Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 181

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 181 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 181); м Mahnverfahren: besondere Form des -■ Zollverfahrens, in dem durch Erlaß eines Zahlungsbefehls der Gläubiger ohne gerichtliche Verhandlung einen vollstreckbaren Titel über seine Forderung gegen den Schuldner erlangen kann. Der Gläubiger kann wegen einer Geldforderung, wegen der Leistung einer bestimmten Quantität von Sachen oder wegen der Herausgabe von Wertpapieren durch das Gesuch, einen Zahlungsbefehl zu erlassen, ein M. bei dem zuständigen Kreisgericht einleiten. Der Antrag auf Erlaß des Zahlungsbefehls muß die Bezeichnung der Parteien, des Gerichts, die genaue Angabe der Forderung und des Grundes des Anspruchs enthalten. Hierfür werden vorgedruckte Formulare verwendet. Fehlen bestimmte sachliche Voraussetzungen, ist die Begründung nicht schlüssig oder ist der Anspruch im M. nicht durchsetzbar, so wird das Gesuch vom Sekretär des zuständigen Gerichts oder vom Gerichtsvollzieher durch Beschluß zurückgewiesen. Gegen einen ablehnenden Beschluß kann der Gläubiger innerhalb einer Woche nach Zustellung Erinnerung einlegen. Unzulässig ist ein M. dann, wenn der geltend gemachte Anspruch von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängt, wenn die Zustellung im Ausland oder durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen müßte. Der Zahlungsbefehl, der dem Schuldner durch das Gericht zugestellt wird, enthält für diesen die Aufforderung, binnen einer gesetzten Frist von drei Tagen oder einer Woche den vom Gläubiger geltend gemachten Anspruch zu befriedigen. Hat der Schuldner Einwendungen gegen den Zahlungsbefehl, kann er Widerspruch beim Sekretär bzw. beim Gerichtsvollzieher einlegen. Dadurch endet das M.; es kann nunmehr beantragt werden, den Anspruch vor der Zivilkammer zu verhandeln. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein und kommt er dem Zahlungsbefehl auch nicht nach, so erklärt der Sekretär bzw. der Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers den Zahlungsbefehl für vorläufig vollstreckbar. Gegen den Vollstreckungsbefehl hat der Schuldner eine Einspruchsfrist von einer Woche. Erhebt der Schuldner keinen Einspruch, wird der Vollstreckungsbefehl rechtskräftig, und der Anspruch kann durch - Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Mandat: in der DDR Übernahme des politischen Auftrages der Wähler durch den - Abgeordneten, über die Grundfragen der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen - Volksvertretung gemäß dem Willen der Wähler zu entscheiden. Mit dem M. verbunden ist ein lebendiges Zusammenwirken zwischen Abgeordneten und Bürgern, das den massenpolitischen Charakter der Abgeordnetentätigkeit kennzeichnet und ein mit der Wahl begründetes Vertrauensverhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern vertieft. Es schließt die Rechenschaftslegung des Abgeordneten über seine Tätigkeit gegenüber den Wählern ein. Das M. eines Abgeordneten besteht in der Regel für die Dauer einer Wahlperiode. Es kann durch Niederlegung des M. oder, bei gröblicher Verletzung der Abgeordnetenpflichten, durch Abberufung vorzeitig beendet werden. marxistisch-leninistische Partei : bewußter und organisierter Vortrupp und höchste Form der Klassenorganisation der - Arbeiterklasse. Theoretische Grundlage der m. P. ist der;
Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 181 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 181) Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 181 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 181)

Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Bestimmung der Fragestellung stehen die Durchsetzung der strafprozessualen Vorschriften über die Durchführung der Beschuldigtenvernehmung sowie die Konzipierung der taktisch wirksamen Nutzung von Möglichkeiten des sozialistischen Straf- und Strafverfahrensrechts fortgesetzt. Dabei bestimmen die in der Richtlinie fixierten politisch-operativen Zielstcl- lungen der Bearbeitung Operativer Vorgänge im wesentlichen auch die untersuchungsmäßige Bearbeitung des Ermittlungsver-fahrens; allerdings sind die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des der zur weiteren Arbeit im Grenzgebiet an der Staatsgrenze zur und zu Westberlin sowie aus der Einführung einer neuen Grenzordnung ergeben.

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