Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 248

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 248 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 248); Rechtsanwendungsrecht geordneten Organs, der sozialistischen Gesetzlichkeit widersprechende Entscheidungen aufzuheben, garantiert. Rechlsanwendungsrecht internationales Privatrecht Rechtsaufklärung - Rechtspropaganda Rechtsauskunft: Möglichkeit für Bürger, sich in Konfliktsituationen und anderen Rechtsangelegenheiten über die sich daraus ergebenden Fragen des Straf-, Zivil-, Arbeits-, Familien- und LPG-Rechts kostenlos Auskunft bei den dafür vorgesehenen R.sstellen erteilen zu lassen. In den R.sstellen der Kreis- und Stadtbezirksgerichte wird R. in den dafür vorgesehenen Sprechzeiten durch die Richter erteilt. Die R. hat keinerlei prozessuale Wirkungen, d. h., sie setzt kein gerichtliches Verfahren in Gang und bleibt auch in ihrem Inhalt unverbindlich. Die R. beschränkt sich auf die tatsächliche und rechtliche Erörterung der vom rechtsuchenden Bürger vorgetragenen Fragen. Das Ziel der R., durch sachbezogene Rechtsbelehrung den Bürger zu befähigen, in seiner Angelegenheit die richtigen Maßnahmen und Entscheidungen zu treffen, verlangt vom Rechtsuchenden die wahrheitsgemäße und umfassende Darstellung des betreffenden Sachverhalts. Dazu gehört gegebenenfalls auch die Vorlage schriftlicher Unterlagen. R. wird auch durch die - Staatlichen Notariate erteilt. Diese sind insbesondere kompetent für R. in Fragen des Grundstücksverkehrs, der Beurkundung von Verträgen (z. B. Schenkung, Wohnrecht) und des Erbrechts (z. B. Errichtung von Testamenten, Erbauseinandersetzungen). Vorwiegend zu Fragen des Arbeitsrechts geben R. die Rechtsberatungsstellen des FDGB, die bei jedem Kreisvorstand sowie in Betrieben bestehen. Sie beraten die Werktätigen insbesondere 248 zu Problemen, die sich aus dem Arbeitsrechtsverhältnis ergeben, z. B. Lohnfragen, Urlaub, Kündigung. Auch die in jedem Kreis bestehenden Kollegien der Rechtsanwälte erteilen kostenlos R. Rechtsauslegung: vollständige Erfassung des vom Willen des Gesetzgebers geprägten Inhalts der Rechtsnorm aus ihrer sprachlichen Form, um sie auf einen konkreten Sachverhalt, den gesellschaftlichen Erfordernissen der sozialistischen Entwicklung entsprechend, anzuwenden. Als Bestandteil der - Rechtsanwendung trägt die R. wesentlich dazu bei, daß das - sozialistische Recht als Triebkraft der gesellschaftlichen Entwicklung wirksam wird. Die R. ist schöpferische Tätigkeit, die mit Subjektivismus unvereinbar ist, da die Rechtsnormen stets im Rahmen ihres Wortlautes ausgelegt werden. Sie ist keine einmalige Feststellung über den Inhalt der Rechtsnormen, sondern erfolgt ständig in Übereinstimmung mit der gesellschaftlichen Entwicklung, um die objektiven Wechselbeziehungen zwischen den gesellschaftlichen Verhältnissen und den zu ihrer Regelung erlassenen Rechtsnormen in jedem Falle vollständig zu erfassen. Sie ist notwendig, um eine formale Rechtsanwendung zu vermeiden und bedeutet keine Korrektur der Rechtssetzung. Für die einheitliche Anwendung des sozialistischen Rechts ist die verbindliche Auslegung durch zentrale Staatsorgane von großer Bedeutung. Nach Art. 71 der Verfassung der DDR legt der Staatsrat die Verfassung und die Gesetze verbindlich aus, soweit dies nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt. Eine wesentliche Garantie für die einheitliche Rechtsanwendung durch die Gerichte sind die Beschlüsse und Richtlinien des Obersten Gerichts der DDR, in denen ebenfalls eine für diese Organe verbindliche Auslegung erfolgt.;
Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 248 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 248) Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 248 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 248)

Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesschaftlichen Kräften. zur Erhöhung der Wirksamkeit der gesamtgesells chaftlichen Vorbeugung.

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