Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 267

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 267 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 267); 267 Recht und Ehrenpflicht zum Schutz des Friedens zialistischen Gesellschaftsverhältnisse. Alle Zweige des sozialistischen Rechts bringen gleichermaßen die qualitativ neuen Beziehungen der Bürger zur Gesellschaft und zum Staat zum Ausdruck und spiegeln in ihrer Einheit das Wesen des sozialistischen Rechts als Hebel und wichtigstes Mittel der sozialistischen Staatsmacht zur Durchsetzung der gesellschaftlichen Entwicklungsgesetze wider. Recht und Ehrenpflicht zum Schutz des Friedens und des sozialistischen Vaterlandes: von der Verf. der DDR (Art. 23) zum Grundrecht und zur Ehrenpflicht jedes Bürgers erklärtes Gebot zum Schutz des Friedens und des sozialistischen Vaterlandes und seiner Errungenschaften. Die Existenz der DDR, ihre konsequente Politik der Friedenssicherung haben dazu beigetragen, im Europa des 20. Jahrhunderts die längste Friedensperiode zu gewährleisten. In der DDR gibt es keine Klasse oder Schicht, die am Krieg profitieren könnte. Alle Bürger der DDR haben die Gewißheit, daß sich ihr Leben durch die friedliche Arbeit im und für den Sozialismus immer reicher und schöner gestaltet. Aber der Frieden ist durch die Existenz und aggressive Politik imperialistischer Mächte bedroht. Deshalb ist es nicht nur eine Pflicht, sondern ein lebenswichtiges, elementares Recht, den Frieden, da sozialistische Vaterland und das eigene friedliche Leben zu verteidigen. Solange imperialistische Mächte den Frieden bedrohen, solange muß das Recht auf Frieden und Selbstbestimmung, wie es die Charta der Vereinten Nationen als geltendes Völkerrecht regelt, durch die bedrohten Staaten und Menschen auch in dem elementarsten Sinne eines Rechts auf Selbsterhaltung, eines Rechts auf aktiven Schutz für Leben, Freiheit und Würde der Bürger, also als Recht auf Verteidigung verstanden werden. Unter den Bedingungen der imperialistischen Herrschaft werden die Werktätigen gezwungen, einer ihnen fremden und feindlichen Macht Waffendienste gegen ihre eigenen Interessen zu leisten. Der Schutz des Friedens und des sozialistischen Vaterlandes und seiner Errungenschaften ist demgegenüber eine verfassungsmäßige Ehrenpflicht für alle Bürger, die ihrem ureigenen Interesse am Leben und Arbeiten im Frieden und unter menschenwürdigen gesellschaftlichen Bedingungen entspricht. Diese Pflicht umfaßt Dienst und Leistungen für die Verteidigung und findet ihre nähere Ausgestaltung in entsprechenden Gesetzen. Das Verteidigungsgesetz der DDR bestimmt: „Der Dienst zum Schutz der Republik und der Bevölkerung umfaßt den Dienst in der Nationalen Volksarmee und den anderen bewaffneten Organen sowie den Luftschutzdienst“ (§ 3). Weiter heißt es: „Im Falle des Verteidigungszustandes können die Bürger im Rahmen dieses Gesetzes auch zu anderen persönlichen Dienstleistungen verpflichtet werden.“ Die Regelung des Dienstes für die Verteidigung berücksichtigt die unterschiedliche psychische und physische Disposition der Geschlechter und Altersgruppen sowie die individuelle Leistungsfähigkeit. Sp ist im Wehrpflichtgesetz festgelegt, daß sich die Wehrpflicht auf die männlichen Bürger erstreckt, und zwar grundsätzlich vom 18. bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Wehrpflichtige Bürger, die aus religiösen und ähnlichen Gründen den Wehrdienst mit der Waffe ablehnen, leisten in speziellen Baueinheiten einen Wehrersatzdienst, ohne an der Waffe ausgebildet zu werden. Der sozialistische Staat nimmt auf Gewissenskonflikte Rücksicht, entbindet jedoch keinen Wehrpflichtigen vom Schutz des Friedens und der DDR. Geschichte und Gegenwart zeigen, daß der bloße Wunsch nach Frieden, das passive Verhalten gegenüber aggressiven;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der bestätigten Struktur- teilenpläne für und für die Prüfung erfor-de iche AbSit immung und Vorlage von Entscheidungsvorschlägen zu dere . Der der Hauptabteilung Kader und Schulung und gegebenenfalls mit der Hauptabteilun -IX der zuständigen Abteilung der Bezirksverwaltungen die Kontrolle der Erarbetung von Kurzeinschätzungen und Beurteilungen über HIM. Zur Durchsetzung der den-Kaderorganen in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beständig vorbeugend zu gewährleisten, sind die notwendigen Festlegungen zu treffen, um zu sichern, daß Wegen staatsfeindlicher Delikte oder schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität, vor allem gegen die staatliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit sein, sowie Verbrechen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen.

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