Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik 1981, Seite 348

Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 348 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 348); Schriftart Druckgenehmigung, Auflagenhöhe) zur Altersbestimmung genutzt werden. Schriftart: Gruppierung der - Druckschriften nach ihrem Verwendungszweck, Namen und kulturgeschichtlichen Gesichtspunkten. Sie tritt in reiner, aber auch gemischter Form in Erscheinung. Bei der ► Handschriftenuntersuchung wird die S. als - Lautzeichensystem bezeichnet (z. B. deutsche Schreibschrift lateinische Schreibschrift, Normalschrift Druckschrift Blockschrift). Schriften vergleich - Schriftuntersuchung Schriftexpertise ► Handschriftenuntersuchung Schriftfahndung: kriminalistische Maßnahmen, um bei der Untersuchung eines kriminalistisch relevanten Ereignisses, auf der Grundlage von Tatschriften, aus einer großen Anzahl von Vergleichsmaterial den Schrifturheber bzw. eine verwendete Schreibmaschine festzustellen. In enger Zusammenarbeit zwischen ► Untersuchungsführer und - Sachverständigen werden die Schriftfahndungsmaßnahmen, ihre Vorbereitung, Organisierung und Durchführung festgelegt. Schriftproben: Vergleichsmaterial zur Handschriften- und - Schreibmaschinenschriftuntersuchung. Es gibt Handschriftproben in Form von Textschriften und - Unterschriften und Schreibmaschinenschriftproben. Unterschieden wird zwischen unbefangen zustande gekommenen Schreibleistungen und Experimentalschriftproben. Unbefangen zustande gekommene Schreibleistungen stehen in keinem direkten Zu- sammenhang zur Tatschrift bzw. zur Tat. Die S. müssen aus einem Zeitraum stammen, der der Entstehungszeit der Tatschrift nahekommt. Die Authentizität der S. ist zu gewährleisten. Experimentalschriftproben (auch Diktatschriftproben genannt) sind Schreibleistungen, die nach Aufforderung geschrieben werden. Hierbei sind möglichst gleichartige Bedingungen zu schaffen, die denen zum Zeitpunkt der Tat entsprachen. Schriftuntersuchung: auch Schriftexpertise, graphische Untersuchung, früher auch Schriftenvergleich genannt, umfaßt die Handschriftenuntersuchung und die ► Schreib-maschinenschriftun tersuch ung. Für die S. bilden die umstrittenen Schreibleistungen (- Tatschriften) das Ausgangsmaterial. Zur Urheberschaftsbestimmung der Tatschrift sind weiterhin Schriftproben von verdächtigen Personen bzw. von wahrscheinlich verwendeten Schreibmaschinen erforderlich. Bei allen Schreibleistungen sind die besten Auswertungsmöglichkeiten dann gegeben, wenn diese im Original vorliegen. Ziel der kriminalistischen S. ist es, den Schreiber handschriftlicher Schreibleistungen zu identifizieren bzw. festzustellen, ob mit einer bestimmten Schreibmaschine ein bestimmtes Schriftstück geschrieben wurde (oder den Ausschluß aus dem Verdacht der Urheberschaft nachzuweisen). Die Aussagemöglichkeiten sind abhängig von bestimmten Merkmalen und ihren Wertigkeiten in der untersuchten Schreibleistung. Zu den Aufgaben der S. gehören auch die -* Schriftfahndung, die Altersbestimmung der Schriftstücke sowie die Alters- und Geschlechtsbestimmung des Urhebers einer Handschrift. Schrittbreite Gangelemente 348;
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Dokumentation: Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. sc. K. M. Böhme, Herausgegeben im Auftrag des Kriminalistischen Instituts der Deutschen Volkspolizei und der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin, Nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt, 1. Auflage, Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Berlin 1981 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 1-648).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Verantwortungsbereich entsprechend den gesetzlich geregelten Aufgaben und Pflichten beizutragen, die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle von Leiterentscheidungen auf dem Gebiet von Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit schöpferisch mit den geeignetsten Mitteln und Methoden zu unterbinden und zur Abwendung weiterer Gefahren differenziert, der Situation entsprechend angepaßt, zu reagieren. Die hohe Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gegenstandes des Gesetzes sein können, wird jedoch grundsätzlich nur gestattet, die Befugnisse des Gesetzes zur Abwehr der Gefahr Straftat wahrzunehmen. Insoweit können die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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