Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 254

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 254 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 254); Rechtsnorm 254 wird. Die Beschwerde wird beim verhandelnden Gericht schriftlich eingelegt. 3. Gegen Entscheidungen anderer staatlicher Organe die Beschwerde. Sie ist beim Leiter des staatlichen Organs, das die Entscheidung getroffen hat, einzulegen. Wird der Beschwerde nicht entsprochen, hat der Leiter sie dem nächsthöheren Organ vorzulegen. Für die Beschwerde bestehen gesetzlich festgelegte Fristen und Zuständigkeiten. 4. Gegen Entscheidungen gesellschaftlicher Organisationen der Einspruch, soweit es gesetzlich vorgesehen ist. So können z. B. der Werktätige öder die BGL gegen Beschlüsse der Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB über Leistungen der Sozialversicherung und bei Streitfällen über die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall bei der zuständigen Beschwerdekommission für Sozialversicherung fristgemäß Einspruch ein-legen. Der Protest ist ein gesetzlich vorgesehenes Mittel der Staatsanwaltschaft, um die einheitliche und richtige Anwendung des sozialistischen Rechts, die unbedingte Reaktion auf Gesetzesverletzungen und die Durchsetzung der Verantwortlichkeit für Gesetzesverletzungen zu fördern. Rechtsnorm: vom Staat in bestimmter Form erlassene oder sanktionierte allgemeinverbindliche Regel, in der sich der Wille der politisch herrschenden Klasse verkörpert und die darauf zielt, grundlegende Gesellschaftsverhältnisse ihren Interessen gemäß zu regulieren, zu gestalten und zu schützen. Im Unterschied zu anderen sozialen Normen (z. B. Normen der Moral, der Gewohnheit, der Tradition oder der gesellschaftlichen Organisationen) wird die Einhaltung der R. auf Grund staatlicher Autorität, wenn erforderlich mit Hilfe von Zwang (- Überzeugung und Zwang), verwirklicht. Die R. beinhaltet die Rechte und Pflichten der Teilnehmer des zu regelnden Verhältnisses, die Festlegung der Umstände, unter denen diese entstehen, sowie die Maßnahmen, die die Einhaltung der R. gewährleisten. R. gebieten, verbieten oder erlauben ein bestimmtes Verhalten. Für die sozialistische Rechtsordnung der DDR ist die Einteilung der R. nach verschiedenen Gesichtspunkten bedeutungsvoll. Hervorzuheben ist die nach dem unterschiedlichen Grad der rechtlichen Kraft der einzelnen R. Entsprechend der in der Verfassung der DDR geregelten normsetzenden Befugnis der Staatsorgane sind - Gesetze, die allein von der - Volkskammer der DDR erlassen werden, und von ihnen abgeleitete Rechtsakte zu unterscheiden. Zu den Gesetzen gehören die - sozialistische Verfassung, die unter diesen als Grundgesetz den ersten Platz einnimmt, sowie die - Gesetzbücher, die wegen der in ihnen enthaltenen Regelungen wichtiger Komplexe des gesellschaftlichen Lebens von hervorragender Bedeutung für die sozialistische Gesellschaftsordnung sind. Zu den von den Gesetzen abhängigen Gesetzesakten gehören z. B. : Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates der DDR, Anordnungen und Durchführungsbestimmungen seiner Organe, Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen. Diese Unterscheidung ergibt sich aus Art. 48 der Verf. der DDR, nach dem die Volkskammer das einzige verfas-sungs- und gesetzgebende Organ der DDR ist, deren Rechte durch niemanden eingeschränkt werden können. Rechtsobjekt - Rechtsverhältnis Rechtsordnung: durch den Staat aufgestellte und geschützte Ordnung der gesellschaftlichen Verhältnisse, die auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit den Forderungen des sozialistischen Rechts entsteht. Die R. beinhaltet;
Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 254 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 254) Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 254 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 254)

Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit von Personen. Soweit sich gegen führende Repräsentanten der mit ihr verbündeter Staaten richten, ist gemäß Strafgesetzbuch das Vorliegen eines hochverräterischen Unternehmens gegeben.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X