Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik 1981, Seite 302

Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 302 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 302); Pathopsychologie müdung, nach Nahrungskarenz und bei Erschöpfungszuständen. Die Beurteilung der ► Zurechnungsfähigkeit ist Aufgabe eines medizinischen Sachverständigen mit speziellen Kenntnissen. Pathopsychologie: Zweigdisziplin der Psychologie, die sich mit psychischen Auffälligkeiten befaßt, die zwar aus der Mitte der Norm üblicher Verhaltensweisen heraustreten, indes aber nicht Krankheitswertigkeit haben. P. wird häufig auch als Psychologie des Randnormalen bezeichnet und enthält somit eine Entgegensetzung zur Psychopathologie, die als traditioneller Zweig der Psychiatrie krankheitswertige Verhaltens- und Erlebensweisen unter psychologischen Aspekten analysiert. Perseveranz: im kriminalistischen Sinn Ausdruck für Ausdauer, Beharrlichkeit, Beharrungsvermögen, ursprünglich Eigenart bzw. Angewohnheit von Straftätern, eine einmal erfolgreich praktizierte Begehungsweise vom Grunde her und auch im Detail bei nachfolgenden Straftaten beizubehalten oder nur unwesentlich abzuändern. Für Straftaten, die in der DDR begangen werden, trifft zu, daß -* Begehungsweisen, die in ihrer gesamten Anlage P. erkennen lassen, relativ wenig auftre-ten. Die praktische Bedeutung der P. für die kriminalistische Aufklärung (insbesondere für die Vergleichsarbeit zur Ermittlung von hartnäckigen ► Rückfalltätern) liegt insofern mehr im Erkennen und in der Auswertbarkeit von einzelnen, bei erneuter Tatbegehung wiederkehrenden markanten Begehungselementen begründet. Hierbei muß es sich allerdings um einigermaßen ► signifikante Merkmale (i. S. von bedeutsam, bezeichnend, charakteristisch) der Tatbegehung handeln, denen die Eigenschaft der P. zukommt. Wird in der kriminalistischen Praxis anders verfahren, ergibt sich die Gefahr, daß dann bezogen auf einen Täter oder auf eine Tätergruppe zufällig ähnliche Begehungselemente als perseverant (also als übereinstimmend) befunden werden, woraus sich irreführende Schlußfolgerungen in der kriminalistischen Arbeit ergeben. Entscheidend dafür, ob das Vorliegen einer P. in dieser oder jener Hinsicht bei einer Straftat begründet ist bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, ist der Grad der Signifikanz des jeweiligen Erscheinungsmerkmals, das zum Vergleich herangezogen wird, im Verbund mit dem Tatgeschehen in seiner Gesamtheit. Personalausweis: amtliches Dokument zur Legitimation von Personen. Jede Person, die in der DDR ihren Wohnsitz und das 14. Lebensjahr vollendet hat, muß im Besitz eines gültigen P. sein. P. i. S. der Verordnung über die Personalausweise der DDR sind 1. der „Personalausweis für Bürger der DDR“; 2. die „Aufenthaltserlaubnis“. Daneben gelten als Personalausweis 1. der „Vorläufige Personalausweis“; 2. die „Personalbescheinigung“. Darüber hinaus gelten weitere Dokumente als Legitimationsmittel. P. werden durch die DVP ausgestellt. Ein P. wird unter bestimmten, gesetzlich geregelten Voraussetzungen ungültig. Jede Person hat den P. ständig bei sich zu tragen, ihn sorgfältig zu behandeln und vor Verlust zu schützen. Der Verlust eines P. ist unverzüglich anzuzeigen. Personalausweisfälschung - Fälschung Personalhoheit: die auf dem völker- 302;
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Dokumentation: Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. sc. K. M. Böhme, Herausgegeben im Auftrag des Kriminalistischen Instituts der Deutschen Volkspolizei und der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin, Nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt, 1. Auflage, Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Berlin 1981 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 1-648).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität begangen haben, sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gemäß den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter Operative Personenkontrolle zu stellen. RückfluBinformation Form der Informierung auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen. Im folgenden geht es um die Darstellung strafprozessualer Verdachtshinweisprüf ungen auf der Grundlage eigener Feststellungen der Untersuchungsorgane auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und Gegenstände sowie für die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird hervorgehoben, daß - der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß jeder Inhaftierte sicher verwahrt wird, sich nioht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kann gegebenenfalls noch unter Berufung auf Strafgesetzbuch begründet werden und bei Jugendlichen kann in den gesetzlich bestimmten Fällen des gemäß von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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