Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik 1981, Seite 351

Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 351 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 351); Schußentfernung fassen und im voraus bedenken zu können. Bei der Feststellung der S. ist vor allem zu prüfen, ob sich der Jugendliche bei Beachtung aller Umstände und Bedingungen gemäß gültigen gesellschaftlichen Normen verhalten konnte, wenn er diese gewollt und sich aktiv darum bemüht hätte. Schuldformen - Schuldarten Schuldnachweispflicht: Pflicht der für die Durchführung des Strafverfahrens verantwortlichen Staatsorgane (bzw. der -* gesellschaftlichen Gerichte), die Berechtigung der Beschuldigung zu beweisen. Ihnen obliegt die Beweisführungspflicht, d. h., daß nicht der Beschuldigte oder Angeklagte seine Unschuld beweisen muß. Nur bei einem einwandfreien Schuldbeweis können Maßnahmen der - strafrechtlichen Verantwortlichkeit vom Gericht (bzw. gesellschaftlichen Gericht) ausgesprochen werden. Niemand darf als einer Straftat schuldig behandelt werden, bevor nicht seine strafrechtliche Verantwortlichkeit nachgewiesen und in einer rechtskräftigen Entscheidung festgestellt ist (§ 6 StPO). Schuldprinzip: dem sozialistischen Strafrecht innewohnendes, in der Verfassung der DDR sowie im StGB ausdrücklich fest gelegtes Prinzip, wonach es ohne Verschulden eines Straftäters keine - strafrechtliche Verantwortlichkeit gibt. Schulvorlage: Muster für Hand- schriften, nach denen das Schreiben gelehrt wurde. - Normalschrift Schund- und Schmutzerzeugnisse: gedruckte oder auf andere Weise hergestellte Schund-, Schmutz- und jugendgefährdende Erzeugnisse, die geeignet sind, besonders bei Kindern und Jugendlichen Neigungen zu Rassen- und Völker haß, Grausamkeit, Menschenverachtung, Gewalttätigkeit oder Mord bzw. andere Straftaten sowie sexuelle Verirrungen hervorzurufen. Sie können in Form von Romanen, Schriftenreihen, Zeitschriften, Aufzeichnungen, Foto- und Bilddokumenten, Tonträgern und anderen Gegenständen in Erscheinung treten und mit ihrem Inhalt oder der äußeren Gestaltung imperialistische Raubkriege sowie kapitalistische Unmoral und Dekadenz verherrlichen, faschistische Ideologie verbreiten, sozialistische Lebensweisen diffamieren oder brutalste Verbrechen und Zerrbilder erotischer Erlebnisse glorifizieren. Sie stehen grundsätzlich im Widerspruch zu den politsch-moralischen Anschauungen der sozialistischen Gesellschaft. Die Herstellung, Einführung und Verbreitung von S. ist verboten und wird bei Zuwiderhandlung durch Ordnungsstrafmaßnahmen geahndet und bei nachweisbarer, konkreter Gefährdung auch strafrechtlich verfolgt. Bei Feststellung bzw. Auffinden derartiger Erzeugnisse durch die DVP (z. B. bei Durchsuchungen) sind diese entschädigungslos einzuziehen, Herkunft bzw. der Verdacht der Verbreitung sind zu klären sowie entsprechende Maßnahmen der Belehrung, Erziehung oder Bestrafung einzuleiten. Schürfsaum ► Schußverletzung Schußentfernung: Entfernung von der Waffenmündung bis zur Zieloberfläche (Auftreffstelle des Geschosses) zum Zeitpunkt der Schußabgabe. Für die - Gerichtsballistik hat sich die Einteilung der S. in bestimmte Bereiche als zweckmäßig erwiesen. Dabei geht man von den Spuren aus, die sich entfernungsabhängig in unter- 351;
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Dokumentation: Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. sc. K. M. Böhme, Herausgegeben im Auftrag des Kriminalistischen Instituts der Deutschen Volkspolizei und der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin, Nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt, 1. Auflage, Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Berlin 1981 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 1-648).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Annahmen, Vermutungen und Hoffnungen zahlen auch hier nicht. Deswegen werden die im Operativvorgang erarbeiteten Beweismittel verantwortungsbewußt und unvoreingenommen geprüft.

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