Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik 1981, Seite 465

Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 465 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 465); Völkerrecht Mitgliedern der Gruppe; vorsätzlicher Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen; Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind; gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe. Die völkerrechtliche Grundlage dafür ist die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des V. Der V. gehört zu den völkerrechtlichen S trafta tbeständen. Völkerrecht: Das allgemeine de- mokratische V. der Gegenwart stellt die Gesamtheit (das System) der Rechtsnormen dar, die internationale (zwischenstaatliche) Beziehungen regeln, die souveräne Staaten (bilateral, multilateral oder im Rahmen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen) unabhängig von ihrer Gesellschaftsordnung im Prozeß ihrer Zusammenarbeit und ihrer Auseinandersetzungen begründen. Diese Rechtsnormen werden durch Vereinbarungen geschaffen, die solche Staaten (bzw. internationale Organisationen) in Verfolgung ihrer jeweiligen politischen Ziele und Klasseninteressen ausdrücklich (Vertragsrecht) oder durch übereinstimmendes entsprechendes Handeln (Gewohnheitsrecht) miteinander ein-gehen. Das demokratische V. besitzt einen allgemeindemokratischen, antikolo-nialistischen und in der Tendenz antiimperialistischen Charakter. Es hat die friedliche Koexistenz als allgemeinpolitische Grundlage. Gegenstand des V. sind die Beziehungen seiner Subjekte (Träger von Rechten und Pflichten) untereinander und insbesondere die zwischenstaatlichen Beziehungen, da die Staaten die wichtigsten Völkerrechtssubjekte sind. Das demokratische V. hat sieben Grundprinzipien, die für alle Staaten zwingend verbindlich sind: Das Verbot der Gewaltandrohung und Gewaltanwendung, die friedliche Streitbeilegung, das Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer, die Pflicht zur friedlichen Zusammenarbeit, die Gleichberechtigung und das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die souveräne Gleichheit der Staaten (Souveränität) und die Vertragstreue. Die Durchsetzung des V. hängt in erster Linie von dem konkreten internationalen Kräfteverhältnis ab. Die internationalen Beziehungen zwischen den Mitgliedern der sozialistischen Staatengemeinschaft werden durch sozialistische Völkerrechtsprinzipien geregelt. Ihre allgemeine Grundlage ist die Entstehung eines Systems sozialistischer Staaten, die eine Reihe von Gemeinsamkeiten aufzuweisen haben, wie einen einheitlichen Überbau (Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei), eine einheitliche Basis (sozialistisches Eigentum an den wichtigsten Produktionsmitteln), einheitliche Hauptinteressen, gemeinsame Hauptaufgaben und ein gemeinsames Endziel, den Aufbau einer kommunistischen Gesellschaft. Das sozialistische V. stützt sich ferner auf den sozialistischen Internationalismus als Leitprinzip in den Beziehungen zwischen den Staaten der sozialistischen Gemeinschaft. Die konkrete rechtliche Grundlage der sozialistischen Völkerrechtsprinzipien sind internationale Verträge, wie das Statut des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe und der Warschauer Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand sowie das umfassende System der bilateralen Freundschafts- und Beistandverträge und zahlreiche Abkommen auf 465;
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Dokumentation: Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. sc. K. M. Böhme, Herausgegeben im Auftrag des Kriminalistischen Instituts der Deutschen Volkspolizei und der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin, Nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt, 1. Auflage, Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Berlin 1981 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 1-648).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren.

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