Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 113

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 113 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 113); 113 Gerichte Aufgaben, Zuständigkeit und Verfahren der G. sind gesetzlich bestimmt. Die Gliederung der G. entspricht dem Staats- und Gesellschaftsaufbau. Danach bestehen das Oberste Gericht der DDR, das als höchstes rechtsprechendes Organ die Rechtsprechung aller G. leitet, die Bezirks-G. und die Kreis-G. sowie die Militärober-G. und die Mili-tär-G. als staatliche G. und die Konflikt- und Schiedskommissionen als - gesellschaftliche Gerichte. Nach dem Gesetz steht im Mittelpunkt der Rechtsprechung der G. die unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen und in gesetzlich vorgesehenen Verfahren vorgenommene Prüfung und Entscheidung über - Straftaten und andere - Rechtsverletzungen, insbesondere über die - rechtliche Verantwortlichkeit, bzw. über Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts sowie bestimmter gesetzlich der Zuständigkeit der G. übertragener Fragen des LPG-Rechts. Den Kreis-G. obliegen ferner Entscheidungen über das Wahlrecht, über Beschwerden in Notariatssachen und gegen polizeiliche Strafverfügungen wegen Verfehlungen. Die G. entscheiden nicht über Streitigkeiten aus wirtschaftsrechtlichen und grundsätzlich nicht über solche aus staats-und verwaltungsrechtlichen Beziehungen. Ihnen können durch Gesetz weitere Aufgaben übertragen werden. Die G. werden nur auf Grund von Anträgen, Klagen, Übergabeentscheidungen oder staatsan-waltschaftlichen Anklagen tätig. Sie wenden bei der Ausübung ihrer Rechtsprechung das - sozialistische Recht auf einen einzelnen gesellschaftlichen Vorgang an, um gesellschaftliche und rechtliche Beziehungen bzw. Verhaltensweisen sozialistisch zu gestalten bzw. sie zu schützen, um die Rechte und Pflichten der Beteiligten, ihre Verantwortung ünd Verantwortlichkeit festzustellen und geeignete gesetzlich vor- gesehene Maßnahmen zur Verwirklichung des sozialistischen Rechts und* zur rechtlichen Verantwortlichkeit festzulegen und zur Erziehung von Rechtsverletzern anzuwenden. Die G. fällen auch Entscheidungen zur Klärung der Rechtslage bei unklaren Rechtsverhältnissen. Die Rechtsprechung und die damit verbundene Tätigkeit der G. trägt so zur Lösung der Aufgaben der sozialistischen Staatsmacht bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft bei. Rechtsprechung und vorbeugende Arbeit der G. zielen darauf ab, daß das sozialistische Recht durch jedermann, unabhängig von seiner Stellung und Funktion, eingehalten und zunehmend bewußt verwirklicht wird. Voraussetzung einer gesetzlichen und daher wirksamen Entscheidung des G. ist die zweifelsfreie Feststellung der objektiven Wahrheit. Die G. entscheiden rechtsverbindlich (-*■ Urteil). Sie fällen grundsätzlich kollektive Entscheidungen und beziehen in deren Vorbereitung die Werktätigen, ihre Kollektive und Organisationen in vielfältigen Formen ein, im Strafverfahren z. B. als Kollektivvertreter, gesellschaftliche Ankläger bzw. Verteidiger. Sie verhandeln öffehtlich, außer in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen. Die G. sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig, denn sie sind nur an die Verfassung, die Gesetze und andere Rechtsvorschriften der DDR gebunden ; niemand darf in den Prozeß der Rechtsfindung durch ein G. eingreifen. Entsprechend den demokratischen Grundsätzen der sozialistischen Staatsordnung kann einem Bürger der hohe politisch-gesellschaftliche Auftrag, als Mitglied eines G. (- Richter, - Schöffe, Mitglieder gesellschaftlicher G.) Rechtsprechung auszuüben, nur durch die Volksvertretungen bzw. unmittelbar durch die Werktätigen erteilt werden. Die Zuständigkeit der G. ist so geregelt, daß die Kreis-G. 8 Wörterbuch Staat;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit mit der Untersuchungsabteilung. Vor der Durchführung erster Prüfungshandlungen bedarf es in jedem Fall gemeinsamer Berktj ngen zur Bestimmung des im konkreten Fall auszuweisenden sses für die Begründung des strafprozessualen Tatverdachtes zu schaffen. Dazu sind alle Möglichkeiten der Untersuchungsarbci;, insbesondere das Prüfungsstadiun gemäß konsequent zu nutzen. Ein derartiges Herangehen ist auch im Zusammenhang mit nicht warheitsgemäßen Aussagen offenbart wirdCweil sie sich der Bedeutung solcher Details für die Beweisführung nicht bewußt sind oder ihnen Fehler bei der- einer gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens.

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