Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 127

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 127 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 127); 127 Grundrechte und Grundpflichten der Bürger besitzen das - Recht auf Arbeit und freie Wahl des Arbeitsplatzes sowie das Recht, die Früchte ihres Schaffens nach Maßgabe ihrer Leistung zu genießen. Daraus entspringen das Recht auf einen Arbeitsplatz, auf gleichen Lohn für gleiche Leistung für Mann und Frau, für Erwachsene und Jugendliche, auf schöpferische Mitwirkung an der Ausarbeitung und Erfüllung der Pläne und an der Leitung der Betriebe und der Wirtschaft, auf Berufsausbildung, Erholung, Arbeits- und Gesundheitsschutz, auf materielle Versorgung bei Krankheit, Arbeitsunfall, Mutterschaft, Invalidität und im Alter. Die Bürger der DDR haben das -► Recht auf Bildung und auf allseitige Förderung und Schutz der von der Ausbeutung und Unterdrückung befreiten Persönlichkeit, ihrer Talente und schöpferischen Fähigkeiten, unabhängig von der sozialen Stellung. Dazu gehören das Recht, an den Schätzen der Kultur und Kunst teilzuhaben, das Recht zur wissenschaftlichen, kulturell-künstlerischen und sportlichen Selbstbetätigung. Alle diese Rechte werden durch die sozialistische Gesellschaft und ihren Staat auf vielfältige Weise garantiert (- Garantien der Grundrechte der Bürger). „Die Deutsche Demokratische Republik garantiert allen Bürgern die Ausübung ihrer Rechte und ihre Mitwirkung an der Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung . Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit sind Gebot für alle staatlichen Organe, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger.“ (Verf., Art. 19) Umfassende Garantien politischer, ideologischer, ökonomischer und juristischer Art sichern jedem Bürger, daß er seine Grundrechte verwirklichen kann und gegen deren Verletzung geschützt ist. Ihrem Schutz dient die vom sozialistischen Staat garantierte strafrechtliche, disziplinarische und materielle Verantwortlichkeit. Eine wesentliche Garantie der Grund- rechte besteht in der Entfaltung der - sozialistischen Demokratie und der ständigen Verbesserung der Qualität der staatlichen Leitung, durch die jedem Bürger die Möglichkeit gegeben ist, auf allen Ebenen aktiv an den Staatsangelegenheiten mitzuwirken und seine staatsbürgerlichen Rechte bewußt zu verwirklichen. Dazu gehört auch das Recht jedes Bürgers, sich mit Eingaben (Vorschlägen, Kritiken, Beschwerden) an Volksvertretungen, Staatsorgane, Betriebe und Einrichtungen zu wenden und Klärung seiner Angelegenheiten zu fordern (-■ Hingaben der Bürger). Alle, die in der sozialistischen Gesellschaft Verantwortung tragen, sind verpflichtet zur Achtung gegenüber allen Bürgern ohne Unterschied, zu aufmerksamem und rücksichtsvollem, zu feinfühligem und höflichem Verhalten. Die sozialistische Gesellschaft ist im Interesse ihrer Entwicklung als Ganzes wie der jedes einzelnen ihrer Mitglieder daran interessiert, daß alle Bürger ihre Grundrechte aktiv verwirklichen. Die Verfassung bestimmt deshalb, daß Gesellschaft und Staat nicht auf die Erfüllung unerläßlicher Grundpflichten verzichten können, wenn die Grundrechte ihrer Bürger gesichert sein sollen. Damit wird die alte Forderung der Arbeiterbewegung verwirklicht : „Keine Rechte ohne Pflichten, keine Pflichten ohne Rechte.“ In diesem Sinne sind in der Verfassung der DDR folgende Grundpflichten der Bürger geregelt: die Pflicht zum Schutz des Friedens und des sozialistischen Vaterlandes einschließlich der Verteidigung der DDR, die Pflicht zu gesellschaftlich nützlicher Tätigkeit, die Pflicht zum Schulbesuch und zur Berufsausbildung für Kinder und Jugendliche, die Pflicht zum Schutz und zur Sicherung des sozialistischen Eigentums, die Pflicht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder. Dabei geht die Verfassung vom sozialistischen Bewußtsein der Staatsbürger aus, die immer bes-;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung des Leiters des der Hauptabteilung über erzielte Untersuchungsergebnisse und über sich abzeichnende, nicht aus eigener Kraft lösbare Probleme sowie über die begründeten Entscheidungsvorschläge; die kameradschaftliche Zusammenarbeit mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der nhe führen gründlich zu prüfen und mit Entscheidungsvor lägen den Leitern der Hauptabteilungen selbstän digen Abteil Bezirksverwaltungen zur Bestätigung einzureichen.

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