Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik 1981, Seite 325

Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 325 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 325); Rechtserziehung Die zielgerichtete Aufdeckung und Untersuchung der Wirtschaftskriminalität, insbesondere von - Finanzdelikten verlangt vom Kriminalisten Grundkenntnisse auf dem Gebiet von R., um insbesondere die den betrieblichen Reproduktionsprozeß widerspiegelnden Primär- und Sekundärbelege richtig einordnen und bezüglich der Einhaltung der Ordnungsmäßigkeitsprinzipien im konkreten Fall beurteilen zu können. Rechtsakt: von Staatsorganen erlassene Rechtsvorschrift oder im Prozeß der staatlichen Leitungstätigkeit an einen konkreten Adressaten gerichtete rechtliche Entscheidung. Rechtsanwalt: Jurist, der zur Wahrung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Beratung und Vertretung hauptsächlich von Bürgern, aber auch Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen anderer Art beiträgt. Seine Hauptaufgabe besteht in der Verteidigung von Angeklagten und Beschuldigten in Strafverfahren ( ► Verteidiger), der Vertretung (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) von Bürgern u. a. Auftraggebern in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts Streitigkeiten sowie vor den Vertragsgerichten und bei Verwaltungsrechtsstreitigkeiten, einschließlich der Tätigkeit im Büro für internationale Zivilrechtsvertretungen. Weiter erläutert er den Bürgern und anderen Auftraggebern ihre Rechte und Pflichten, hilft ihnen bei der Regelung ihrer Rechtsangelegenheiten, nimmt auf die bewußte Einhaltung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts und auf die Überwindung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Rechtsverletzungen Einfluß und fördert die Entwicklung sozialistischer Beziehungen im Zusammenleben der Bürger. R. halten enge Verbindungen zu den Werktätigen und ihren Arbeitskollektiven und helfen, die Kraft gesellschaftlicher Kollektive für die Lösung von Rechtskonflikten und für die Wiedereingliederung von aus dem Strafvollzug entlassenen Personen in das gesellschaftliche Leben nutzbar zu machen. Die Rechte und Pflichten der in der Regel in Kollegien organisierten R. sind im Gesetz über die Kollegien der R. der DDR und im Musterstatut geregelt. Rechtsanwendung: von dem rechtlich zuständigen Organ auf der Grundlage einer - Rechtsnorm getroffene Entscheidung für den Einzelfall. Die Rechtsanwendung ist ein wesentliches Element der Rechtsverwirklichung. Rechtsbewußtsein: Form des gesellschaftlichen Bewußtseins, welches Anschauungen, Vorstellungen und Erkenntnisse verkörpert, die das Verhältnis der Arbeiterklasse zum sozialistischen Recht und seinen Forderungen, zur sozialistischen Gesetzlichkeit, zur Notwendigkeit der Verwirklichung der ► Rechtsnormen, zur Gerechtigkeit sowie zur Verurteilung widerrechtlichen Verhaltens ausdrückt. Rechtserziehung: Gesamtheit der Maßnahmen, die der Entwicklung und Vertiefung des Rechtsbewußtseins dienen. Die R. umfaßt ein breites Spektrum von der Rechtspropaganda bis zur öffentlichen Gerichtsverhandlung, dem Urteil usw. Sie beginnt mit zielgerichteten Maßnahmen im Kindesalter und dient der Herausbildung von Verhaltensweisen und Gewohnheiten, die den Forderungen des sozialistischen Rechts als dem Willens- und Machtausdruck der Arbeiterklasse entsprechen. 325;
Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 325 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 325) Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 325 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 325)

Dokumentation: Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. sc. K. M. Böhme, Herausgegeben im Auftrag des Kriminalistischen Instituts der Deutschen Volkspolizei und der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin, Nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt, 1. Auflage, Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Berlin 1981 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 1-648).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen entsprechend der Gesellschaftsstrategie der für die er und er Oahre. Die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Auftreten von subjektiv bedingten Fehlhaltungen, Mängeln und Unzulänglichkeiten. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungobedingungen. Die Rolle der Persönlichkeit beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß sich bei bestimmten Bürgern der feindlich-negative Einstellungen entwickeln und daß diese Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Aus der Tatsache, daß der Sozialismus ein noch relativ junger Organismus ist und demzufolge bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft folgt, daß es hier keine politischen und sozialökonomischen Grundlagen für antagonistische Klassen- und Interessengegensätze und damit auch keine Ursachen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

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