Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik 1981, Seite 395

Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 395 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 395); Straßenverkehrsu nf a 11 Wirkung subletaler Mengen auch krebserzeugend. Korpuskulare Strahlung: Alphateilchen (zweifach geladene Heliumkerne), Betateilchen (Elektronen) sowie andere Elementarteilchen (z. B. Positronen, Neutronen usw.). Neben der elektromagnetischen Gammastrahlung Entstehung bzw. Freisetzung durch Kernprozesse. Sektion von Leichen Strahlengeschädigter (Röntgen- und radioaktive Strahlung) nur unter besonderen Schutzvorkehrungen, meist in Spezialeinrichtungen (beachte auch Atomenergiegesetz der DDR). Strangmarke - Erhängen Strangulation: Kompression des Halses durch von außen wirkende Gewalt. Erhängen, Erdrosseln, -* Erwürgen Straßenverkehrsunfall: plötzlich eintretendes Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, bei dem im Zusammenhang mit dem Fährverkehr Personenschaden oder mehr als nur geringfügiger Sachschaden (über 300, Mark) entsteht. S. sind grundsätzlich durch das Verkehrsunfallkommando aufzunehmen (in Ausnahmefällen auch durch andere Angehörige der VK, ABV und Funkstreifenwagen-Besatzungen). Die Zuständigkeit der Bearbeitung von S. durch das Untersuchungsorgan ist in innerdienstlichen Weisungen geregelt, ergibt sich aber grundsätzlich für alle Verkehrsstraftaten aus dem StGB. Bei geringfügigen Folgen von Verkehrsstraftaten werden die Vorgänge von der Verkehrsunfallbereitschaft (VUB) bis zur abschließenden Entscheidung durch das Untersuchungsorgan bearbeitet, soweit die Untersuchung nicht kompliziert ist. Bei der Unfallbeteiligung von Personen oder Fahrzeugen aus dem Ausland (z. B. Botschaften, Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in der DDR, Touristen) sowie von festgelegten Organen, Einrichtungen oder Dienststellen der DDR gelten besondere Bestimmungen hinsichtlich der Unfallaufnahme, der Verständigung und Einbeziehung bestimmter Dienststellen usw., die weisungsmäßig gesondert geregelt sind. Die Untersuchung von S. mit tödlichem Ausgang erfolgt durch die Kriminalpolizei in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsunfallkommando und der Gerichtsmedizin. Neben der Klärung der Todesursache sind Untersuchungen zum Kausalzusammenhang zwischen Todesursache und Unfall, zum Ablauf des Unfallgeschehens (unter Umständen Rekonstruktion), zur Unfallursache und evtl, zur Identifizierung unbekannter Toter (z. B. nach Massenunfall) notwendig. Die Mitarbeit des Gerichtsmediziners soll schon am Umfallort beginnen; alle biologischen Spuren sind einzubeziehen und die Ermittlungsergebnisse (Spuren am Unfallort, an beteiligten Fahrzeugen oder Gegenständen, auch Zeugenaussagen) sind auszuwerten. Auch bei scheinbar klarem Unfallablauf und zweifelsfreien Schuldverhältnissen sollte bei Verkehrsunfällen mit Todesopfern die gerichtliche Sektion erfolgen. Dadurch können sich zusätzliche Spurenaufkommen (z. B. Lackübertragung in Wunden, geformte Knochenverletzungen als Hinweis auf Fahrzeugteile u. a.) ergeben, weitere Aussagen zum Gesundheitszustand bzw. zur möglichen alkoholischen oder medikamentösen Beeinflussung des Opfers bzw. des Fahrzeugführers, zur Klärung der Sitzposition auf oder im Fahrzeug sowie Angaben zur Lage des Opfers beim Unfall (liegend, stehend), ob Verletzungen vital sind oder ein Toter überfahren wurde. Bahn- 395;
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Dokumentation: Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. sc. K. M. Böhme, Herausgegeben im Auftrag des Kriminalistischen Instituts der Deutschen Volkspolizei und der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin, Nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt, 1. Auflage, Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Berlin 1981 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 1-648).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher sowie gesellschaftsschädlicher Handlungen Bugendlicher gewinnt die Nutzung des sozialistischen Rechte zunehmend an Bedeutung. Das sozialistische Recht als die Verkörperung des Willens der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei entsprechen, Hur so kann der Tschekist seinen Klassenauftrag erfüllen. Besondere Bedeutung hat das Prinzip der Parteilichkeit als Orientierungsgrundlage für den zu vollziehenden Erkenntnisprozeß in der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gemäß Strafgesetzbuch in allen Entwicklungsstadien und Begehungsweisen, die inspirierende und organisierende Rolle des Gegners beweiskräftig zu erarbeiten und - Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - politisch-operativen Aufgaben zuverlässig und mit hohem operativem Nutzeffekt zu lösen. Die praktische Durchsetzung der sich daraus ergebenden Erfordernisse sollte zweckmäßigerweise in folgenden Schritten erfolgen: Ausgangspunkt für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gesellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Als integrierter Bestandteil der Gcsantstrategie und -aufgabcnstellung für die verbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe auf die Gesellschaft oder Teile von ihr sowie die Beseitigung anderer, die gesellschaftliche Entwicklung beeinträchtigende Gefahren und Störungen.

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