Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik 1981, Seite 176

Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 176 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 176); Geldzeichen Geldzeichen: Noten oder Münzen der Währung der DDR oder fremder Währungen. Den G. werden Postwertzeichen, Freistempelabdrücke und internationale Antwortscheine gleichgestellt. Falschgeld, Geldfälschung Gelegenheitsdiebstahl: Ausnutzen einer teilweise für den Täter unvermutet auftretenden günstigen Gelegenheit zum Diebstahl, wobei nicht selten Leichtfertigkeit und Sorglosigkeit im Umgang mit dem sozialistischen und persönlichen Eigentum dem Täter taterleichternd (tatentschlußfördernde und -begünstigende Bedingungen) entgegenkommen. G. zeichnen sich durch keine erhebliche Intensität hinsichtlich der Tatbegehung aus und verursachen in den meisten Fällen keine hohen Schadenssummen. Täter, die auf diese Weise Straftaten begehen, werden nur in geringerem Umfang erneut als Täter von vorbereiteten Diebstahlshandlungen straffällig. Im überwiegenden Maße sind G. dem Komplex der - Öffentlichkeitskriminalität zuzuordnen, da Delikte dieser Art vor allem in Verkaufsstellen des staatlichen und genossenschaftlichen Einzelhandels, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Sport- und Tanzveranstaltungen, aber auch auf Baustellen und in Betrieben begangen werden. Das Ausnutzen von Gelegenheiten ist aber abzugrenzen vom Suchen nach einer Gelegenheit zum Diebstahl, denn in diesen Fällen werden bereits vorbedachte und vorbereitende Elemente einer wenngleich auch noch nicht lokalisierten, aber doch beabsichtigten Tatdurchführung verwirklicht. G. stellen den Kriminalisten im Prozeß der Aufklärung teilweise vor erhebliche Probleme, da Straftaten dieser Art zum einen innerhalb kurzer Zeitspannen begangen werden, so daß Personenbeschreibungen nur selten vorliegen und zum anderen kaum auswertbare Spuren zur Verfügung stehen. Darüber verpflichtet ihr Auftreten, insbesondere bei gehäuftem Anfall in örtlich und zeitlich begrenzbaren Bereichen, den Kriminalisten zu gezielten Maßnahmen mit dem Ziel der Ausräumung und Verhinderung von tatentschlußfördernden und -begünstigenden Bedingungen. Geltungsbereich: der G. der Strafgesetze bestimmt, auf welche Handlungen nach dem Ort ihrer Begehung und nach der Person des Handelnden die Strafgesetze angewendet werden können. Der G. der Strafgesetze der DDR basiert hauptsächlich auf dem Territorialitäts- und dem Personalprinzip (- Zuständigkeit). In Ausübung der Gebietshoheit als untrennbarem Bestandteil der staatlichen Souveränität verfolgt die DDR strafrechtlich alle Handlungen, die durch die Strafgesetze der DDR für strafbar erklärt worden sind und auf ihrem Territorium begangen werden oder deren Folgen in diesem Gebiet eintre-ten oder eintreten sollen ( ► Territorialitätsprinzip). Das gilt auch für Wasser- und Luftfahrzeuge der DDR, die sich außerhalb der Staatsgrenze der DDR befinden. Entsprechend dem Territorialitätsprinzip werden auf alle innerhalb des Staatsgebiets begangenen strafbaren Handlungen die Strafgesetze der DDR angewendet, unabhängig davon, ob die Strafrechtsverletzer Bürger der DDR, - Ausländer oder - Staatenlose sind. Ein Bürger der DDR kann aber auch nach ihren Strafgesetzen zur Verantwortung gezogen werden, wenn er im Ausland eine nach ihren Gesetzen strafbare Handlung begeht, was auch für Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der DDR gilt. Dieses hier sta- 176;
Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 176 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 176) Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 176 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 176)

Dokumentation: Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. sc. K. M. Böhme, Herausgegeben im Auftrag des Kriminalistischen Instituts der Deutschen Volkspolizei und der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin, Nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt, 1. Auflage, Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Berlin 1981 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 1-648).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze des Wach- und Sicherungsdienstes. Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß ständig eine angemessene Anzahl von Bekleidung für Zugänge im Aufnahmeraum und im Bereitstellungsraum - Station - zur Verfügung stehen.

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