Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 107

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 107 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 107); 107 Gemeindeverband vertraglicher Grundlage mit anderen Städten und G. bilden, in denen auch Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen Mitglied sein können. Sie haben auch das Recht, mit anderen Städten und G. - Gemeindeverbände zu bilden. Dazu bedarf es der Bestätigung durch den Kreistag nach Zustimmung des Rates des Bezirkes. Aufbau, Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise der G.vertretung und ihrer Organe sind in den Artikeln 81 ff. der Verf. der DDR, im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 sowie in weiteren speziellen Rechtsakten geregelt. Gemeindeordnung - Ortssatzung Gemeindeverband: Rechtsform einer entwickelten, gleichberechtigten und umfassenden, d. h. nicht auf spezifische Aufgaben beschränkten Gemeinschaftsarbeit zwischen kreisangehörigen - Städten und Gemeinden im Interesse der Stärkung der sozialistischen Staatsmacht und der effektiveren Erfüllung der Planaufgaben (Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR, §§ 70 und 71). Die Bildung von G. muß in Übereinstimmung mit der langfristigen staatlichen Siedlungspolitik und der Entwicklung der Industrie und der Landwirtschaft des Territoriums erfolgen. Der G. ist als Rechtsform der Gestaltung einer den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechenden Zusammenarbeit im Verantwortungsbereich der - Stadtverordnetenversammlungen und - Gemeindevertretungen immer nur Folge herangereifter, d. h. bewußt geschaffener politischer, ideologischer und ökonomischer Voraussetzungen. Die Entwicklung von G. vollzieht sich dort am erfolgreichsten, wo sie aus einer vielseitigen, in der Regel langfristigen und planmäßigen Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden, ihrer Volksvertretungen und deren Organe erwachsen, wo bei ihrer Vorbereitung und Bildung alle Potenzen der demokratischen Mitwirkung der Bürger erschlossen, die historischen Beziehungen zwischen den Städten und Gemeinden berücksichtigt und die in der bisherigen Zusammenarbeit gemeinsam erworbenen Erfahrungen genutzt werden. Die G. konzentrieren sich vor allem auf die ständig bessere Befriedigung der materiellen und geistig-kulturellen Bedürfnisse der Bürger. Dem dient die Zusammenlegung und die gemeinsame Nutzung der den Beteiligten zur Verfügung stehenden materiellen und finanziellen Fonds. Die gemeinsamen Anstrengungen ermöglichen es, schneller und wirksamer spürbare Verbesserungen in den Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen, insbesondere in den Wohnverhältnissen, in der Versorgung, bei Reparatur- und Dienstleistungen sowie bei der kulturellen und sozialen Betreuung herbeizuführen. Mit der Bildung von G. werden wichtige Schritte zur weiteren Annäherung der beiden Grundklassen der sozialistischen Gesellschaft, zur Überwindung der zwischen ihnen bestehenden Unterschiede sowie zur Überwindung der gegenwärtigen starken Zersplitterung der Siedlungsstruktur der DDR in eine Vielzahl von kleinen Gemeinden, Ortsteilen und Einzelwohnplätzen getan. Mitglieder des G. sind kreisangehörige Städte und Gemeinden. Ihre Volksvertretungen beschließen über die Gründung des Verbandes bzw. über den Beitritt der Stadt oder Gemeinde zu einem bestehenden G. Die Bildung des G. bedarf der Bestätigung durch den Kreistag nach vorheriger Zustimmung des Rates des Bezirkes. Die staatlichen Machtorgane im G. sind die gewählten Volksvertretungen der beteiligten Städte und Gemeinden. Sie beschließen das Statut des G. ; als wichtigste Arbeitsgrundlage der gemeinsamen Tätigkeit ent-;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft erreicht werden. Sie zwingen zu konkreten, abrechenbaren Ergebnissen in der Vorbeugungsarbeit und sie helfen, jeglichen Schematismus und unverbindliche Aussagen hinsichtlich erreichter Vorbeugungsleistungen zu überwinden.

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