Wörterbuch der Psychologie 1976, Seite 586

Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 586 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 586); Zumutbarkeit 586 ziationsstärke, daß hohe Assoziationsstärke, z. B. schwarz-weiß, zu kurzer Z. führt. Beim Reizwort ,,Papageno“, das mit anderen Begriffen weniger stark assoziiert, ist die Z. länger. Zumutbarkeit: arbeitspsychologischer Begriff für die urteilsabhängige Charakteristik des Verhältnisses der mit der Arbeitsaufgabe und den Bedingungen ihrer Erfüllung gegebenen Anforderungen zu den psychophysischen Leistungsvoraussetzungen und -möglichkeiten bei dem die Arbeitsaufgabe bewältigenden Menschen. Als Entscheidungkri-terien für Z.surteile dienen im Regelfall die für den arbeitenden Menschen entstehenden Belastungen, i. w. S. die mit den Arbeitsanforderungen gegebenen Möglichkeiten und Stimuli zur Persönlichkeitsentwicklung des Werktätigen gemäß dem Prinzip der persönlichkeitsförderlichen Arbeitsgestaltung. Die methodische Hauptschwierigkeit der Z.sbestimmung im jeweüigen Sachzusammenhang besteht im Fehlen praktikabler direkter Indikationsverfahren für Belastungen durch vorwiegend geistige Arbeit. Die in der Betriebspraxis methodisch zugänglichen Leistungs-, Verhaltens- und Erlebnisdaten sowie die objektiv erfaßbaren Handlungsbedingungen lassen jedoch indirekte Schlüsse auf Belastungswirkungen zu. Ohne Absolutaussagen über den Grad der BelastungsWirkung zu liefern, gestatten sie, die Anforderungsbewältigung zumindest unter dem Gesichtspunkt anhaltender Z. zu beurteilen. Dabei nimmt die Sicherheit des Urteils im Ausmaß der Konvergenz der Daten aus unterschiedlichen Merkmalsbereichen zu. f Anforderungen, f Belastung, f Ermüdung. Zurechnungsfähigkeit, verminderte: ein Persönlichkeitszustand des Straftäters, bei dem die Fähigkeit eingeschränkt ist, sich nach den durch die Tat berührten Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu entscheiden. Die Z. kann durch krankhafte Störungen der Geistestätigkeit, durch Bewußtseinsstörungen infolge eines hochgradigen Erregungszustandes bzw. eines schweren psychischen Konfliktes oder durch eine schwerwiegende abnorme Entwicklung der Täterpersönlichkeit mit Krankheitsw'ert gemindert sein. Zur Feststellung der v. Z. können seitens der Organe der Rechtspflege Sachverständige hinzugezogen werden. Die diagnostische Eingrenzung psychiatrisch-neurologischer Erkrankungen ist hierbei die Aufgabe des psychiatrischen Sachverständigen, die Erhebung von Befunden u. a. zur Intelligenz, zur PersönlichkeitsStruktur und zum Entwicklungsstatus eine Aufgabe des psychologischen. Da in der Regel beide Problemkreise abzuklären sind, empfiehlt sich bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 16 StGB dringend ein psychologisch-psychiatrisches Komplementärgutachten. Zurechnungsunfähigkeit: dauerhafter krankhafter Persönlichkeitszustand, der die Person unfähig macht, sich in allgemeinen und speziellen Ent- scheidungssituationen gesellschaftsgemäß zu verhalten. Die Z. schließt die strafrechtliche Verantwortlichkeit generell aus. Im Sinne des § 15 StGB liegt der Verdacht auf das Vorliegen von Z. z. B. bei Geisteskrankheiten, schweren Schwachsinnsformen, schweren krankheitswertigen Charakterveränderungen vor. Zur Feststellung der Z. durch das Gericht ist die Hinzuziehung des Gutachtens eines psychiatrischen Sachverständigen erforderlich. Im Sinne des Gesetzes liegt Z. nur dann vor, wenn zum Zeitpunkt der Tat eine so erhebliche Störung der Geiste Stätigkeit oder eine ihr gleichwertige PersönlichkeitsVeränderung bestand, daß der Rechtsverletzer generell unfähig war, sich gesellschaftsgemäß bei der Tatbegehung zu entscheiden bzw. zu verhalten. In jedem Falle muß der direkte Zusammenhang zwischen konkreter Tat und festgestellter Erkrankung nachgewiesen werden. Liegen krankheitswertige Störungen vor, die den gesetzlichen Tatbestand der Z. nur teilweise erfüllen oder handelt es sich um nachgewiesenermaßen zeitweilige krankhafte Störungen, ist das Vorliegen verminderter Zurechnungsfähigkeit gemäß § 16 StGB zu prüfen. Zustand: psychischer, aktueller, struktureller und dynamischer Status, die Gesamtheit der Werte der inneren Parameter eines Systems in einem bestimmten Moment; dabei gilt der Status als Augenblicksbild eines Prozesses, der als Folge von Zuständen und den Änderungen auf gef aßt wird, die einen Z. in den folgenden überführen. Der Status kann relativ stabil oder er kann leicht veränderbar sein; danach wird ein Z. als stabil oder labil bezeichnet. In der Psychologie wird der Z.sbegriff zur Bezeichnung unterschiedlichster Sachverhalte gebraucht. Es kann damit die psychische Gesamtbefindlichkeit einer Persönlichkeit in einem bestimmten Zeitpunkt bzw. auch über einen längeren Zeitraum hinweg gemeint sein. Man spricht z. B. von einem euphorischen, erregten, gelösten, ausgeglichenen, gehemmten Gesamt-Z. der Persönlichkeit und meint damit eine bestimmte Qualität der gesamten Handlungsweise der Persönlichkeit in dem betreffenden Moment. Andererseits werden auch umgrenzte Phänomene, wie z. B. ein Z. des Ungleichgewichts zwischen Organismus und Umwelt, der in einem Bedürfnis zum Ausdruck kommt, oder das Aktivitätsniveau eines bestimmten Hirnbereichs als Z. bezeichnet. Allgemein läßt sich ein Z. als auf Abbildebene erlebbare Begleiterscheinungen der Entstehung psychischer Inhalte und der Operationen mit diesen Inhalten bestimmen, die im Handeln entstehen und das im Handlungsmoment existierende Gesamtbefinden der Persönlichkeit sowie deren Beziehungen zu den Handlungsbedingungen widerspiegeln und gleichzeitig auf die Qualität der psychischen Inhalte und Operationen zurückwirken. Die Art der Zustände ist abhängig von den im jeweiligen Beobach-;
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Dokumentation: Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Günter Gaußing (Gesamtleitung), Helmut Kulka, Joachim Lompscher, Hans-Dieter Rösler, Klaus-Peter Timpe, Gisela Vorweg (Hrsg.), 1. Auflage, Bibliographisches Institut Leipzig, 1976 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 1-596).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage von durchsucht werden. Die Durchsuchung solcher Personen kann im Zusammenhang mit der Zuführung zur Sachverhaltsklärung, sie kann aber auch erst im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug, wie Aufnahmeverfahren durch die Diansteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit ist eine Häufung von Eingaben durch Bürger an zentrale staatliche Stellen der sowie von Hilfeersuchen an Organe der der festzustellen. Diese Personen stellen insbesondere Anträge auf Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR.

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