Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik 1981, Seite 399

Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 399 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 399); Suchtmittel pertenkommission der WHO 1963 bis 1970 den Terminus der Drogenabhängigkeit (drog dependence) vor, der als Zustand psychischer oder physischer und körperlicher Abhängigkeit von einer Droge umschrieben wurde. Als Droge wird jede Substanz bezeichnet, die innerhalb des lebenden Organismus eine oder mehrere seiner Funktionen zu verändern vermag, insbesondere solche mit zentralnervöser Wirkung. Drogenabhängigkeit entsteht durch kontinuierliche oder periodische Einnahme einer Droge. Es können sich dabei körperliche und seelische Gewöhnungsmuster einstellen. Man unterscheidet nach pharmakologischen Prinzipien sieben verschiedene Typen einer Drogenabhängigkeit: Morphin-, Cocain-, Cannabis (Marihuana)-, Barbiturat (Alkohol, Tranquilizer)-, Amphetamin-, Halluzinogen- und Kattyp. Die Abhängigkeit wird durch den Mißbrauch (abusus) eingeleitet. Ein solcher liegt vor, wenn das Mittel aus nichtmedizinischer Indikation oder in zu hoher Dosis eingenommen wird. Er entwickelt sich vor allem dann, wenn neben dem medizinisch erwünschten Effekt neuartige, subjektiv als angenehm erlebte Wirkungen entdeckt werden (Euphorie, Wohlempfinden, Beruhigung, angenehme Müdigkeit, Dämpfung, Betäubung, Stimulation, Antriebssteigerung usw.). Allgemein kann gesagt werden, daß die Entwicklung jeder Mittelabhängigkeit auf einer Wechselwirkung zwischen Suchtmittel, persönlicher (organischer und psychischer) Dis-poniertheit und sozialer Umwelt beruht. Die Gefahr des Mittelmißbrauchs besteht neben vielfältigen psychischen Störungen und charakterlichen Veränderungen vor allem in Schädigungen von Leber und Niere. In der DDR ist dem Suchtmittelmiß- brauch die soziale Basis entzogen. Die sozialistische Ordnung kennt Probleme des kapitalistischen Alltags wie Arbeitslosigkeit, soziale Unsicherheit und dadurch hervorgerufene Lebensangst, die den Mißbrauch von Suchtmitteln in den kapitalistischen Staaten sprunghaft ansteigen läßt, nicht. Suchtmittel: Substanzen und Zubereitungen, die beim Menschen angewandt zur psychischen und/oder physischen Abhängigkeit (- Drogenabhängigkeit) von ihrer Wirkung her führen können und bei mißbräuchlicher Anwendung Leben, Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Menschen sowie ihr gesellschaftliches Zusammenleben gefährden. Obligatorische S. sind solche Substanzen und Zubereitungen, die zur Erzeugung von Rauschzuständen angewendet werden und deren Gebrauch nach unterschiedlich langer Dauer zur Toleranzentwicklung (Folge: Dosissteigerung) bzw. Entzugserscheinungen (bei unterlassenem Gebrauch), d. h. zu physischer Abhängigkeit (- Sucht) führt. Dies trifft zu für - Opiate, (besonders für ► Heroin), - Kokain, - Psychostimulantien, Kat, Halluzinogene (- LSD) und Cannabisprodukte (-* Haschisch, Marihuana, THC). Der Umgang mit S. ist im Suchtmittelgesetz der DDR geregelt. Für suchtmittelhaltige Arzneimittel gelten besondere Vorschriften. Die Verordnung für Patienten erfolgt nur auf besonderem Vordruck (Suchtmittelrezept); Originalrezept und den 1. Durchschlag erhält der Patient und dann die Apotheke, der 2. Durchschlag (mit unverschlüsselter Krankheitsbezeichnung) verbleibt im Block. Diese Rezepte sind nur im Wohnkreis des Patienten und nur innerhalb von 5 Tagen einlösbar. Auf einem Rezept darf nur ein S. und dieses nur bis zur 399;
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Dokumentation: Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. sc. K. M. Böhme, Herausgegeben im Auftrag des Kriminalistischen Instituts der Deutschen Volkspolizei und der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin, Nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt, 1. Auflage, Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Berlin 1981 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 1-648).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit Entweichen Am in der Zeit von Uhr bis Uhr entwichen die Verhafteten Hans-Bodo und Klaus-Oürgen aus einer Untersuchungshaftanstalt.

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