Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik 1981, Seite 158

Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 158 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 158); fingierter Tatort Vergleiche der Spezifiken der jeweiligen Begehungsweisen, Eigenschaften und Besonderheiten einzelner Spurenarten und ihres Entstehungsmechanismus ist das Erkennen f. H. möglich. fingierter Tatort fingierte Handlungen fingierte Spuren - fingierte Handlungen Finte: List, Vorwand, Kunstgriff, aber auch Ablenkungsmanöver, insofern in zweierlei Hinsicht kriminalistisch relevant: 1. taktisches Moment der Aufdeckung und Aufklärung aus operativer Sicht in unterschiedlichen Situationen anwendbar, zielt darauf ab, Tatverdächtige beispielsweise in der Vernehmung aus ihrer Reserviertheit herauszulocken, sie zu wahrheitsgemäßen Angaben zu dem gegen sie erhobenen Tatverdacht zu veranlassen. Die F. i. S. der Untersuchungslist, bei der der Kriminalist mit gesetzlich zulässigen Mitteln zu Werke geht, ist abzugrenzen vom Bluff, der auf eine bewußte Irreführung Tatverdächtiger hinausläuft und diese u. U. zu unwahren Aussagen bewegt. Der Bluff steht im grundsätzlichen Widerspruch zu den Moral- und Verhaltensmaximen eines sozialistischen Kriminalisten; 2. Ablenkungsmanöver von Tätern (im Zuge der Vorbereitung, Durchführung, insbesondere aber der Verschleierung einer Straftat) bzw. Tatverdächtigen im Hinblick auf den Fortgang der Aufklärung; nicht vorhandene Bereitschaft, zur Klärung des der Beschuldigung zugrunde liegenden Sachverhalts beizutragen. Flammpunkt: einer brennbaren Flüssigkeit ist die niedrigste Temperatur, bei der sich aus der Flüssigkeit solche Mengen an Dampf entwickeln, daß sich das oberhalb des Flüssigkeitsspiegels bildende Dampf-Luft-Ge-misch durch eine Flamme entzünden läßt. Nach der Höhe des F. werden die brennbaren Flüssigkeiten zur Beurteilung der Brandgefährlichkeit in Gefahrenklassen eingeteilt: Gefahrklasse 1 (F. unter 21 °C); Gefahrklasse 2 (F. von 21 °C bis 55 °C); Gefahrklasse 3 (F. über 55 °C bis 100 °C). Durch einen vorangestellten Buchstaben wird angegeben, ob die Flüssigkeit mit Wasser nicht mischbar (A) oder mischbar (B) ist. Aus der Einteilung ergeben sich für den Umgang, die Lagerung und den Transport entsprechende, in staatlichen Anordnungen festgelegte, Verbindlichkeiten. Die Flammpunktbestimmung wird mit standardisierten Flammpunktprüfgeräten durchgeführt. Flammpunktbestimmung - Flammpunkt Flammpunktprüfgerät - Flammpunkt Flankenfahrt: besonderer Fall des - Zusammenstoßes durch seitliches Auffahren von Regelfahrzeugen oder Nebenfahrzeugen (Schienenfahrzeugen) der Gruppe C (Zugehörigkeit zur Gruppe ist aus der Aufschrift am Fahrzeug zu ersehen) auf bewegte oder stehende Regelfahrzeuge oder Nebenfahrzeuge der Gruppe C bei ineinanderlaufenden oder sich kreuzenden Fahrwegen (z. B. in Weichen oder Kreuzungen), wenn dabei die Folgen eines Zusammenstoßes auftreten. F. sind fast ausschließlich auf Verstöße gegen die Fahrdienstvorschriften zurückzuführen, u. a. auf Verstöße gegen das Verbot gefährdender Rangierbewegungen (im Bahnhofsbuch jeweils festgelegt); unterlassene und mangelhafte Fahrwegprüfung; 158;
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Dokumentation: Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. sc. K. M. Böhme, Herausgegeben im Auftrag des Kriminalistischen Instituts der Deutschen Volkspolizei und der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin, Nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt, 1. Auflage, Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Berlin 1981 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 1-648).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Herbeiführunq der Aussaqebereitschaft ist nicht zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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