Wörterbuch der Psychologie 1976, Seite 567

Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 567 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 567); 567 V ersuchsplanung tionspsychologie (z. B. WATZLAWICK) zu erwarten, ferner von den Bemühungen mancher Forscher, zu erkennen, welche Denkweisen zugrunde liegen, wenn im Alltag V. realisiert wird. Es hat sich gezeigt, daß die ,,naiven Verhaltenstheorien“ (LAUKEN), denen die Nicht-Psychologen in ihren V. sprozessen folgen, durchaus nicht einfach sind und daß ihr Verhältnis zum wissenschaftlichen Erkennen und Erklären von Verhalten viel komplizierter ist, als es sich die ,,verstehende Psychologie“ vorgestellt hatte. verstehende Psychologie: eine um die Wende vom 19. zum 20. Jh. entstandene Richtung der Psychologie, die mittels intuitiver Wesensschau und einfühlenden Nacherlebens psychische Phänomene beschreibt und dabei bewußt auf eine objektive und kontrollierbare Kausalerklärung verzichtet. Das Verstehen stellt sie dem analytischen Erklären als einer in den Naturwissenschaften üblichen Methode gegenüber. Die Entwicklung der v. P. und der Streit um sie hatte Konsequenzen für die Einordnung der Psychologie als ,,Geisteswissenschaft“ in das System der Wissenschaften. W. DILTHEY formulierte den bekannt gewordenen Satz: ,,Die Natur erklären wir, das Seelenleben verstehen wir.“ Verstehen heißt bei den Begründern und Verfechtern dieser Methode, einen Sachverhalt in seinem Wesen zu erkennen, innerlich nachzuvollziehen bzw. nachzuerleben und mit dem vorhandenen Ordnungs- und Wertgefüge der Welt sinnvoll in Beziehung zu setzen. Hauptvertreter sind W. DILTHEY, E. SPRANGER, K. JASPERS, H. GRUHLE. Die Erkenntnismethode der v. P. hält einer modernen wissenschaftlichen Prüfung nicht stand. Ein wesentlicher Mangel dieser Methode besteht darin, daß sie nur über ein subjektives Wahrheitskriterium verfügt. Das Weltbild, in das das „Verstandene“ eingeordnet wird, kann unterschiedlich sein, der einzelne Forscher kann durchaus das subjektive Erlebnis der richtig verstandenen Wahrheit haben. Diesen Mangel versuchten die Anhänger der Methode durch die Einführung einer Typenlehre der Weltanschauungen zu überwinden. Die Vertreter der v. P. waren an der Darstellung geistiger Strukturen interessiert, an die der Mensch gebunden ist. Sie polemisierten gegen die Psychologie auf experimenteller Basis, der sie vorwarfen, sie mache nur sinnfreie Aussagen. Es gibt ohne Zweifel auch in den Naturwissenschaften Erlebnisse des Verstehens, wenn z. B. Funktionsweise und Struktur eines Phänomens erkannt werden. Letztlich handelt es sich bei der Gegenüberstellung von Erklären und Verstehen um ein methodisches Scheinproblem. Zwischen beiden Methoden gibt es wie die Entwicklung in der Wissenschaft gezeigt hat die Möglichkeit fruchtbringender Kooperation. Es kann ein „mittelbares Verstehen unter Zuhilfenahme von Erklärungen“ geben (HEISS, 1956). Die ideologischen Aspekte der v. P. lagen teilweise in der Romantik, und ihre Denkweise kam damit einer präfaschistischen Ideologie entgegen. Die Verfechter der v. P. wirkten hemmend auf die Entwicklung von quantitativen Methoden wie Tests und Skalen. Sie verletzten in ihren extremen Anschauungen die Dialektik von Quantität und Qualität. In der wissenschaftlichen Psychologie hat sich die Anschauung durchgesetzt, daß die quantitative Erfassung von Einzelerscheinungen die Voraussetzung für neue qualitative Aussagen ist, selbst bei sehr komplexen Erscheinungen, z. B. bei der Erfassung einer Persönlichkeitsstruktur. Verstimmung: im allgemeinen Sprachgebrauch eine leichte, in der Regel nicht lang andauernde Beeinträchtigung der Gefühlslage, d. h. der Stimmung. Sie kann durch traumatisierende Erlebnisse, durch Überforderungen oder durch körperliche Störungen verursacht werden. In der klinisch-psychologischen und psychiatrischen Fachsprache sind V.en krankhafte Veränderungen der Stimmungslage. Sie treten sowohl bei psychotischen Störungen (Î Psychose), entweder als grundlose und übersteigerte Heiterkeit oder als tiefe Niedergeschlagenheit, als Manie bzw. Depression , auf sowie auch reaktiv als neurotische Depression bzw. depressive Neurose. Neben dem Hauptsymptom der übersteigert gedrückten oder gehobenen Stimmungslage treten meist Antriebsstörungen, Insuffizienzgefühle, motorische und eventuell psychische Hemmungen, körperliche Allgemeinstörungen und vegetative Beschwerden auf. Verstocktheit: eine mehr populäre Bezeichnung für meist kindliche Verhaltensweisen. Sie beinhaltet Unzugänglichkeit, vor allem ein Nichtzugebenwollen eigener Fehler, und kann Folge von Erziehungsfehlern sein. Versuchsperson, Abk. Vp.: Î Psychologe-Partner-Beziehung. Versuchsplanung: Aufstellung der inhaltlichen und formalen Prinzipien und Techniken für ein bedingungskontrolliertes, ökonomisches und ziel spezifisches Untersuchungsgeschehen, das zu repräsentativen, zuverlässigen und gültigen Versuchsergebnissen führt. In diesem Sinne umfaßt die V. alle Phasen der Untersuchungsplanung von der Fragestellung, Hypothesenbildung, Variablenfixierung, Stichprobenauswahl über die Prüfglieder-anordnung bis hin zur Datenfixierung, Datenbeschreibung und Datenanalyse in der Vor- und in der Hauptuntersuchung. I. e. S. wird unter der V. dagegen die untersuchungszielangemessene Prüfgliederanordnung verstanden, die die Benutzung eines bestimmten angestrebten Verifikationsmodells, z. B. bei der Inferenzprüfung, der Varianzanalyse oder der Zeitreihenanalyse, zur Bedingungsprüfung ermöglicht. Die speziellen Versuchspläne stellen also bedingungskontrollierte Prüfanordnungen dar, mit denen es möglich ist, syste-;
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Dokumentation: Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Günter Gaußing (Gesamtleitung), Helmut Kulka, Joachim Lompscher, Hans-Dieter Rösler, Klaus-Peter Timpe, Gisela Vorweg (Hrsg.), 1. Auflage, Bibliographisches Institut Leipzig, 1976 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 1-596).

Die mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß mit diesen konkrete Vereinbarungen über die Wiederaufnahme der aktiven Zusammenarbeit getroffen werden. Zeitweilige Unterbrechungen sind aktenkundig zu machen. Sie bedürfen der Bestätigung durch den Genossen Minister oder durch seine Stellvertreter oder durch die in der der Eingabenordnung Staatssicherheit genannten Leiter. Entschädigungsansprüche von Bürgern bei Handlungen der Untersuchungsorgane Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Forderungen gemäß Satz und gemäß gestellt. Beide Befugnisse können grundsätzlich wie folgt voneinander abgegrenzt werden. Forderungen gemäß Satz sind auf die Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Konsequenzen führen kann. zur Nichtwiederholung von Rechtsverletzungen und anderen Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Hier hat bereits eine Rechtsverletzung stattgefunden oder die Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu unterscheiden. Das Gesetz regelt den Erkenntnisstand über die Gefahr nicht einheitlich für alle Befugnisse, sondern für jede Befugnis gesondert.

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