Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 117

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 117 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 117); 117 gesellschaftliche Gerichte anderen Rechtsvorschriften gebunden. Die g. G. bestehen als Konfliktkommissionen in Betrieben, in kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion, in staatlichen Organen und Einrichtungen sowie in gesellschaftlichen Organisationen. Ihre Mitglieder werden von den Betriebsangehörigen für eine Dauer von zwei Jahren direkt gewählt. Die Gewerkschaften organisieren in Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Rechte die Wahl der Konfliktkommissionen, geben ihnen in ihrer Tätigkeit Hilfe und Anleitung und gewährleisten die erforderliche politische und juristische Qualifizierung der Mitglieder. Die g. G. bestehen als Schiedskommissionen in den Wohngebieten der Städte und in Gemeinden sowie entsprechend den * gesellschaftlichen Erfordernissen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften sowie in Produktionsgenossenschaften der Fischer und Handwerker. Die Schiedskommissionen in den Wohngebieten der Städte und in den Gemeinden werden auf Vorschlag der Ausschüsse der Nationalen Front von den zuständigen örtlichen Volksvertretungen, die in den Produktionsgenossenschaften auf Vorschlag der Vorstände von den Mitgliedern für eine Dauer von vier Jahren gewählt. Für die Anleitung und Qualifizierung der Mitglieder der Schiedskommissionen sind die Kreisgerichte zuständig. Die Mitglieder der g. G. sollen Bürger sein, die in der Arbeit, im persönlichen und gesellschaftlichen Leben Vorbild sind und das Vertrauen der Werktätigen besitzen. Sie können gewählt werden, wenn sie am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Mitglieder der g. G. arbeiten ehrenamtlich. Sie sind den Bürgern bzw. den Volks Vertretungen von denen sie gewählt wurden, rechenschaftspflichtig und können abberufen werden, wenn sie gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder sonst ihre Pflichten gröblich verletzen. Die g. G. wer- den auf Grund der Übergabeentscheidung eines dazu befugten staatlichen Organs (Staatsanwaltschaft, Gericht, Untersuchungsorgan) oder auf Antrag eines Bürgers, eines staatlichen Organs oder eines Betriebes tätig. Sie verhandeln im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben Arbeitsrechtsstreitigkeiten, Vergehen und Ordnungswidrigkeiten, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe der Sache an das g. G. vorliegen, Verfehlungen, Verletzungen der Schulpflicht, arbeitsscheues Verhalten und einfache zivilrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten. Die g. G. behandeln weitere Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen, wenn ihnen solche Aufgaben durch gesetzliche Bestimmungen übertragen werden. Die Konfliktkommissionen beraten und entscheiden über Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsrechtsverhältnis zwischen dem Werktätigen und dem Betrieb und über andere Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen, wenn der Antragsgegner oder der beschuldigte Bürger Angehöriger des Betriebes ist. Die Schiedskommissionen beraten, wenn der Antragsgegner oder der beschuldigte Bürger in ihrem Tätigkeitsbereich wohnt oder arbeitet. Sie sind auch für die Behandlung arbeitsscheuen Verhaltens zuständig. Die Beratungen der g. G. sind öffentlich. Jeder Teilnehmer hat das Recht, an der Durchführung der Beratung aktiv mitzuwirken. Die g. G. stellen allseitig und unvoreingenommen die Wahrheit fest, beraten und entscheiden als Kollektivorgan über den geltend gemachten Anspruch oder darüber, ob der Bürger eine Rechtsverletzung begangen hat. Der betroffene Bürger ist verpflichtet, vor den g. G. selbst aufzutreten.' Er ist berechtigt, sich durch die Gewerkschaft, die Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte sowie durch Rechtsanwälte rechtlich beraten zu lassen. Die g. G. können im Ergebnis ihrer Beratungen vom;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit ist generell von drei wesentlichen Kriterien auszugehen; Es muß grundsätzlich Klarheit über die der Diensteinheit von Partei und Regierung übertz agenen politisch-operativen Grundaufgabe und der damit verbundenen Bekämpfung und Zurückdrängung der entspannungs-feindlichen Kräfte in Europa zu leisten. Die Isolierung der Exponenten einer entspannungs -feindlichen, und imperialistischen Politik ist und bleibt eine wesentliche Voraussetzung für Erfolge auf dem ege zur europäischen Sicherheit und Zusammenarbeit. Es geht dabei auch um den Nachweis und die Dokumentier ung der Versuche entspannungsfeindlicher Kräfte, mittels Organisierung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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