Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 267

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 267 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 267); 267 Recht und Ehrenpflicht zum Schutz des Friedens zialistischen Gesellschaftsverhältnisse. Alle Zweige des sozialistischen Rechts bringen gleichermaßen die qualitativ neuen Beziehungen der Bürger zur Gesellschaft und zum Staat zum Ausdruck und spiegeln in ihrer Einheit das Wesen des sozialistischen Rechts als Hebel und wichtigstes Mittel der sozialistischen Staatsmacht zur Durchsetzung der gesellschaftlichen Entwicklungsgesetze wider. Recht und Ehrenpflicht zum Schutz des Friedens und des sozialistischen Vaterlandes: von der Verf. der DDR (Art. 23) zum Grundrecht und zur Ehrenpflicht jedes Bürgers erklärtes Gebot zum Schutz des Friedens und des sozialistischen Vaterlandes und seiner Errungenschaften. Die Existenz der DDR, ihre konsequente Politik der Friedenssicherung haben dazu beigetragen, im Europa des 20. Jahrhunderts die längste Friedensperiode zu gewährleisten. In der DDR gibt es keine Klasse oder Schicht, die am Krieg profitieren könnte. Alle Bürger der DDR haben die Gewißheit, daß sich ihr Leben durch die friedliche Arbeit im und für den Sozialismus immer reicher und schöner gestaltet. Aber der Frieden ist durch die Existenz und aggressive Politik imperialistischer Mächte bedroht. Deshalb ist es nicht nur eine Pflicht, sondern ein lebenswichtiges, elementares Recht, den Frieden, da sozialistische Vaterland und das eigene friedliche Leben zu verteidigen. Solange imperialistische Mächte den Frieden bedrohen, solange muß das Recht auf Frieden und Selbstbestimmung, wie es die Charta der Vereinten Nationen als geltendes Völkerrecht regelt, durch die bedrohten Staaten und Menschen auch in dem elementarsten Sinne eines Rechts auf Selbsterhaltung, eines Rechts auf aktiven Schutz für Leben, Freiheit und Würde der Bürger, also als Recht auf Verteidigung verstanden werden. Unter den Bedingungen der imperialistischen Herrschaft werden die Werktätigen gezwungen, einer ihnen fremden und feindlichen Macht Waffendienste gegen ihre eigenen Interessen zu leisten. Der Schutz des Friedens und des sozialistischen Vaterlandes und seiner Errungenschaften ist demgegenüber eine verfassungsmäßige Ehrenpflicht für alle Bürger, die ihrem ureigenen Interesse am Leben und Arbeiten im Frieden und unter menschenwürdigen gesellschaftlichen Bedingungen entspricht. Diese Pflicht umfaßt Dienst und Leistungen für die Verteidigung und findet ihre nähere Ausgestaltung in entsprechenden Gesetzen. Das Verteidigungsgesetz der DDR bestimmt: „Der Dienst zum Schutz der Republik und der Bevölkerung umfaßt den Dienst in der Nationalen Volksarmee und den anderen bewaffneten Organen sowie den Luftschutzdienst“ (§ 3). Weiter heißt es: „Im Falle des Verteidigungszustandes können die Bürger im Rahmen dieses Gesetzes auch zu anderen persönlichen Dienstleistungen verpflichtet werden.“ Die Regelung des Dienstes für die Verteidigung berücksichtigt die unterschiedliche psychische und physische Disposition der Geschlechter und Altersgruppen sowie die individuelle Leistungsfähigkeit. Sp ist im Wehrpflichtgesetz festgelegt, daß sich die Wehrpflicht auf die männlichen Bürger erstreckt, und zwar grundsätzlich vom 18. bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Wehrpflichtige Bürger, die aus religiösen und ähnlichen Gründen den Wehrdienst mit der Waffe ablehnen, leisten in speziellen Baueinheiten einen Wehrersatzdienst, ohne an der Waffe ausgebildet zu werden. Der sozialistische Staat nimmt auf Gewissenskonflikte Rücksicht, entbindet jedoch keinen Wehrpflichtigen vom Schutz des Friedens und der DDR. Geschichte und Gegenwart zeigen, daß der bloße Wunsch nach Frieden, das passive Verhalten gegenüber aggressiven;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden bearbeitet. Die Funktion der entspricht in bezug auf die einzelnen Banden der Funktion des für die Bandenbekämpfung insgesamt. Mit der Bearbeitung der sind vor allem die che mit hohem Einfühlungsvermögen ein konkreter Beitrag zur Wieleistet wird. Anerkennung. Hilfe und Unterstützung sollte gegenüber geleistet werden - durch volle Ausschöpfung der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit relevant sind, ohne dadurch gesetzliche, oder andere rechtliche Grundsätze über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter zu negieren zu verletzen. Vielmehr kommt es darauf an, die politisch-operativen Interessen Staatssicherheit ausreichend und perspektivisch zu berücksichtigen sowie die Pflichten und Rechte der hauptamtlichen herauszuarbeiten voll zu wahren.

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