Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 211

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 211 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 211); 211 örtliche Volksvertretungen setze und Beschlüsse der Volkskammer und des Ministerrates gewährleistet. Die ö. R. bestehen aus dem Vorsitzenden des Rates (in kreisangehörigen Städten und Gemeinden dem - Bürgermeister, in kreisfreien Städten dem Oberbürgermeister), dem Ersten Stellvertreter des Vorsitzenden, den Stellvertretern des Vorsitzenden, dem Sekretär und den Mitgliedern. Die Zusammensetzung der Räte der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden wird durch spezielle gesetzliche Bestimmungen differenziert geregeh. Die Mitglieder des Rates sollen Abgeordnete sein. Die ö. R. sind kollektiv arbeitende Organe. Für d e kollektive Tätigkeit, die Vorbereitung der Beschlüsse und für deren Durchführung ist jedes Mitglied der Volksvertretung und dem Rat persönlich verantwortlich. Die ö. R. tragen eine hohe Verantwortung für die ständige Vervollkommnung der Arbeit der örtlichen Volksvertretungen. Sie haben im Zusammenwirken mit den - Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen die Tagungen so vorzubereiten, daß alle Entscheidungen vom Standpunkt der Verantwortung für die Durchführung der Politik des sozialistischen Sraates, für die komplexe Gestaltung der sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnisse im Territorium getroffen werden. Die ö. R. sind dafür verantwortlich, daß die für die Beschlußfassung der örtlichen Volksvertretungen erforderlichen Informationen rechtzeitig erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden. Sie haben zu sichern, daß den Entscheidungsvorschlägen exakte Analysen und Berechnungen zugrunde liegen und die fortgeschrittensten Erfahrungen ausgewertet und genutzt werden. Die ö. R. haben das Recht, auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und der Beschlüsse der Volksvertretungen über alle Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen, zu entscheiden, soweit nicht die ausschließliche Kompetenz der Volksvertretung gegeben ist. Die ö. R. werden durch die Vorsitzenden geleitet. Der Vorsitzende des Rates ist dafür verantwortlich, daß die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse, der Volkskammer und des Ministerrates im Rat ausgewertet und seiner gesamten Arbeit zugrunde gelegt werden. Er hat die kollektive Arbeit des Rates zu gewährleisten. Der Rat hat die nachgeordneten Räte bei der Durchführung ihrer Aufgaben anzuleiten, zu unterstützen und zu kontrollieren. Er hat die nachgeordneten Räte in die Vorbereitung von Entscheidungen einzubeziehen, die Auswirkungen auf die gesellschaftliche Entwicklung in ihrem Verantwortungsbereich haben. Der ö. R. bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben - Fachorgane. Er legt ihre Aufgaben fest und kontrolliert ihre Tätigkeit. -■ Staatsaufbau der DDR, - Staatsapparat örtliche Volksvertretungen: die von den wahlberechtigten Bürgern gewählten Organe der sozialistischen Staatsmacht der Arbeiter und Bauern in den Bezirken (- Bezirkstag), Kreisen (- Kreistag), Städten (- Stadtverordnetenversammlung), Stadtbezirken (- Stadtbezirksversammlung) und Gemeinden (- Gemeindevertretung) der DDR. Die ö. V. verwirklichen unter Führung der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften in ihrem Territorium in enger Verbindung mit den Werktätigen und ihren gesellschaftlichen Organisationen die Staatspolitik der Arbeiter-und-Bauern-Macht der DDR. Den ö. V. gehören gegenwärtig 196 575 Abgeordnete an. Entsprechend der sozialen Zusammensetzung der Bevölkerung der DDR sind die Mehrzahl der Abgeordneten Arbeiter und Genossenschaftsbauern. Als Glieder der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht entscheiden die ö. V. 14*;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen.

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