Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik 1981, Seite 327

Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 327 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 327); Referat Jugendhilfe Rechtsmittelbelehrung: Information an den Adressaten einer Entscheidung soweit gesetzlich eingeräumt über die Möglichkeit, ein Rechtsmittel einzulegen. Die R. umfaßt Hinweise auf die dabei zu beachtenden Form- und Fristbestimmungen. Rechtsnorm: von staatlichen Organen entsprechend ihrer Zuständigkeit erlassene (oder sanktionierte) allgemeinverbindliche V erhaltensregel, die entsprechend dem Willen der Arbeiterklasse der Regulierung, Gestaltung und dem Schutz der Gesellschaftsverhältnisse dient. Rechtsprechung: spezifische Tätigkeit zur Verwirklichung des sozialistischen Rechts, die von staatlichen und gesellschaftlichen Gerichten entsprechend ihrer Zuständigkeit in gesetzlich festgelegter Form ausgeübt wird. Rechtssicherheit: tatsächliche Gewährleistung des sozialistischen Rechts durch die Staatsorgane im Interesse der Arbeiterklasse und der anderen Werktätigen sowie zur Verwirklichung ihrer Interessen. R. erfordert die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit. R. umfaßt die Verwirklichung des sozialistischen Rechts zum zuverlässigen Schutz der sozialistischen Errungenschaften; die Aufdeckung und Ahndung von - Rechtsverletzungen; die Durchsetzung der individuellen Rechte und Pflichten; die Hilfe und Unterstützung der Staatsorgane für Bürger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Rechtsverbindlichkeit: Rechtsfolge von Rechtsnormen, Leitungsentscheidungen, Verträgen und den durch sie begründeten bzw. gestalteten Rechten und Pflichten, die je nach den damit fixierten Verhaltens- möglichkeiten oder -anforderungen die Allgemeinverbindlichkeit oder eine individuell konkrete Verbindlichkeit festlegt. Rechtsverletzer Täter Rechtsverletzung: Verletzung von - Rechtsnormen durch Nichteinhaltung obliegender Rechtspflichten. Sie zieht juristische Verantwortlichkeit nach sich. Referat Jugendhilfe: Organ des örtlichen Rates, das als Bestandteil der Abteilung Volksbildung die Lösung der den - Organen der Jugendhilfe übertragenen Aufgaben im zuständigen Territorium gemäß Jugendhilfeverordnung gewährleistet. Der Leiter des R. J. ist befugt, auf der Grundlage rechtlicher Bestimmungen Entscheidungen und Maßnahmen zur Erziehungshilfe, im Vormundschaftswesen und zum Rechtsschutz Minderjähriger einzuleiten bzw. durch Verfügung unmittelbar anzuordnen. Ausgenommen sind solche Entscheidungen, die ausdrücklich dem Jugendhilfeausschuß Vorbehalten sind. Die Zusammenarbeit mit den Justiz-und Sicherheitsorganen, in einer gemeinsamen Anweisung gesondert geregelt, bezieht sich insbesondere auf: gemeinsame Beratungen und Informationsaustausch zu Problemen und Erfahrungen bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität und anderer Rechtsverletzungen Minderjähriger, der Jugendgefährdung, sozialer -* Fehlentwicklung u. a.; Austausch von Informationen über Rechtsverletzungen Jugendlicher und Kinder, sowie der Ursachen und Bedingungen, wenn Erziehungshilfe erforderlich ist oder bereits die Betreuung der Jugendhilfe eingeleitet war; die Mitwirkung bei der Prüfung von Anzeigen und im 327;
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Dokumentation: Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. sc. K. M. Böhme, Herausgegeben im Auftrag des Kriminalistischen Instituts der Deutschen Volkspolizei und der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin, Nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt, 1. Auflage, Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Berlin 1981 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 1-648).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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