeit der - sozialistischen Revolution; der S. wird unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse von der sozialistischen Staatsmacht organisiert und in allen Situationen des Klassenkampfes gewährleistet. Der S. ist entscheidender Teil der politischen Machtausübung durch die Arbeiterklasse im Bündnis mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, der Intelligenz und den anderen werktätigen Schichten und somit Ausdruck der Souveränität des werktätigen Volkes. Er umschließt die Gesamtheit der politischen, staatlichen und rechtlichen Aktivitäten und Maßnahmen zum Schutz des Friedens, des sozialistischen Vaterlandes und aller sozialistischen Errungenschaften des Volkes der DDR, zur Gewährleistung der Unantastbarkeit des Staatsgebietes der DDR (einschließlich des Luftraumes, der Territorialgewässer, des Schutzes und der Nutzung des Festlandsockels) sowie den Schutz des friedlichen Lebens der Bürger. Neben der stän-;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

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