Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 152

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 152 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 152); к Kammern und Senate für Arbeitsrechtssachen: Organe des einheitlichen Gerichtssystems der DDR zur Rechtsprechung in Arbeitsrechtssachen, die von den Kreisgerichten, den Bezirksgerichten und dem Obersten Gericht der DDR (-■ Gerichte) ausgeübt wird. Rechtliche Grundlage für das Verfahren in Arbeitsrechtssachen ist die Arbeitsgerichtsordnung, die vom Ministerrat der DDR entsprechend § 148 des Gesetzbuches der Arbeit erlassen wurde. Im arbeitsrechtlichen Verfahren wirken die Gewerkschaften mit. Die Werktätigen können einen gewerkschaftlichen Prozeßvertreter in Anspruch nehmen. Die Kammer für Arbeitsrechtssachen entscheidet als Organ des Kreisgerichts in erster Instanz über Einsprüche gegen Entscheidungen der Konfliktkommissionen (- gesellschaftliche Gerichte) oder arbeitsrechtliche Klagen und Anträge von Werktätigen, für die Konfliktkommissionen nicht zuständig sind. Die Kammer für Arbeitsrechtssachen des Kreisgerichts ist mit einem - Richter als Vorsitzenden und zwei gewählten - Schöffen besetzt. Der Senat für Arbeitsrechtssachen des Bezirksgerichts entscheidet als Gericht zweiter Instanz über -► Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Kammern für Arbeitsrechtssachen der Kreisgerichte. Der Senat ist mit einem Richter als Vorsitzenden und zwei gewählten Schöffen besetzt. Der Senat kann auch als Gericht erster Instanz tätig werden, wenn entweder der Staatsanwalt des Bezirkes die Verhandlung vor dem Bezirksgericht beantragt hat oder der Direktor des Bezirksgerichts die Heranziehung der Arbeitsrechtssache verfügt hat. Der Senat kann dem Direktor des Bezirksgerichts auch die - Kassation rechtskräftiger arbeitsrechtlicher Entscheidungen der Kreis- gerichte Vorschlägen. Der Senat für Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts der DDR übt als Gremium des Kollegiums für Zivil-, Familien-und Arbeitsrechtssachen die Arbeitsrechtsprechung des Obersten Gerichts aus. Er ist mit einem Oberrichter als Vorsitzendem, einem Richter und drei (von der Volkskammer gewählten) Schöffen besetzt. Er entscheidet über Anträge auf Kassation rechtskräftiger arbeits rechtlich er Entscheidungen der Kreis- und Bezirksgerichte. Er wird auch als Gericht zweiter Instanz tätig, um über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte zu entscheiden, wenn Senate der Bezirksgerichte als Gerichte erster Instanz tätig waren. Der Senat für Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts der DDR leitet und sichert die einheitliche Rechtsanwendung der Bestimmungen des Gesetzbuches der Arbeit und der zu seiner Verwirklichung erlassenen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Kassation: Rechtsbehelf zur Überprüfung rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen. Die K. ist ein Mittel des Staates, um unrichtige Entscheidungen, die die Einheitlichkeit und Gesetzlichkeit der Rechtsanwendung gefährden, auch nach Eintritt der - Recljtskraft zu korrigieren. Die K. ist bis zu einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft zulässig. In Ausnahmefällen ist die K. in Strafsachen zugunsten des Angeklagten auch nach der Jahresfrist noch möglich. K.sver-fahren werden am Obersten Gericht der DDR von den Senaten und vom Präsidium durchgeführt sowie an den Bezirksgerichten von den Präsidien; hier nur für' Entscheidungen der Kreisgerichte. Antragsberechtigt für die K. am Obersten Gericht sind sein Präsident und der Generalstaatsanwalt der DDR, für die K.;
Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 152 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 152) Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 152 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 152)

Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und ihre sonstige Tätigkeit im Zusammenhang mit Strafverfahren leistet, sondern daß es eine ihrer wesentlichen darüber hinaus gehenden Aufgaben ist, zur ständigen Erweiterung des Informationspotentials über die Pläne und Absichten des Feindes, Angriffsrichtungen, Zielgruppen, Mittel und Methoden der Banden; Ansatzpunkte zur Qualifizierung der Bandenbelcärr.pfung sowie Kräfte und Möglichkeiten, die auf der Grundlage der Hiderspräche und Differenzierungsprozesse im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und vVeise die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug gebunden. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen der Straftat, Täterpersönlichkeit. Zwischen den unter und genannten Beweisgegenständen und Aufzeichnungen bestehen oftmals dialektische Wechselbeziehungen, die es stets zu beachten gilt.

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