Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 122

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 122 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 122); Gewaltverbot 122 Gewaltanwendung sein. Deshalb darf eine durch Gewaltanwendung oder -androhung vollzogene territoriale Aneignung nicht als rechtmäßig anerkannt werden. Jeder Staat hat die Pflicht, sich der Organisierung, Anstiftung, Unterstützung von oder der Teilnahme an Bürgerkriegsoder Terrorakten in einem anderen Staat zu enthalten. Er darf auf seinem Territorium keine Aktivitäten dulden, die auf die Begehung solcher Handlungen gerichtet sind. Darunter fällt auch das Verbot, irreguläre Streitkräfte oder bewaffnete Söldnerbanden zu bilden oder zu unterstützen, die in einen anderen Staat einfallen sollen. Die Staaten haben die Pflicht, sich jeder Gewaltanwendung gegenüber den noch unter Kolonialherrschaft stehenden Völkern zu enthalten, die diese Völker ihres Rechts auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit beraubt; daher ist der Widerstand solcher Völker gegen die Aufrechterhaltung des Kolonialismus, der eine ständige Gewaltanwendung gegen sie ist, und dessen Unterstützung rechtmäßig. Die Androhung oder Anwendung jeglicher Formen von Gewalt als Mittel zur Regelung internationaler Probleme stellt die Verletzung eines zwingenden Grundprinzips des geltenden Völkerrechts dar. Sie ist, auch soweit sie mit anderen Mitteln als unter Einsatz bewaffneter Gewalt erfolgt, ihrem Wesen nach eine den Frieden bedrohende Handlung. Die gefährlichste Form der Verletzung des umfassenden völkerrechtlichen G. stellt jedoch die Anwendung bewaffneter Gewalt, die bewaffnete Aggression, dar. Deshalb verurteilt das Völkerrecht den Aggressionskrieg als Verbrechen gegen den Frieden, das die Verantwortlichkeit auf Grund des Völkerrechts nach sich zieht. Daraus folgt einmal, daß im Falle einer bewaffneten Aggression dem angegriffenen Staat das Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung zusteht, bis der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat (Art. 51 der UNO-Charta). Der Sicherheitsrat der UNO kann, wenn er feststellt, daß eine Angriffshandlung, ein Friedensbruch oder eine Friedensbedrohung vorliegen, alle zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Friedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen, einschließlich der Anwendung bewaffneter Gewalt bzw. von anderen Zwangsmaßnahmen politischer oder ökonomischer Art, gegen den Aggressor-Staat durchführen (Art. 39, 41 und 42 der UNO-Charta). Zum anderen ist der Staat, der das G. durch den rechtswidrigen Einsatz von bewaffneter Gewalt verletzt, hierfür politisch und materiell verantwortlich. Gegen ihn können Sanktionen verhängt werden, wie z. B. zeitweilige Beschränkungen in der Ausübung bestimmter Souveränitätsrechte, Durchführung von Abrüstungsmaßnahmen sowie die Auferlegung der Pflicht zur Wiedergutmachung für die verursachten Schäden (Reparationen). Aber auch Einzelpersonen, die der Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung von Aggressionskriegen schuldig sind, sind hierfür auf Grund des Völkerrechts individuell wegen Verbrechens gegen den Frieden verantwortlich (vgl. Londoner Viermächteabkommen vom 8.8.1945 und Statut des Internationalen Militärgerichtshofs in Nürnberg, Art. 6, Buchstabe a). Diese Formen der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit für die Vorbereitung und Durchführung einer Aggression wurden gegenüber den Aggressorstaaten des zweiten Weltkrieges verwirklicht. Gegenwärtig gehen die Bemühungen der UdSSR und anderer sozialistischer Staaten dahin, die Wirksamkeit des völkerrechtlichen Verbots der Aggression und der Unterbindung und;
Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 122 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 122) Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 122 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 122)

Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-. nomische, soziale und geistig-kulturelle Potenzen, um den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von Bürgern - Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu ouizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten.

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