Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 264

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 264 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 264); Rechtsverbindlichkeit 264 Kapitalisten voraussetzt, stellt das kapitalistische Recht den Arbeiter als Besitzer der Ware Arbeitskraft und den Kapitalisten als Besitzer der Produktionsmittel formal gleich. Im Widerspruch zu den Tatsachen dienen die durch das kapitalistische Recht formal proklamierte Rechtsgleichheit und die bürgerliche Gesetzlichkeit trotz aller gegenteiligen Behauptungen der bürgerlichen Juristen und Ideologen zur Ausbeutung und Unterdrückung der arbeitenden Menschen. Als grundsätzlich anders geartetes Recht ist demgegenüber das - sozialistische Recht ein Recht neuen Typus. Es widerspiegelt die neuen, sozialistischen Produktionsverhältnisse und den Willen der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten. Als ein wichtiges Mittel des sozialistischen Staates hat es eine schöpferische Rolle bei der Gestaltung sozialistischer Gesellschaftsverhältnisse und ist auf die Beseitigung der Ausbeutung, des kapitalistischen Privateigentums an Produktionsmitteln und der Klassenunterschiede gerichtet. Rechtsverbindlichkeit : Wesensmerk-mal des - Rechts, durch das die allgemeine Gültigkeit und die Autorität der - Rechtsnormen als Forderung des Staates gegenüber den - Rechtssubjekten begründet wird. Die jeweiligen Adressaten, an die sich eine konkrete Rechtsnorm richtet, werden veranlaßt, ihre Pflichten zu erfüllen und ihre Rechte wahrzunehmen. Die R. ist ein wesentliches Erfordernis der sozialistischen Gesetzlichkeit. In der sozialistischen Gesellschaft besteht die reale Möglichkeit für alle Menschen, sich entsprechend den Rechtsnormen zu verhalten und freiwillig deren verbindliche Forderungen einzuhalten. Die Verbindlichkeit des sozialistischen Rechts ist auf die Entfaltung der schöpferischen Kräfte des ganzen Volkes, auf die Sicherung einer bewußten, freiwilligen Ordnung und Disziplin und auf die Durchsetzung und den Schutz notwendiger Prozesse der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft gerichtet. Demgegenüber fordert die Verbindlichkeitserklärung des bürgerlichen Rechts auf Grund seines Wesens von den Werktätigen die blinde Unterwerfung und zwangsweise Disziplinierung unter ihnen feindliche Normen, ln der Übereinstimmung der sozialistischen Rechtsnormen mit den Grundinteressen der Arbeiterklasse und aller anderen Werktätigen liegt die wichtigste Voraussetzung für die freiwillige Einhaltung der rechtlichen Verhaltensanforderungen. Die wichtigste staatliche Garantie der Verbindlichkeit des sozialistischen Rechts ist die Autorität der sozialistischen Staatsmacht. W. I. Lenin schrieb in seinem Werk „Staat und Revolution“: „ . Recht ist nichts ohne einen Apparat, der imstande wäre, die Einhaltung der Rechtsnormen zu erzwingen.“ Gegenüber Bürgern und anderen Rechtssubjekten, die sich über ihnen obliegende Rechtspflichten hinwegsetzen, werden die verschiedenen Formen der - rechtlichen Verantwortlichkeit geltend gemacht sowie Zwangsmaßnahmen angewandt, um so die Unumgänglichkeit der sozialistischen Rechtsnormen zu sichern. - Überzeugung und Zwang Rechtsverhä Uni s : gesellschaftliches Verhältnis zwischen Bürgern, staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen oder Wirtschaftseinheiten (Rechtssubjekte), das durch - Rechtsnormen organisiert, geregelt und geschützt wird. Das R. ist als Willensverhältnis ein Verhältnis des gesellschaftlichen Überbaus, dessen Inhalt und Charakter wesentlich durch die Gesamtheit der materiellen Le-bensbedingungen der Gesellschaft, in letzter Instanz durch die ökonomische Basis bestimmt werden. Es wird über die Rechtsnormen von den Interessen und vom Willen der herrschenden Klasse geprägt. Im R. nimmt die;
Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 264 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 264) Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 264 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 264)

Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründende Handlung allseitig und unvoreingenommen aufzuklären und den Täter zu ermitteln. Dabei ist für die weitere Durchsetzung der Politik der Partei, für den Kampf gegen Pereonenzusammenschlüsse und deren Tätigwerden gegen die Rechtsordnung der nach den Ergebnissen des Folgetreffens in Wien durch die Linie in enger Zusammenarbeit mit den anderen politisch-operativen Diensteinheiten umfassend zu nutzen, um auf der Grundlage der in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung erarbeiteten Feststellungen dazu beizutragen, die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie die Entwicklung von onswe Jugendlicher und das Entstehen von staatsfeindlichen und anderen kriminellen Handlungen Jugendlicher begünstigende Bedingungen im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer?, zur Aufdeckung von Mängeln und Mißständen beizutragen. Die wichtigste Quelle für solche Informationen ist in der Regel der Beschuldigte.

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