Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 254

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 254 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 254); Rechtsnorm 254 wird. Die Beschwerde wird beim verhandelnden Gericht schriftlich eingelegt. 3. Gegen Entscheidungen anderer staatlicher Organe die Beschwerde. Sie ist beim Leiter des staatlichen Organs, das die Entscheidung getroffen hat, einzulegen. Wird der Beschwerde nicht entsprochen, hat der Leiter sie dem nächsthöheren Organ vorzulegen. Für die Beschwerde bestehen gesetzlich festgelegte Fristen und Zuständigkeiten. 4. Gegen Entscheidungen gesellschaftlicher Organisationen der Einspruch, soweit es gesetzlich vorgesehen ist. So können z. B. der Werktätige öder die BGL gegen Beschlüsse der Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB über Leistungen der Sozialversicherung und bei Streitfällen über die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall bei der zuständigen Beschwerdekommission für Sozialversicherung fristgemäß Einspruch ein-legen. Der Protest ist ein gesetzlich vorgesehenes Mittel der Staatsanwaltschaft, um die einheitliche und richtige Anwendung des sozialistischen Rechts, die unbedingte Reaktion auf Gesetzesverletzungen und die Durchsetzung der Verantwortlichkeit für Gesetzesverletzungen zu fördern. Rechtsnorm: vom Staat in bestimmter Form erlassene oder sanktionierte allgemeinverbindliche Regel, in der sich der Wille der politisch herrschenden Klasse verkörpert und die darauf zielt, grundlegende Gesellschaftsverhältnisse ihren Interessen gemäß zu regulieren, zu gestalten und zu schützen. Im Unterschied zu anderen sozialen Normen (z. B. Normen der Moral, der Gewohnheit, der Tradition oder der gesellschaftlichen Organisationen) wird die Einhaltung der R. auf Grund staatlicher Autorität, wenn erforderlich mit Hilfe von Zwang (- Überzeugung und Zwang), verwirklicht. Die R. beinhaltet die Rechte und Pflichten der Teilnehmer des zu regelnden Verhältnisses, die Festlegung der Umstände, unter denen diese entstehen, sowie die Maßnahmen, die die Einhaltung der R. gewährleisten. R. gebieten, verbieten oder erlauben ein bestimmtes Verhalten. Für die sozialistische Rechtsordnung der DDR ist die Einteilung der R. nach verschiedenen Gesichtspunkten bedeutungsvoll. Hervorzuheben ist die nach dem unterschiedlichen Grad der rechtlichen Kraft der einzelnen R. Entsprechend der in der Verfassung der DDR geregelten normsetzenden Befugnis der Staatsorgane sind - Gesetze, die allein von der - Volkskammer der DDR erlassen werden, und von ihnen abgeleitete Rechtsakte zu unterscheiden. Zu den Gesetzen gehören die - sozialistische Verfassung, die unter diesen als Grundgesetz den ersten Platz einnimmt, sowie die - Gesetzbücher, die wegen der in ihnen enthaltenen Regelungen wichtiger Komplexe des gesellschaftlichen Lebens von hervorragender Bedeutung für die sozialistische Gesellschaftsordnung sind. Zu den von den Gesetzen abhängigen Gesetzesakten gehören z. B. : Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates der DDR, Anordnungen und Durchführungsbestimmungen seiner Organe, Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen. Diese Unterscheidung ergibt sich aus Art. 48 der Verf. der DDR, nach dem die Volkskammer das einzige verfas-sungs- und gesetzgebende Organ der DDR ist, deren Rechte durch niemanden eingeschränkt werden können. Rechtsobjekt - Rechtsverhältnis Rechtsordnung: durch den Staat aufgestellte und geschützte Ordnung der gesellschaftlichen Verhältnisse, die auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit den Forderungen des sozialistischen Rechts entsteht. Die R. beinhaltet;
Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 254 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 254) Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 254 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 254)

Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen noch deren spezifische innere Struktur zu erfassen. Nur das Zusammenwirken aller operativen Arbeitsprozesse ermöglicht eine vollständige Aufdeckung und letztlich die Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X