Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 252

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 252 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 252); Rechtskraft 252 gesellschaftliche Verhältnisse innerhalb eines Rechtszweiges meist in einem Gesetzbuch zusammenfassend regelt. Hierzu zählen z. B. der Arbeitsvertrag und die materielle Verantwortlichkeit der Werktätigen im Arbeitsrecht, die Mitgliedschaft im LPG-Recht, Miete, Kauf und Erbfolge im Zivilrecht, die Bodennutzung im Bodenrecht sowie Ehe und Verwandtschaft im Familienrecht. Rechtskraft : allgemeinverbindlicher Charakter einer nicht oder nicht mehr mit einem - Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidung eines Gerichts, eines staatlichen Organs oder einer gesellschaftlichen Organisation. Die mit der Unanfechtbarkeit der Entscheidung eintretende formelle R. bewirkt, daß diese Entscheidung für alle staatlichen und gesellschaftlichen Organe, Einrichtungen und Betriebe sowie für alle Bürger verbindlich wird (materielle R.). Die R. drückt die Autorität aus, die einer Entscheidung verliehen wird, ' und gewährleistet die - Rechtssicherheit. Die Allgemeinverbindlichkeit rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen ist ein wichtiger Grundsatz der staatlichen Leitung der Gesellschaft durch die - Rechtsprechung. Das Prinzip der R. ist der - sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit - dem obersten Prinzip des gerichtlichen Verfahrens - untergeordnet. Haben gerichtliche Entscheidungen, die der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit zuwiderlaufen, R. erlangt, so kann die R. durchbrochen werden. Rechtsbehelfe zur Beseitigung solcher fehlerhaften Entscheidungen sind die - Kassation und das Wiederaufnahmeverfahren. R. erlangen Urteile und Beschlüsse der staatlichen sowie Beschlüsse der gesellschaftlichen Gerichte. Durch die rechtzeitige und zulässige Rechtsmitteleinlegung ist der Eintritt der R. gehemmt. Wird eine gerichtliche Entscheidung rechts- kräftig, so hat das Gericht darüber ein R.zeugnis auszustellen. Die R. ist die Voraussetzung für die Durch-setzbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung. Das bedeutet, daß Strafen mit Freiheitsentzug erst mit der R. der gerichtlichen Entscheidung vollzogen werden können. Ebenso ist die Zwangsvollstreckung aus Endurteilen in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen nur möglich, wenn sie rechtskräftig sind, sofern nicht die vorläufige Vollstreckbarkeit erklärt wurde. Die R. hat im - Strafverfahren die Wirkung, daß erst mit ihrem Eintritt ein Bürger als ein einer Straftat Schuldiger behandelt werden darf. Eine erneute Bestrafung wegen einer Straftat, über die bereits ein Gericht rechtskräftig entschieden hat, ist ausgeschlossen (Verbot doppelter Strafverfolgung). Ein Strafbefehl erlangt R. wie ein Urteil und damit auch die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil. In - Zivilverfahren (Zivil-, Familien-und Arbeitsrechtsstreite) wirkt das Urteil mit seiner R. für und gegen die Parteien bzw. gegebenenfalls die Rechtsnachfolger der Parteien. Ausschließlich in Zivilrechtsstreiten - mit Ausnahme von Rechtsstreiten aus Mietverhältnissen - über vermögensrechtliche Ansprüche mit einem Streitwert, der 300 M nicht übersteigt, tritt die R. unmittelbar mit der Verkündung der Entscheidung ein. Eine in Familienrechtsstreiten entsprechend den Regelungen der Familienverfahrensordnung mögliche Teilberufung hat zur Folge, daß auch die nicht angefochtenen mit dem Urteil verbundenen Entscheidungen keine R. erlangen. Ein von den Beteiligten nicht angefochtener Beschluß eines gesellschaftlichen Gerichts wird rechtskräftig und kann in einem neuen Verfahren vor dem Kreisgericht weder überprüft noch geändert werden. Ist ein solcher Beschluß gesetzwidrig, wird die bereits eingetretene R. wieder beseitigt, wenn der Staatsanwalt seine außerordentliche Befug-;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister gebildeten Referate war neben der Vorkommnisuntersuchung die Durchsetzung der vom Leiter der Hauptabteilung auf der ienstkonferenz gestellten Aufgaben zur Vertiefung des Zusammenwirkens mit den Rechtspf rga nen Entwicklung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen - Entwicklung der Qualität und Wirk- samkeit der Untersuchung straf-tatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorqanen. Die Zusammenarbeit von Angehörigen der Linie auf den. vorgesehenen Fahrtrouten das befohlene Ziel des Transportes zu führen und während der Zeitdauer des Transportes umfassend zu sichern. Transporte Inhaftierter verlangen ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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