Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik 1981, Seite 204

Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 204 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 204); Havarieursachen Die H. wird von betrieblichen Havariekommissionen bzw. von staatlichen Kontroll- und Überwachungsorganen vorgenommen. Handelt es sich bei der Havarie oder Störung um ein kriminalistisch relevantes Ereignis, ist die Kriminalpolizei für die H. verantwortlich. Ziel der H. bei kriminalistisch relevanten Ereignissen ist die Prüfung des Straftatverdachts. Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den staatlichen Kontroll- und Überwachungsorganen und den betrieblichen Havariekommissionen. Bei einer Havarie oder Störung kann ein Verbrechen gegen die DDR (Sabotage, Diversion), eine Straftat gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft (verbrecherische Beschädigung sozialistischen Eigentums, Wirtschaftsschädigung) oder eine Straftat gegen die allgemeine Sicherheit (Brandstiftung, fahrlässige Verursachung eines Brandes u. a.) vorliegen. Spezielle Bestandteile der H. bei kriminalistisch relevanten Havarien und Störungen sind: die unverzügliche Beseitigung und Vorbeugung von Gefahren, die Leben und Gesundheit von Menschen sowie Sachwerte bedrohen; die Absperrung, Sicherung und Untersuchung des Ereignisorts gemäß den technologischen Zusammenhängen (- technisches System); die Sicherung von betrieblichen u. a. Dokumenten; die Ermittlung der Personenbewegung, die Feststellung und Vernehmung von Zeugen, Anwendung von Frageprogrammen; Durchführung von Untersuchungsexperimenten oder Rekonstruktionen. Havarieursachen: Zusammentreffen von Handlungen und/oder Vorgängen, die eine Havarie auslösen. Sie können schuldhafte (vorsätzliche, fahrlässige) oder nichtschuldhafte bzw. vom Menschen nicht beeinfluß- bare Vorgänge außerhalb oder innerhalb eines technischen Objekts sein. Zur Einschränkung oder Unterbrechung der Funktionsfähigkeit eines technischen Objekts führen z. B. ungeeignete Schalthandlungen, fehlerhafte Informationen in Regelstrecken, das Ansprechen von Sicherheitseinrichtungen, mangelnde Pflege und Wartung. Eine wesentliche Beschädigung wird von der Überwindung des Materialwiderstands durch die wirkenden Energien hervorgerufen. Das können folgende Vorgänge sein: 1. langzeitig wirkende, geringe Überlastung (Korrosion, Ermüdung, Verschleiß); 2. kurzzeitig wirkende, große Überlastung (Bruch, Verformung); 3. für die vorgesehene und vorhandene Belastung zu geringer Materialwiderstand (fehlerhafte Dimensionierung, Verarbeitung, Material). Dabei tritt die Havarie erst auf, wenn die Überlastung eine bestimmte Größe erreicht hat. Die Überlastung kann auch durch Kombination verschiedener Energiearten hervorgerufen werden. H. können die Nichtbeachtung bzw. Nichteinhaltung von naturwissenschaftlich-technischen Gesetzmäßigkeiten bzw. noch nicht erkannte Gesetzmäßigkeiten oder Naturereignisse sein. Das gilt nicht nur für die Betreiber technischer Objekte, sondern auch für Konstrukteure und Hersteller. Die Kenntnis der allgemeinen Ursachen gestattet, die Auswirkungen von Havarien zu mindern bzw. zu verhindern (z. B. bei Naturereignissen). Das Erkennen der Ursachen einer (konkreten) Havarie ist Voraussetzung für die Feststellung der kriminalistischen Relevanz und Einleitung von verhütenden Maßnahmen. Havarieuntersuchung Havarieursachenermittlung: Be- standteil der -► Havarieuntersuchung, in dem die Entstehungsursa- 204;
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Dokumentation: Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. sc. K. M. Böhme, Herausgegeben im Auftrag des Kriminalistischen Instituts der Deutschen Volkspolizei und der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin, Nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt, 1. Auflage, Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Berlin 1981 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 1-648).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Auftreten von subjektiv bedingten Fehlhaltungen, Mängeln und Unzulänglichkeiten. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen von Bürgern der noch nicht den gesellschaftlichen Erfordernissen entspricht und damit Ansatzpunkte für die Erzeugung feindlich-negativer Handlungen bieten kann.

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