Wörterbuch der Psychologie 1976, Seite 61

Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 61 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 61); 61 Bedeutung mit Hautderivaten, d. h. Federn und Haaren, oder mit körperfremden Materialien Behausungen, Fangeinrichtungen, Brutstätten u. a. errichtet werden, die je nach Art der Brutpflege, dem Wohnen oder dem Nahrungserwerb dienen. Grundformen des B.s sind der Gehäusebau, z. B. die Kokons der Schmetterlings- und Seidenraupen, der Netzbau der Spinnen, der Nestbau der Vögel und vieler Säugetiere und der Grabbau von Gliedertieren, Säugern, mancher Vögel und anderer Wirbeltiere (nach G. TEMBROCK, 1961). Bayessche Entscheidungstheorie Î Entscheidungsmodell. Beanspruchung, Arbeits-B.: Bezeichnung für die Anspannung der an der Arbeitstätigkeit des Menschen beteiligten psychophysischen Funktionen. Je nachdem, ob es sich bei den Arbeitstätigkeiten um primär muskuläre bzw. körperliche oder psychische bzw. geistige Tätigkeiten handelt, unterscheidet man zwischen physischer und psychischer B. Unter psychischer B. wird im allgemeinen zweierlei verstanden, einmal das Ausmaß der anforderungsspezifischen Sachzuwendung oder Objektbindung im Sinne eines Inanspruchgenommen- oder Ausgefülltseins und häufiger zweitens den für die Tätigkeitsausführung erforderlichen Einsatz oder Auf wand im Sinne eines Sichverausgabens. B. entsteht, sobald eine Arbeitstätigkeit auf Grund übernommener, im Arbeitsauftrag fixierter und gesellschaftlich bewerteter Forderungen erfolgt. Da jede Arbeitstätigkeit ihrem Wesen nach Aufgabenbewältigung mit normativem Bezug, also eine Leistung ist, handelt es sich bei der B. um einen jede Arbeitstätigkeit zwangsläufig begleitenden Vorgang. Die Höhe der psychischen B. im zweitgenannten Sinne hängt von der Beschaffenheit und der Relation einer Reihe von Faktoren ab: 1) von der Komplexität und Kompliziertheit der durch den Arbeitsauftrag vermittelten Aufgaben, 2) von der Art vorhandener allgemeiner, arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifischer Arbeitsbedingungen, 3) von der Höhe der sich aus der Arbeitsaufgabe und den Ausführungsbedingungen ergebenden Tätigkeits- oder Leistungsanforderungen sowie der Schwierigkeit der realen Aufgabenbewältigung bzw. des realen Tätigkeitsvollzuges und 5) von den individuellen Î Leistungsvoraussetzungen, speziell vom Zustand der Regulationsgrundlagen des Handelns (f Handlungsregulation), z. B. (5a) von der Qualität des individuellen Signalinventars, der Effektivität von Orientie-rungs- und EntscheidungsVorgängen, dem Anteil diagnostischer, situativ bezogener und prognostischer, d. h. planender, vorausschauender kognitiver Operationen und der Sachangemessenheit des inneren Vollzugsmodells des Tätigkeitsablaufs bzw. der Vorgehensstrategie als wesentliche Bestandteile der Ausführungsregulation, weiterhin (5b) von der Art vorhandener Arbeitseinstellungen, von der Arbeitsmotivation, der Leistungs- und Anstrengungsbereitschaft (Selbst-В.), der emotionalen Lage u. dgl. als maßgebliche Faktoren der Antriebsregulation sowie schließlich (5c) vom physiologischen, speziell vom vegetativen Status. Weisen die genannten Einflußgrößen ungünstige Relationen auf, muß mit dem Entstehen von Fehl-B., die zu negativen Folgen führen kann, gerechnet werden. Bei diesen negativen Folgen, die die Leistung und das Befinden beeinträchtigen, handelt es sich um wesensverschiedene prozeßbedingte innere Zustände, die im Verlauf der Tätigkeitsausführung entstehen und sich als psychische Belastung und i. w. S. als psychische f Ermüdung durch Monotonie und psychische Sättigung manifestieren können. Derartige Zustände sind mit ungünstigen Modifikationen der Leistungsvoraussetzungen verbunden und bewirken trotz Aufwandsvergrößerung eine Labilisierung und Niveauherabsetzung der Aufgabenbewältigung bzw. der Anforderungserfüllung. Psychische B. als gesamtorganismischer Vorgang führt zu Veränderungen des psychophysischen Aktivitätsniveaus, speziell der vegetativen Tonuslage, sowie zu einem veränderten Befinden erlebbarer Art. Sie ist als normal bzw. als zumutbar anzusehen, wenn der Arbeitende die betreffende Tätigkeit bei Förderung seiner Persönlichkeit schädigungsfrei ein Berufsleben lang ausführen kann und in der arbeitsfreien Zeit eine erweiterte Reproduktion gewährleistet ist. Bedeutsamkeit: Bewertung eines Sachverhaltes hinsichtlich seiner Stellung, seines Gewichtes oder Wertes im Zusammenhang objektiv oder subjektiv vorliegender Bedingungen (Î Bedeutung). Bedeutung: nach LEONTJEW eine Verallgemeinerung der Wirklichkeit, die in ihrem Träger dem Wort oder der Wortkombination kristallisiert und fixiert ist. Unter anderem untersucht die Psycholinguistik die Prozesse des individuellen Erwerbs der B.en von Wörtern und der Gesetzmäßigkeiten der Zuordnung von Lautkombinationen zu B.en der inneren Sprachstruktur. Dabei steht bei der Optimierung der Sprachproduktion und des Sprachver-stehens einmal die adäquate Verbindung zwischen Wort und B. beim Sprechen und zum anderen die Anregung der dazu homomorphen B. beim Hörer im Vordergrund. Die B. ist die ideale, geistige Form, in der die gesellschaftliche Erfahrung, die gesellschaftliche Praxis der Menschheit enthalten ist. Die Erkenntnisse, die Wissenschaften, die Sprache der Gesellschaft existieren als Systeme von B. Die B. gehört damit zum Bereich der historischen Erscheinungen. Die B. existiert jedoch auch als Inhalt des individuellen Bewußtseins. Im Verlaufe seines individuellen Lebens eignet sich der Mensch die Erfahrungen früherer Generationen in dem Maße an, in dem er B. erkennt. LEONTJEW unterscheidet deshalb auch zwischen objektiver B. und subjektivem Sinn. Unter objektiver gesellschaftlicher B. versteht man auch die möglichen oder tatsächlichen Wirkungen, die von objektiven;
Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 61 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 61) Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 61 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 61)

Dokumentation: Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Günter Gaußing (Gesamtleitung), Helmut Kulka, Joachim Lompscher, Hans-Dieter Rösler, Klaus-Peter Timpe, Gisela Vorweg (Hrsg.), 1. Auflage, Bibliographisches Institut Leipzig, 1976 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 1-596).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann mit dem Ziel, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen. Sie ist zugleich die Voraussetzung zur Gewährleistung der Objektivität der Begutachtung dem Sachverständigen nur jene Aussagen von Beschuldigten und Zeugen zur Verfügung zu stellen, die entsprechend der Aufgabenstellung die Lösung des Auftrags gewährleisten.

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