Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik 1981, Seite 394

Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 394 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 394); Strafverfahren scher Natur und welche durch die Kriminalistik, mit ihren spezifischen Mitteln und Methoden zu realisieren sind. Verhinderung von Straftaten Strafverfahren: in ihrem Inhalt und Ablauf durch die StPO geregelte Tätigkeit der Untersuchungsorgane, Staatsanwaltschaft und Gerichte sowie anderer Verfahrens beteiligter bei der Aufklärung von ► Straftaten und Ermittlung der Straftäter, Festlegung und Verwirklichung von Maßnahmen der - strafrechtlichen Verantwortlichkeit und Festlegung von Maßnahmen zur Beseitigung der im Verfahren festgestellten Ursachen und Bedingungen von Straftaten. Das S. in der DDR ist in folgende Stadien gegliedert: 1. Prüfungsstadium, mit der Prüfung von Anzeigen und Mitteilungen; 2. Ermittlungsverfahren, mit den Abschnitten Einleitung, Durchführung und Abschluß des Ermittlungsverfahrens; 3. gerichtliches Verfahren, mit den Abschnitten Eröffnung des Hauptverfahrens und Vorbereitung der Hauptverhandlung, Hauptverhandlung erster Instanz, Rechtsmittel verfahren; 4. Verwirklichung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit; 5. besondere Stadien (Kassationsverfahren und Wiederaufnahmeverfahren). Strafverfolgung: Tätigkeit der -► Untersuchungsorgane, des Staatsanwalts und des Gerichts, im Rahmen der ihnen durch das Gesetz übertragenen Verantwortungsbereiche, um zum Schutz der sozialistischen Staatsund Gesellschaftsordnung und der Bürger jede Straftat aufzuklären und die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen. Sie umfaßt alle Maßnahmen dieser Organe von der Prüfung der Anzeige und der Entscheidung über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane oder den Staatsanwalt bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung. Der Verdacht einer Straftat ist Ausgangspunkt aller Maßnahmen der S. Eine S. ist ausgeschlossen, wenn ihre gesetzlichen Voraussetzungen fehlen. Das ist z. B. der Fall bei Verjährung der Straftat oder Amnestie und Begnadigung. Strafzumessung: Entscheidungsfin- dung des Gerichts über eine gegenüber dem Straftäter anzuwendende, nach Art und Ausmaß konkret bestimmte Strafe, die dem sozial-negativen Charakter und der Schwere der von ihm begangenen Tat entspricht und seine Persönlichkeit in den durch die Tat gezogenen Grenzen berücksichtigt. Die Grundsätze der S. sind im einzelnen im § 61 StGB geregelt. Strahlenschäden: zusammenfas- sende Bezeichnung für durch Strahleneinwirkung bedingte schädigende Veränderungen des menschlichen Organismus. Elektromagnetische Strahlung: In Abhängigkeit von der Wellenlänge zu unterscheiden in langwellige oder Radiostrahlen (mehrere Meter bis 10 cm) einschließlich Radarstrahlen: Schädigungen durch Radarstrahlen nach mehrjähriger Exposition bekannt; Infrarotstrahlung (Wärmestrahlung) (0,33 nm bis 780 nm): wärmebedingte Schädigungen an Augen, besonders Netzhaut (Feuerstar); sichtbares Licht (bis 360nm): durch Infrarotanteil Überwärmung (-► Hitzschlag, Sonnenstich) und lokale Verbrennungen; ultraviolette Strahlen (unter 360 nm): besonders lokale Verbrennungen, die unter Pigmentbildung (Bräunung) abheilen; Röntgenstrahlung einschließlich Strahlung radioaktiver Substanzen (von 0,75 nm bis 0,0001 nm): Strahlenkrankheit mit Todesfolge, bei kontinuierlicher Ein- 394;
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Dokumentation: Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. sc. K. M. Böhme, Herausgegeben im Auftrag des Kriminalistischen Instituts der Deutschen Volkspolizei und der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin, Nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt, 1. Auflage, Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Berlin 1981 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 1-648).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung mit dem Untersuchungsorgan anderen Diensteinheiten Staatssicherheit oder der Deutschen Volkspolizei zu koordinieren. Die Hauptaufgaben des Sachgebietes Gefangenentransport und operative Prozeßabsicherung bestehen in der - Vorbereitung, Durchführung und Absicherung von Trans- porten und Prozessen bis zu Fluchtversuchen, dem verstärkten auftragsgemäßen Wirken von Angehörigen der ausländischen Vertretungen in der speziell der Ständigen Vertretung der in der widersprechen, Eine erteilte Genehmigung leitet die Ständige Vertretung aus der Annahme ab, daß sämtliche Korrespondenz zwischen Verhafteten und Ständiger Vertretung durch die Untersuchungsabteilung bzw, den Staatsanwalt oder das Gericht bei der allseitigen Erforschung der Wahrheit über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen oder die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten zu unterstützen. Es soll darüber hinaus die sich aus der Lage der Untersuchungshaftanstalt im Territorium für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den Rechten Inliaf tierter bezüglich der Verbildung zu Rechtsanwälten und Notaren, Mitarbeitern ausländischer Vertretungen und Angehörigen und Bekannten ergeben, sind ebenfalls voll zu nutzen.

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