Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik 1981, Seite 239

Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 239 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 239); kriminalistische Karteien tung vor allen Dingen den sowjetischen Wissenschaftlern Eisman, Koldin, Mitritschew, Potapow, Segaj, Tersiejew, Winberg u. a. zu verdanken ist, basiert besonders auf den Grunderkenntnissen der marxistisch-leninistischen Weltanschauung, die die Erkennbarkeit der Welt und das Erkenntnisvermögen der erkennenden Subjekte zum Inhalt haben. Sie leiteten daraus eine für die Kriminalistik bedeutsame dialektisch-materialistische Methode des Erkennens ab, die sie in Hauptstadien der Untersuchung einteilten. Die к. I. geht davon aus, daß 1. sich jede materielle Erscheinung durch eine konkrete Anzahl seiner Eigenschaften und in ihrer wechselseitigen Bedingtheit von jeder anderen materiellen Erscheinung unterscheiden läßt; 2. die Art und Intensität der aufeinander einwirkenden Elemente eine mehr oder weniger starke Widerspiegelung in der Materie hervorrufen; 3. auf der Grundlage des Kausalitätsprinzips mittels der widergespiegelten Eigenschaften (Merkmale) der Spurenverursacher identifiziert werden kann. In ihrer Übersichtlichkeit und inneren Logik bietet die к. I. die Voraussetzung dafür, daß der Wahrheitsgehalt jedes Schrittes der Untersuchung durch Prüfung des erreichten Ergebnisses mit der Praxis festgestellt werden kann. Durch die к. I. werden Beweismittel erarbeitet, die u. a. in Form eines Sachverständigengutachtens bei der Feststellung der Wahrheit beizutragen haben. kriminalistische Informationen: internes, operatives Hilfsmittel der DVP zur Aufklärung von Straftaten und anderen kriminalistisch relevanten Ereignissen. К. I. werden durch das MdI zentral veröffentlicht. Die Herausgabe erfolgt als Loseblattsammlung. Ständige Aktualisierung und Katalogisierung nach einer fest- gelegten Nomenklatur entsprechend den operativen Erfordernissen gewährleisten ein effektives Arbeiten mit den к. I. Als Informationsmittel dienen die к. I. der Fahndung nach flüchtigen Rechtsbrechern, vermißten Personen und Sachen mit spezifischer Beschreibung; der Vergleichsarbeit zu Straftaten mit besonderer gesellschaftlicher Bedeutung, die durch bekannte oder unbekannte Täter begangen wurden, sofern feststeht oder wahrscheinlich ist, daß die Straftat von einem reisenden bzw. überörtlich handelnden Täter begangen wurde; der Identifizierung unbekannter Toter oder von Personen, deren Identität sich mit anderen Mitteln nicht feststellen läßt. Zur Erhöhung der operativen Wirksamkeit wird in den к. I. Bildmaterial (z. B. Täterlichtbilder, - subjektive Porträts, Bilder von Diebesgut usw.) veröffentlicht. Werden in den к. I. keine kriminalistischen Maßnahmen festgelegt, die zur Erreichung der operativen Zielstellung zu verwirklichen sind, hat jeder Leiter die für seinen Zuständigkeitsbereich erforderlichen Maßnahmen abzuleiten und deren Realisierung in hoher Qualität zu sichern. kriminalistische Registrierung kriminalistische Karteien: Mittel der kriminalistischen Registrierung. Als Speicher genormter Datenträger (Karteikarten, Lochkarten, KP-Vordrucke) mit ausgewählten kriminalistisch relevanten Informationen sind k. K. für die Täterermittlung und Beweisführung von Bedeutung. Wichtige k. K. für Vergleichs- und Identifizierungszwecke sind z. B. die Personenkartei; Täterlichtbildkartei; Fahndungskartei; Kartei über Straftaten mit unbekanntem Täter. K. K. tragen internen Charakter. Die Art und Weise ihrer Führung sowie ihre 239;
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Dokumentation: Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. sc. K. M. Böhme, Herausgegeben im Auftrag des Kriminalistischen Instituts der Deutschen Volkspolizei und der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin, Nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt, 1. Auflage, Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Berlin 1981 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 1-648).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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