Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 247

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 247 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 247); 247 Rech tsa n wen dung Wege der Klage nicht beantragen will. In Arbeitsrechtsstreitigkeiten ist die Vertretung durch einen R. vor den Senaten für Arbeitsrechtssachen bei den Bezirksgerichten und beim Obersten Gericht zulässig, aber nicht vorgeschrieben. Die in allen Bezirken der DDR bestehenden Kollegien der R. sind die hauptsächliche sozialistische Organisationsform der R. Das höchste Organ eines Kollegiums ist die Mitgliederversammlung, die den Vorstand des Kollegiums wählt. Sie entscheidet auch über die Mitgliedschaft ; mit der Aufnahme ist die Zulassung als R. verbunden. Mitglied des Kollegiums und damit R. kann jeder Bürger werden, der eine abgeschlossene juristische Ausbildung besitzt. Die einzelnen R. sind bei der Beratung und Vertretung selbständig und unterliegen dabei keinerlei Weisungen. Zur Regelung von Angelegenheiten der Kollegien der R. besteht eir.e zentrale Revisionskommission, der die Vorsitzenden der Kollegien der R. angehören, und die den Kollegien Empfehlungen geben kann. Se.t 1967 ist das R.sbüro für Internationale Zivilrechtsvertretungen tätig. Es vereinigt fremdsprachlich gebildete R. mit Spezialkenntnissen im Zivil-, Handels-, Arbeits- oder Familienrecht anderer Staaten. Die Mitgliederversammlung des Rechtsanwaltsbüros wählt als dessen Organ den Vorsitzenden und seine Stellvertreter. In der DDR praktizieren auch Einzelanwälte. Rechtsanwendung: von dem rechtlich zuständigen Organ auf der Grundlage der sozialistischen Rechtsnormen und unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit getroffene Entscheidung über Rechte und Pflichten bestimmter Rechtssubjekte im konkreten Einzelfall, um eia Verhalten dieser Rechtssubjekte zu erreichen, das den Erfordernissen des - sozialistischen Rechts entspricht. Die R. ist ein Teil der Rechtsver- wirklichung. Sie ist keine formale, vom gesellschaftlichen Leben losgelöste Anwendung von Rechtsnormen, sondern schöpferische, gesellschaftsorganisierende Tätigkeit. Das schließt notwendig ein, daß die R. stets im Rahmen des Wortlauts der Rechtsnormen zu erfolgen hat (- Rechtsauslegung). Die R. stützt sich auf die breite Mitwirkung der Werktätigen, die in den verschiedensten staatlichen und gesellschaftlichen Organen sowie genossenschaftlichen Einrichtungen selbst unmittelbar an der R. beteiligt sind bzw. die Kontrolle darüber ausüben. Durch die R. wird entweder über Art und Umfang der Rechte und Pflichten in einem bestehenden - Rechtsverhältnis, über die Begründung, Abänderung bzw. Beendigung von Rechtsverhältnissen oder, bei begangenem - Rechtsverletzungen, über die Festlegung von - Sanktionen verbindlich entschieden. Fälle der R. sind z. B. die von einem staatlichen Organ erteilte Auflage an einen Anlieger, seiner Pflicht zur Straßenreinigung nachzukommen, die Aufnahme eines Bürgers als Mitglied der LPG auf Beschluß der Mitgliederversammlung und der Ausspruch einer Strafmaßnahme durch das Gericht wegen einer begangenen Straftat. Die R. ist somit nicht mit der Wahrnehmung der Rechte und der Erfüllung der Pflichten gleichzusetzen, sondern es handelt sich immer um eine rechtliche Entscheidung durch ein staatliches oder gesellschaftliches Organ bzw. eine genossenschaftliche Einrichtung. Die R. ist ein mehrstufiger Prozeß. Er umfaßt die Ermittlung des Sachverhaltes, die Feststellung des für die rechtliche Entscheidung zuständigen Organs, die Ermittlung der anzuwendenden Rechtsnormen sowie ihre Auslegung, die Entscheidung und ihre Begründung. Die einheitliche R. wird durch die Verantwortlichkeit der leitenden Funktionäre gegenüber den Werktätigen und durch die rechtliche Pflicht des über-;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit stellt in jedem Palle eine Situation dar, die den zur Orientierung und Entscheidung zwingt und es hat sich gezeigt, daß in der Regel die Gefahren für die Konspiration und die Sicherheit der - Derlängere Aufenthalt des Strafgefangenen in der muß legendiert werden. Ebenso!egendiert werden die Konsequenzen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage ergebenden Erfordernisse, durchzusetzen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben die Durchsetzung der Aufgabenstellung zur eiteren Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den ist die konkrete Bestimmung der im jeweiligen Verantwortungsbereich zu erreichenden politischoperativen Ziele und der darauf ausgerichteten politischoperativen Aufgaben. Ausgehend davon müssen wir in der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Erzielung st: vveiter zu sichern. Die Möglichkeiten der ungsarbeit zur Informationsos-winnunq über tisen-operativ bedeutsame Sachverhalte und Personen wurden unpassender ausgeschöpft.

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