Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 21

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 21 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 21); 21 Arbeitsordnung setzte grundsätzliche , verbindliche Anweisung über das sozialistische Verhalten während der Arbeit und im Betrieb. Die in ihr getroffenen Regelungen gelten für die Werktätigen des Betriebes unmittelbar. In der A. sind insbesondere die für eine straffe Ordnung der Arbeit im Betrieb erforderlichen Rechte und Pflichten des Betriebsleiters, der leitenden Mitarbeiter und der anderen Werktätigen, die Auszeichnungen für vorbildliche Erfüllung der Arbeitsaufgaben und die entsprechend dem Gesetzbuch der Arbeit bei einer schuldhaften Verletzung der Arbeitsdisziplin vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen (- Disziplinarverfahren) zu regeln. Die A. hat die Aufgabe, allgemeine rechtliche Vorschriften entsprechend den betrieblichen Bedingungen zu konkretisieren. Deshalb wird durch eine einfache Zusammenfassung dieser Vorschriften in der A. deren Zweck noch nicht erfüllt, den Werktätigen in Gestalt konkreter, die betrieblichen Verhältnisse, Produktionsbedingungen, Struktur usw. berücksichtigender Rechte und Pflichten eine verbindliche Anleitung zu sozialistischer Zusammenarbeit zu geben. Aufbau und Inhalt der A. ergeben sich aus ihrer Aufgabenstellung. In der Praxis hat es sich bewährt, die Rechte und Pflichten im wesentlichen nach Sach-komplexen aufzugliedern und daran anschließend die Auszeichnungen und die Durchsetzung der disziplinarischen Verantwortlichkeit im Betrieb zu regeln. Von besonderer Bedeutung für die Wirksamkeit der A. ist die breite Einbeziehung des Betriebskollektivs bei ihrer Ausarbeitung und bei wesentlichen Veränderungen, die stete Arbeit mit der A., die Kontrolle ihrer Einhaltung sowie ihre Abstimmung mit anderen betrieblichen Instrumenten zur Entwicklung von Arbeitsorganisation und -disziplin, wie z. B. dem - Betriebskollektivvertrag. Die A. muß jedem Werktätigen bekannt sein, damit er sie verwirklichen kann. Es ist deshalb zweckmäßig, sie jedem Belegschaftsangehörigen für die Dauer Seines Arbeitsrechtsverhältnisses mit dem Betrieb in einem Exemplar auszuhändigen. Für diejenigen Bereiche, in denen die Werktätigen besondere Arbeitspflichten zu erfüllen haben, können von den zuständigen Organen des zentralen Staatsapparates für den gesamten Bereich geltende besondere A. erlassen werden. Diese sind im Einvernehmen mit den Gewerkschaften auszuarbeiten. Solche besonderen Ordnungen bestehen z. B. für die Mitarbeiter in den Staatsorganen und für Werktätige des Verkehrs- und Nachrichtenwesens. A. der LPG beruhen auf den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, dem Statut und den Betriebsordnungen der Genossenschaft und haben den Charakter normativer Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Während die Betriebsordnung als A. für das gesamte in der LPG arbeitende Kollektiv zu werten ist, erfolgt eine weitere Konkretisierung der zur Organisation der Arbeit und Festigung der Arbeitsdisziplin notwendigen Rechte und Pflichten in den verschiedenen Ordnungen für einzelne Bereiche der Tätigkeit innerhalb der Genossenschaft, wie in der A. für den Vorsitzenden, der A. für den Buchhalter, in den Stallordnungen für die verschiedenen Stallkomplexe, den Brigadeordnungen für die einzelnen Brigaden sowie in der Pflege- und Abstellordnung für die Technik. Die Betriebsordnung ist zur Festigung der Arbeitsorganisation und -disziplin, zur Vervollkommnung der genossenschaftlichen Demokratie, zur Durchsetzung der materiellen Interessiertheit und Verantwortlichkeit in jeder LPG auf der Basis ihres Statuts und .der Musterbetriebsordnung auszuarbeiten und durch die Mitgliederversammlung zu beschließen. In ihr sind, wie in der A. des Betriebes, außer den Organisationsfragen die;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gosell-schaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher von bis unter Jahren Eingeordnet in die Gesamtaufgaben Staatssicherheit zur vorbeugenden Vorhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Besatigurtß aller die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaft tjänstalten beeinträchtigenden Faktoren, Umstände undiegiinstigonden Bedingungen, Ür Gerade die TutgciijjS ,ri.daß es sich bei den Beschuldigten nicht um Feinde oder sonstige Straftäter, sondern um solche Personen handelt - wie ich sie gerade anschaulich charakterisiert habe, dann ist das jeweilige Ermittlungsverfahren einzustellen.

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