Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik 1981, Seite 153

Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 153 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 153); Feststellung einer Amtshandlung (z. B. Durchsuchung, Ermittlungshandlung) erfolgen, ist jedoch unmittelbar nach Beendigung derselben wieder aufzuheben. Die Zeitdauer der F. darf 24 Stunden nicht überschreiten. Danach ist der Festgenommene zwecks Erlaß eines Haftbefehls einem Richter vorzuführen oder bei Wegfall der Gründe, die seine F. bewirkten, zu entlassen. Bei der F. ist zu beachten, daß sie für den Betroffenen möglichst unerwartet kommt; der Festnahmeort so gewählt wird, daß eine Flucht verhindert, auftretender Widerstand schnell gebrochen werden kann und eine Gefährdung anderer Personen nicht eintritt (- Festnahmegruppe); Räumlichkeiten oder Objekte nicht allein betreten und die Ausgänge abgesichert werden; sofort nach der F. eine - Leibesvisitation und die Feststellung der Identität des Festgenommenen erfolgt; der Abtransport vorbereitet und gesichert ist und nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt sowie die Sicherheitsbestimmungen für den gesamten Verlauf der F., der in einem -* Festnahmeprotokoll zu erfassen ist, eingehalten werden. Festnahmegruppe: Einsatzgruppe, deren Aufgabe es ist, unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen, der Sicherheitsmaßnahmen und notwendiger taktisch-methodischer Vorkehrungen eine vorläufige Festnahme oder - Verhaftung von Personen erfolgreich durchzuführen. Sie gliedert sich in Festnahme- und Sicherungskräfte. Ihre Stärke (mindestens zwei Angehörige der Sicherheitsorgane) richtet sich nach bereits vorhandenen Informationen zur Person Festzunehmender, zum geplanten Zeitpunkt und Festnahmeort sowie nach dem Charakter und der Bedeutung der Straftat, die Anlaß einer Festnahme bzw. Verhaftung ist. ► Festnahmeprotokoll Festnahmeprotokoll: Protokollie- rung der wesentlichsten Fakten zum Verlauf und Ergebnis der vorläufigen Festnahme oder Verhaftung einer Person, vor allem bei besonderen Vorkommnissen, die damit im Zusammenhang stehen und für die weitere Untersuchung und Beweisführung von Bedeutung sind. Das F. wird formlos gefertigt, ist kurz und übersichtlich abzufassen und muß folgende Angaben enthalten: Ort und Zeit und Einsatzkräfte ( ► Festnahmegruppe); Personalien des Festgenommenen; Anordnung und Begründung der Festnahme; Verhalten des Festgenommenen; Ergebnis der Durchsuchung (-► Leibesvisitation) des Festgenommenen, besonders die Erfassung und der Verbleib sic her gestellter Gegenstände; Maßnahmen zum Transport, zur Verhinderung eines Fluchtversuchs und zur Gewährleistung der Sicherheit der Einsatzkräfte und des Festgenommenen (z. B. Anwendung von Hilfsmitteln); Hinweis auf andere Vorkommnisse im Zusammenhang mit der durchgeführten Festnahme. Feststellung der Identität von Personen und Identifizierung unbekannter Toter: Komplex von Maßnahmen, der erforderlich ist, wenn eine Person nicht im Besitz von Personaldokumenten oder im Besitz falscher oder fremder Personaldokumente ist. Zur Feststellung ihrer Identität ist die Person umfassend zu in der DDR überprüfbaren Angaben zu befragen und fahndungsmäßig zu überprüfen. Wenn notwendig, können erkennungsdienstliche Maßnahmen gern. StPO angeordnet werden. Ein Vergleich zwischen durch erkennungsdienstliche Maßnahmen gewonnene Daten mit vorhandenen kriminalisti- 153;
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Dokumentation: Wörterbuch der sozialistischen Kriminalistik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. sc. K. M. Böhme, Herausgegeben im Auftrag des Kriminalistischen Instituts der Deutschen Volkspolizei und der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin, Nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt, 1. Auflage, Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Berlin 1981 (Wb. soz. Krim. DDR 1981, S. 1-648).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die ZisLe der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet,. - die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,. Angriff auf Leben und Gesundheit von Menschen. Zugenommen haben Untersuchungen im Zusammenhang mit sprengmittelverdächtigen Gegenständen. Erweitert haben sich das Zusammenwirken mit der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei und die Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten,ist ein objektives Erfordernis und somit eine Schwer-punktaufnabe der Tätigkeit des- Leiters einer Untersuchunqshaftan-stalt im Staatssicherheit . Zur Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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