Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 165

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 165 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 165); 165 Kreistag Parteien, der gesellschaftlichen Organisationen und der Nationalen Front. Das Organ der einheit-heitlichen sozialistischen Staatsmacht im K., das unter Führung der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften und in enger Verbindung mit den Werktätigen und den gesellschaftlichen Organisationen die Staatspolitik der Arbeiter-und-Bauern-Macht im K. verwirklicht, ist der von den wahlberechtigten Bürgern gewählte - Kreistag (--Stadtverordnetenversammlung im Stadtkreis), der als seine Organe den - Rat des Kreises (- Rat der Stadt im Stadtkreis) und die Kommissionen wählt. Den Volksvertretungen und ihren Räten im Stadt-und Land-К. obliegt eine besondere Verantwortung für die unmittelbare staatliche Leitung, Planung und Koordinierung auf wichtigen Gebieten, die die ständige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen berühren (Wohnungsbau, Handel, Versorgung und Dienstleistungen, Städtebau, Umweltschutz sowie Leitung von Betrieben der örtlichen Versorgungswirtschaft, von Institutionen der sozialen und kulturellen Betreuung der Bevölkerung u. a.). Im Land-К. tragen Volksvertretung und Rat darüber hinaus vor allem Verantwortung für die Verwirklichung der Agrarpolitik des sozialistischen Staates. Ihnen obliegt die staatliche Leitung der Landwirtschaft im K., die sie mittels der Produktionsleitung für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft des Rates des K. und des Rates für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft als eines kollektiven Beratungsorgans des Rates des K. verwirklichen. Aufbau, Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise der Volksvertretungen und ihrer Organe im K. sind in den Artikeln 81 ff. der Verf. der DDR, im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 7.1973 sowie in weiteren speziellen Rechtsakten geregelt. Neben und zusammen mit den Volksvertretungen und ihren Organen arbeiten im K. Organe des - Gerichts, der - Staatsanwaltschaft, der - Arbeiter-und-Bauern-lnspektion der DDR, der - Deutschen Volkspolizei und andere staatliche Organe. Kreisgericht - Gerichte Kreistag: die von den wahlberechtigten Bürgern des Landkreises gewählte - örtliche Volksvertretung. Dem K. gehören, entsprechend der Bevölkerungszahl des Kreises, 54 bis 144 Abgeordnete an. Seine Stellung und Aufgaben werden bestimmt durch die Funktion des Landkreises als Bindeglied zwischen dem Bezirk und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und deren kooperativen Verbänden (- demokratischer Zentralismus, s- Staatsaufbau der DDR). Der K. ist untrennbarer Bestandteil des einheitlichen Systems der sozialistischen Staatsmacht in der DDR. Er beschließt auf Vorschlag des Rates des Kreises den Fünfjahrplan, den Jahresplan und den Haushaltsplan des Kreises. Die vom K. beschlossenen Pläne sind die verbindliche Grundlage für die Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung im Territorium in Übereinstimmung mit der festgelegten Entwicklung der zentralgeleiteten und bezirksgeleiteten Betriebe, Kombinate und Einrichtungen. In den Plänen werden die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und zur effektiven Entwicklung der unterstellten Bereiche festgelegt. Der K. und sein Rat sichern durch ihre Planungstätigkeit in Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen und den Räten der Städte und Gemeinden, daß die wichtigsten Aufgaben der Entwicklung der Städte und Gemeinden in den Fünfjahrplan des Kreises aufgenommen und be-;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Pflicht für Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht, die Wahrheit festzustellen. Für unsere praktische Tätigkeit bedeutet das, daß wir als staatliches Untersuchungsorgan verpflichtet sind, alle Tatsachen in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und bewiesen wird; die sozialistische Gesetzlichkeit konsequent verwirklicht wird, sowohl im Hinblick auf die effektive Durchsetzung und offensive Nutzung der Prinzipien des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter, für Suicidversuche unduWarMchtung von Beweismaterial sind unbedingt ausbusnüält-nn, was bei der Ausgestaltung grundsätzlich Beachtung finden muß.

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