Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 185

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 185 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 185); 185 Menschenrechte nicht, daß sie sich aufsplittert, denn zwischen allen staats- und rechtswissenschaftlichen Disziplinen besteht ein innerer Zusammenhang, der seine objektiven Grundlagen in der Einheit von Staat und Recht sowie in der Einheit der materiellen Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft hat. Massenorganisationen gesellschaftliche Organisationen materielle Verantwortlichkeit - rechtliche Verantwortlichkeit Menschenrechte: grundlegende Rechte innerhalb einer - Rechtsordnung, die die Rechtsstellung des einzelnen Bürgers in dieser Gesellschaft und sein Verhältnis zum Staat widerspiegeln. Sie werden in der Regel in den Verfassungen der Staaten als Bürgerrechte, Grundrechte oder Grundrechte und -pflichten zusammenfassend formuliert. Es gibt keine ewigen, dem Menschen angeborenen M. Die M. entsprechen den objektiven Bedingungen der jeweiligen Gesellschaft, ändern sich mit ihr und werden durch sie verändert. Die M. wurden in der bürgerlichen Revolution zum Symbol der Befreiung von feudaler Ungleichheit und Unterdrückung (Bill of Rights 1776, Pariser Erklärung der Rechte des Menschen und des Bürgers 1789). Sie dienen in der bürgerlichen Gesellschaft vor allem der Bestimmung einer „staatsfreien“ Sphäre, in der der kapitalistische Eigentümer - gleichberechtigt und frei - seine Herrschaft entfalten kann. Hier erweist sich die Freiheit des einen als die Unfreiheit des anderem Die bürgerlichen M. sind Rechte des Mitglieds der bürgerlichen Gesellschaft, deren Freiheits- und Gleichheits-postulate in der Unverletzlichkeit des Privateigentums an Produktionsmitteln zusammenfließen. Demgegenüber sind die M. in der sozialistischen Gesellschaft Ausdruck der - Volks- souveränität. Sie wurden zum ersten Mal 1918 im Sowjetstaat in der „Deklaration der Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes“ proklamiert und beruhen auf der Aufhebung des Privateigentums an den Produktionsmitteln. Im Gegensatz zu den bürgerlichen M. wird hier der einzelne nicht von Gesellschaft und Staat isoliert, sondern als gesellschaftliches Wesen verstanden. Nicht die Freiheit von der Gesellschaft und vom Staat, sondern die Freiheit in der Gesellschaft und im Staat, die allseitige Einbeziehung in die Gestaltung von Gesellschaft und Staat, die umfassende Mitwirkung des einzelnen an der Entfaltung der Gesellschaft kennzeichnen die sozialistischen M. Sie ermöglichen die Entwicklung der sozialistischen Persönlichkeit und die Entfaltung der Freiheit der Persönlichkeit in der sozialistischen Gesellschaft. Erst die sozialistische Gesellschaft gibt allen Menschen gleiche rechtliche und materielle Garantien für die Verwirklichung der M., stellt die Einheit von politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechten her. Die - Grundrechte und Grundpflichten der Bürger der DDR sind im 1. Kapitel des II. Abschnitts der Verf. der DDR niedergelegt', sie sind unmittelbar geltendes Recht. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde - als Ergebnis des Kampfes gegen den jegliche M. mißachtenden Faschismus und als Teil des Kampfes um den Frieden - in der UN-Charta die Förderung und der Schutz der M. zu einer universellen Aufgabe im Rahmen der friedlichen internationalen Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung aller Staaten und der Nichteinmischung (-► Nichteinmischung und Interventionsverbot) in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates erklärt. Im Rahmen der UNO sind so wichtige Dokumente entstanden wie: die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948), das Abkommen gegen den;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen. Damit werden zugleich Voraussetzungen zur Gewährleistung der Objektivität der Beschuldigtenvernehmung. Das gesetzlich geforderte und mögliche Vorgehen des Untersuchungsführers in der Beschuldig tenve rnehmung Konsequenzen aus der strafprozessualen Stellung des Beschuldigten im Ermittlungs-verfahren für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung den Vollzug. Aufnahme von Strafgefangenen. Die Aufnahme von Strafgefangenen erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen.

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