Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 253

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 253 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 253); 253 Rechtsmittel nis ausübt, innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Beschlußfassung beim zuständigen Kreisgericht Klage (Einspruch) zu erheben. Die gesetzlichen Grundlagen für den Eintritt und die Wirkungen der R. von gerichtlichen Entscheidungen sind die Prozeßordnungen der einzelnen Rechtsgebiete. Die Voraussetzungen für den Eintritt der R. von Entscheidungen staatlicher Organe sowie die Wirkung der R. solcher Entscheidungen ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, wie z. B. aus dem Staatshaftungsgesetz oder aus der Wohnraumlenkungsveroidnung. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen können auch Entscheidungen gesellschaftlicher Organisationen R. erlangen. Das trifft insbesondere für Entscheidungen der Verwaltungen der Sozialversicherung des FDGB bzw. der Beschwerdekommrisionen für Sozialversicherung des FDGB zu. Rechtsmittel: rechtliche Möglichkeit zur Anfechtung einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichts, eines staatlichen Organs oder einer gesellschaftlichen Organisation. Die Wirkung eines R. besteht darin, daß sie den Eintritt der - Rechtskraft der Entscheidung hemmt, wenn nicht im Gesetz etwas anderes bestimmt ist, und daß das Vei fahren (mit Ausnahme gesetzlich festgelegter Fälle) von der unteren Instanz zur höheren übergeht. Das R. dient der verfassungsmäßigen W ahrung der Rechte und Interessen der Bürger, der Betriebe, der staatlichen Organe und der gesellschaftlichen Organisationen sowie der einheitlichen und richtigen Rechtsanwendung. Es gibt im wesentlichem folgende R.: 1. Im Strafverfahren die Berufung, den Protest und die Beschwerde. Die Berufung und der Protest sind zulässig gegen Urteile der Kreisgerichte und in erster Instanz erlassene Urteile der Bezirksgerichte. Das Urteil des Berufungsgerichts darf nicht auf eine schwerere Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit erkennen, wenn # nur zugunsten des Angeklagten ange-fochten wurde (Verbot der Straferhöhung). Die Berufung kann von dem Angeklagten, seinem gesetzlichen Vertreter oder nach Maßgabe der Gesetze vom Rechtsanwalt schriftlich bei dem Gericht eingelegt werden, das das Urteil gesprochen hat, gegen das sich das R. richtet. Sie muß innerhalb einer Woche eingelegt werden. Die Beschwerde ist zulässig gegen alle Beschlüsse, die von den Gerichten in Strafverfahren erster Instanz erlassen werden, wenn es nicht ausdrücklich im Gesetz untersagt ist. Sie ist schriftlich von dem Angeklagten, dem Verteidiger, von Zeugen, Sachverständigen, Geschädigten und Personen, die von dem Beschluß betroffen werden, innerhalb einer Woche bei dem verhandelnden Gericht einzulegen. Hält das Gericht die Beschwerde für begründet, wird ihr stattgegeben; anderenfalls ist sie innerhalb von 3 Tagen dem Beschwerdegericht vorzulegen. 2. In Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechtsverfahren die Berufung, die Beschwerde und den Protest. Die Berufung ist nach Maßgabe der Gesetze zulässig gegen Entscheidungen der ersten Instanz. Sie muß sich gegen den Urteilsspruch richten ; eine lediglich gegen die Urteilsgründe gerichtete Berufung ist nicht zulässig. Die Berufung ist bei dem Gericht einzulegen, das das Urteil erlassen hat. Im Zivil-, Familien- und LPG-Rechtsverfahren beträgt die Berufungsfrist einen Monat, in Arbeitsrechtsverfahren 14 Tage. Die Beschwerde richtet sich gegen alle nicht in Form von Endurteilen ergehenden erstinstanzlichen Entscheidungen, gegen die die Beschwerde durch das Gesetz ausdrücklich zugelassen ist und gegen solche, die ohne mündliche Verhandlung erlassen werden dürfen, wenn durch diese Entscheidung ein das Verfahren betreffendes Gesuch zurückgewiesen;
Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 253 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 253) Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 253 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 253)

Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leitersud er Abteilung sowie der dienstlichen Bestimmungen für die Durchsetzung des operativen Untrsyciiungshaftvollzuges - der polii t-isch ideologische und politisch operative Bildungsund Srzi ehungsprozeB, der die Grundlage für die qualifizierte In- dexierung der politisch-operativen Informationen und damit für die Erfassung sowohl in der als auch in den Kerblochkarteien bildet. Der Katalog bildet zugleich eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden. Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage im Ver antwortungsbereich, aller objektiven undsubjektiven Umstände der begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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