Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik 1981, Seite 455

Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 455 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 455); Vernehmungsprotokoll Stellen von ► Fangfragen oder -► Suggestivfragen. Der Sachverhalt und die Aussagebereitschaft des zu Vernehmenden bestimmen die Art der Protokollierung. Neben herkömmlichen technischen Mitteln gewinnt Technik zur Speicherung von V. auf Magnetband zusätzlich zum Schriftprotokoll zunehmend an Bedeutung. Die in der gerichtlichen Hauptverhandlung durchgeführten V. von Zeugen und Angeklagten sowie von Vertretern der Kollektive sind Ausdruck der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und nur in Ausnahmefällen durch die Verlesung früherer Vernehmungsprotokolle zu ersetzen. Für die V. und Befragung von Jugendlichen und Kindern ergeben sich spezifische Erfordernisse, die aus der physischen und psychischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und deren entwicklungsbedingten Besonderheiten und der damit verbundenen Stellung in einem Strafverfahren begründet sind. - Zeugenvernehmung, Beschuldigtenvernehmung, - richterliche Vernehmung Vemehmungsplan: im Ergebnis von Überlegungen zur Bestimmung des Vernehmungsziel in der Regel schriftlich zu fixierender Plan der Vorbereitung und Durchführung von - Vernehmungen. Der V. bestimmt den Weg, über den das Vernehmungsziel realisiert werden soll. V. stellen ihrem Wesen nach Teiluntersuchungspläne dar. Ob bzw. in welchem Umfang ein V. schriftlich zu fixieren ist, hängt vom Umfang der Ausgangsinformationen, der Kompliziertheit der mit der Vernehmung zu untersuchenden Situation bzw. Sachlage sowie von der Anzahl der gleichzeitig zum Sachverhalt zu vernehmenden Personen ab. Eine klare gedankliche Konzeption ist die Grundvoraussetzung zur Vorbereitung und Durchführung jeder Vernehmung. V. enthalten insbesondere inhaltlichtaktische Probleme der Vernehmungsvorbereitung und Durchführung, wie die günstigste Gestaltung des Kontaktgesprächs; die Bestimmung des Vemehmungsziels und die Erarbeitung der Tatbestandsmäßigkeit des Sachverhalts durch die Vernehmung; Fragenstellungen, Fragenkomplexe und die Reihenfolge der Realisierung während der Vernehmung; den taktisch günstigen Einsatz von - Beweismitteln in einer bestimmten Reihenfolge; die Möglichkeit der Anwendung von Vorhalten. Bei der Planung sind Hinweise auf bestimmte Fakten, die in der Strafakte fixiert werden sollen, aufzunehmen bzw. diese Fakten sind stichpunktartig im V. zu erfassen. Neben inhaltlich-taktischen Problemen wird durch den V. die Klärung organisatorischer Fragen vorbereitet. Dabei geht es um die Lösung solcher Umstände, wie: Wer führt die Vernehmung welches Zeugen oder Beschuldigten aus? In welcher Reihenfolge sind welche Zeugen oder Beschuldigten zu vernehmen, zu welcher Zeit erfolgt die Vernehmung, in welchen Räumen? Welche anderen Personen sollten an der Vernehmung teilnehmen bzw. zu Rücksprachen oder Gegenüberstellungen zur Verfügung stehen? In welcher Form erfolgt eine zwischenzeitliche Auswertung der Vernehmung bzw. ein Informationsaustausch? Vemehmungsprotokoll: schriftlich fixiertes Ergebnis einer - Zeugenoder Beschuldigtenvernehmung. Als Aufzeichnung ist das Protokoll der Vernehmung von Zeugen, sachverständigen Zeugen, Beschuldigten und Angeklagten ein gesetzlich zulässiges 455;
Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 455 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 455) Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 455 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 455)

Dokumentation: Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. sc. K. M. Böhme, Herausgegeben im Auftrag des Kriminalistischen Instituts der Deutschen Volkspolizei und der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin, Nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt, 1. Auflage, Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Berlin 1981 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 1-648).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen gegebenen Orientierungen auf Personen Personenkreise entsprechend der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Unterweisung wie auch alle anderen Mechanismen der Einstellungsbildung nicht nur beim Entstehen feindlich-negativer Einstellungen, sondern auch beim Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Feindlich-negative Einstellungen stellen - wie bereits im Abschnitt dargelegt wurde - mit ihrer Eigenschaft als Handlungstendenz die Bereitschaft der betreffenden Bürger zu einem feindlich-negativen Handeln dar.

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