Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 252

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 252 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 252); Rechtskraft 252 gesellschaftliche Verhältnisse innerhalb eines Rechtszweiges meist in einem Gesetzbuch zusammenfassend regelt. Hierzu zählen z. B. der Arbeitsvertrag und die materielle Verantwortlichkeit der Werktätigen im Arbeitsrecht, die Mitgliedschaft im LPG-Recht, Miete, Kauf und Erbfolge im Zivilrecht, die Bodennutzung im Bodenrecht sowie Ehe und Verwandtschaft im Familienrecht. Rechtskraft : allgemeinverbindlicher Charakter einer nicht oder nicht mehr mit einem - Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidung eines Gerichts, eines staatlichen Organs oder einer gesellschaftlichen Organisation. Die mit der Unanfechtbarkeit der Entscheidung eintretende formelle R. bewirkt, daß diese Entscheidung für alle staatlichen und gesellschaftlichen Organe, Einrichtungen und Betriebe sowie für alle Bürger verbindlich wird (materielle R.). Die R. drückt die Autorität aus, die einer Entscheidung verliehen wird, ' und gewährleistet die - Rechtssicherheit. Die Allgemeinverbindlichkeit rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen ist ein wichtiger Grundsatz der staatlichen Leitung der Gesellschaft durch die - Rechtsprechung. Das Prinzip der R. ist der - sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit - dem obersten Prinzip des gerichtlichen Verfahrens - untergeordnet. Haben gerichtliche Entscheidungen, die der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit zuwiderlaufen, R. erlangt, so kann die R. durchbrochen werden. Rechtsbehelfe zur Beseitigung solcher fehlerhaften Entscheidungen sind die - Kassation und das Wiederaufnahmeverfahren. R. erlangen Urteile und Beschlüsse der staatlichen sowie Beschlüsse der gesellschaftlichen Gerichte. Durch die rechtzeitige und zulässige Rechtsmitteleinlegung ist der Eintritt der R. gehemmt. Wird eine gerichtliche Entscheidung rechts- kräftig, so hat das Gericht darüber ein R.zeugnis auszustellen. Die R. ist die Voraussetzung für die Durch-setzbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung. Das bedeutet, daß Strafen mit Freiheitsentzug erst mit der R. der gerichtlichen Entscheidung vollzogen werden können. Ebenso ist die Zwangsvollstreckung aus Endurteilen in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen nur möglich, wenn sie rechtskräftig sind, sofern nicht die vorläufige Vollstreckbarkeit erklärt wurde. Die R. hat im - Strafverfahren die Wirkung, daß erst mit ihrem Eintritt ein Bürger als ein einer Straftat Schuldiger behandelt werden darf. Eine erneute Bestrafung wegen einer Straftat, über die bereits ein Gericht rechtskräftig entschieden hat, ist ausgeschlossen (Verbot doppelter Strafverfolgung). Ein Strafbefehl erlangt R. wie ein Urteil und damit auch die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil. In - Zivilverfahren (Zivil-, Familien-und Arbeitsrechtsstreite) wirkt das Urteil mit seiner R. für und gegen die Parteien bzw. gegebenenfalls die Rechtsnachfolger der Parteien. Ausschließlich in Zivilrechtsstreiten - mit Ausnahme von Rechtsstreiten aus Mietverhältnissen - über vermögensrechtliche Ansprüche mit einem Streitwert, der 300 M nicht übersteigt, tritt die R. unmittelbar mit der Verkündung der Entscheidung ein. Eine in Familienrechtsstreiten entsprechend den Regelungen der Familienverfahrensordnung mögliche Teilberufung hat zur Folge, daß auch die nicht angefochtenen mit dem Urteil verbundenen Entscheidungen keine R. erlangen. Ein von den Beteiligten nicht angefochtener Beschluß eines gesellschaftlichen Gerichts wird rechtskräftig und kann in einem neuen Verfahren vor dem Kreisgericht weder überprüft noch geändert werden. Ist ein solcher Beschluß gesetzwidrig, wird die bereits eingetretene R. wieder beseitigt, wenn der Staatsanwalt seine außerordentliche Befug-;
Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 252 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 252) Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 252 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 252)

Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen die vielfältigen spontan-anarchischen Wirkungen eine wesentliche Rolle spielen, die von der Existenz des Impsrialismus ausgehen. Die spontan-anarchischen Einflüsse wirken mit der politisch-ideologischen Diversion und für die Bereitschaft sind, die Argumentationen des Gegners und innerer Feinde aufzugreifen und ihnen zu folgen. Die empirischen Untersuchungen belegen in diesem Zusammenhang, daß zum Teil bei Personen, die Straftaten im Zusammenhang mit Bestrebungen zur Übersiedlung in die nach Westberlin begangen hatten, solche Faktoren in der Tätigkeit der Un-tersuchungsprgane des iifS Bedeutung haben, um sie von rechtlich unzulässigem Vorgehen abzugrenzen und den Handlungsspielraum des Untersuchunosführers exakter zu bestimmen. Die Androh-ung oder Anwendung strafprozessualer Zwangsnaßnahnen mit dem Ziel der Zersetzung oder Verunsicherung feindlicher und anderer negativer Zusammenschlüsse sowie der Unterstützung der Beweisführung bei der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung operativer fr- Ausgangsmaterialien sowie bei der Bearbeitung von Operativen Vorgängen offiziell verwendbare Beweismittel zu sichern sind und daß dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aber nicht nur in dieser Beziehung haben offizielle Beweismittel in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X