Wörterbuch der Psychologie 1976, Seite 73

Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 73 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 73); 73 Belastung 2. Nach der anderen Tendenz erkennt man die Existenz des Bewußtseins an, hält es aber für unmöglich, wissenschaftliche Aussagen darüber zu treffen (WATSON). Man darf nicht übersehen, daß eine ganze Reihe behavioristisch orientierter Einzeluntersuchungen großen wissenschaftlichen Wert haben. In gewissem Sinne deutet sich im B. eine Vorwegnahme kybernetischer Betrachtungsweisen in der Psychologie an. Beherrschbarkeit f Wille. Bekräftigung: Aufrechterhaltung und Festigung des f Konditionierens, z. B. eines Reiz-Reaktions-Zu-sammenhangs, durch Verstärker. Primäre Verstärker sind solche, die, bezogen auf die bestehende Bedürfnislage des Organismus, unbedingte Reize bedeuten, z. B. Schokoladenplätzchen für ein nicht mit Süßigkeiten verwöhntes Kind. Sekundäre Verstärker sind selbst schon konditioniert, möglicherweise sogar generalisiert. In psychiatrischen Krankenhäusern benutzt man z. B. zum Aufbau gesunden Verhaltens mittels B. der dazugehörigen Verhaltensvorstufen oder -bestandteile Marken oder Münzen, die in Genußmittel umgetauscht oder zur Erlangung irgendwelcher anderen Annehmlichkeiten gebraucht werden können. Die B. wird meist nicht stetig, sondern, wegen des besseren Effekts, intermittierend gegeben. Wie ein bestimmtes Verhalten keine beliebig großen Konsequenzen hat, so haben Verstärker auch keinen beliebig großen B.seffekt. Als Verstärkungskontingenz wird es bezeichnet, wenn z. B. ein aus psychischen Gründen fast stummes, d. h. mutistisches Kind dadurch mehr spricht, daß jede soundsovielte Lautäußerung mit einem Schokoladenplätzchen belohnt wird. Für die Psychotherapie kann es jedoch auch darauf ankommen, Bekräftiger, die eine Verhaltensstörung leider hat, auszuschalten oder sogar durch negative Verstärker, d. h. Hemmer, zu ersetzen (Î Extinktion, t Beseitigungstechniken). Belastbarkeit: Stabilität innerer Systembedingungen der Aktivität unter Î Belastung. Nach OCKEL (1972) ist normale B. der psychophysiologische Zustand einer Persönlichkeit, bei dem sie gestellte Anforderungen ohne f funktionelle Störungen bewältigen kann und bei dem das funktionelle System nach Beendigung der Tätigkeit in kurzer Zeit zur Ausgangslage zurückkehrt. Sie kann akut oder chronisch herabgesetzt sein und ist abhängig 1) von Anforderungsmerkmalen wie objektive Größe, Schwierigkeit, Adäquatheit und Dauer der Aufgabe; 2) von Ausführungsbedingungen wie Klima, Lärm, Beleuchtung, Raumgestaltung u. ä.; 3) von physischen Gegebenheiten wie vorangegangene Belastung, aktueller Gesundheits- und Entwicklungsstand, Konstitution, Trainingszuständ, Biorhythmus der Organfunktionen; 4) von psychischen Voraussetzungen wie Lagebefindlichkeit, Leistungsdispositionen, soziale Einstellungen und Beziehungen, Übereinstimmung von Interessen und Überzeugungen mit den Anforderungen. Alle diese Faktoren können die B. fördern oder hemmen und müssen bei ihrer allmählichen Entwicklung unter zunehmender Belastung des Kindes bzw. des Jugendlichen, zur Steigerung durch Belastungstraining des Erwachsenen und für die Erhaltung bis ins hohe Alter berücksichtigt werden. Infolge dieser Vielzahl ihrer Bedingungen ist die diagnostische Objektivierung der B. kompliziert und bisher methodisch nicht völlig befriedigend. Sie ist meß- und skalierbar auf der Erlebnisebene durch Selbstbeobachtung, der Verhaltensebene durch Leistungen und der Funktionsebene durch physiologische Daten. Belastung: physische und psychische Beanspruchung durch Arbeits-, Lern- oder andere Tätigkeit, die eine Schwächung des psychophysischen Zustandes des Individuums hervorruft und meist als Verschlechterung der Arbeitsleistungen bzw. als Vergrößerung der notwendigen psychophysischen Anstrengung je Leistungseinheit nachzuweisen ist. B. ist mit dem Begriff der f Beanspruchung eng verbunden. Es handelt sich um einen ,,biologischen Vorgang der allmählichen Schwächung der psychophysischen Struktur des Individuums infolge anhaltender psychischer Aktivität“ (BARTENWERFER). B. führt in der Regel zu Erscheinungen der t Ermüdung. Die Auswirkung der B. hängt wesentlich von der Toleranzgrenze der Belastbarkeit ab; wird diese zu stark überschritten, kommt es zur Überbelastung, die die Gefahr organischer und psychischer Schädigung mit sich bringt. B.en als Folge der Tätigkeit oder von Einflüssen der Tätigkeitsbedingungen entstehen z. B. durch übermäßige Warme, sie manifestieren sich als kürzer oder länger dauernde Dysregulationen, deren Erscheinungsformen je nach den betroffenen Teilregelungssystemen sehr unterschiedlich sein können. Bei der Î Handlungsregulation treten in der Informationsaufnahme durch Übersehen oder Fehlidentifikation informationshaltiger Signale Bildung vorschneller Erkennungshypothesen über den Bedeutungsgehalt von Signalen, Verletzen von Hand-lungs- oder Verfahrensvorschriften bis hin zu erheblichen Abweichungen von optimalen Vollzugsstrategien auf. Bei Tätigkeiten mit einer akzentuiert intellektuellen Beanspruchung wird die Beeinträchtigung im organisierten Zusammenwirken von Teilvorgängen besonders deutlich: Mit wachsender B. zeigt sich ein ungeordnet-fluktuierender Denkablauf, Sinnzusammenhänge umfassender Art werden schlechter übersehen und zerfallen schließlich, aufgabenfremde Vorstellungen und Gedanken drängen sich ein, der Aufgabenrapport wird locker, kurzfristig zu behaltende Glieder von Gedankenketten sogar das Ziel entfallen, die zielgerichtete flüssige Assoziationsproduktion weicht dem Haften an Einzelheiten usw. (vgl. HACKER, 1973). Im Bereich neurophysiologischer Regelungsvorgänge kommt es zu verminderter Stabilität und;
Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 73 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 73) Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 73 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 73)

Dokumentation: Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Günter Gaußing (Gesamtleitung), Helmut Kulka, Joachim Lompscher, Hans-Dieter Rösler, Klaus-Peter Timpe, Gisela Vorweg (Hrsg.), 1. Auflage, Bibliographisches Institut Leipzig, 1976 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 1-596).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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