Wörterbuch der Psychologie 1976, Seite 484

Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 484 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 484); Simulation 484 einzelne Krankheitserscheinimgen oder ganze Krankheitsbilder nachahmt, vortäuscht oder demonstrativ darzustellen versucht. Ziel der Simula tion ist häufig die Erlangung persönlicher Vorteile oder das Ausweichen vor Anforderungen. In der Forensischen Psychologie wird im übertragenen Sinne von einem S.en als einer Person gesprochen, die sich persönliche Vorteile unter der Vorgabe verschaffen möchte, strafbare Handlungen begangen zu haben. Zur Feststellung der Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen ist deren Wahrheitsgehalt durch parallele Anwendung kriminalistischer und psychologischer Methoden exakt zu bestimmen. Auch unter Kindern und Jugendlichen finden sich gelegentlich Personen, die vorgeben, durch kriminelle Handlungen geschädigt worden zu sein, ohne daß dies den realen Vorkommnissen entspricht. Oft häufen sich bei diesem Personenkreis hysterische oder hysteroide Persönlichkeitsstrukturen, die im Rahmen der glaubwürdigkeitsdiagnostischen Feststellungen identifiziert werden müssen. Simulation [simulatio, lat. Verstellung, Heuchelei; simulamen Nachahmung]: 1. bewußte Vortäuschung bestimmter Krankheitssymptome oder Leistungsinsuffizienzen, z. B. in Intelligenztests. Wenn es sich um eine Verstärkung vorhandener Symptome handelt, spricht man dagegen von Aggravation. Das Erkennen einer S. ist vor allem wichtig bei Rentenbegutachtungen ( Rentenneurose) sowie in der Psychodiagnostik. Daher enthalten Persönlichkeitsfragebogen zumeist Kontrollskalen. Diese erlauben darüber hinaus das Aufdek-ken von Dissimulationstendenzen, d. h. das bewußte Leugnen vorhandeher Symptome. Mob’ilitäts-und Tonusprüfungen geben darüber hinaus weitere Anhaltspunkte. 2. Nachbildung von Bedingungen, die wegen ihrer Gefährlichkeit oder ihres Aufwandes nicht direkt untersucht werden können, z. B. die S. von Verkehrssituationen zu Ausbildungszwecken. 3. f mathematische Psychologie. Simulationsexperiment, auch Simulation: Nachbildung der Funktionseigenschaften eines Systems A durch ein analoges System B. Das S. setzt die Modellierung voraus und stellt nur die Explikation der Modelleigenschaften dar. S.e sind ökonomischer und können risikoärmer und ethisch vertretbarer als Realexperimente sein, simultane Mehrfachmessung: Skalierungstheorie zur gleichzeitigen Messung mehrerer Variabler. Sie wird oft angewendet, um Einflußgrößen oder Faktoren als Variable einzuführen, ihre Wirkung zu bestimmen und daraus das Verhalten von Subjekten in komplexen Situationen zu erklären. Wenn diese Faktoren Xb , Xn nicht isoliert voneinander skaliert werden können und die erhobenen Daten nur etwas über die Ordnung der Effekte X = (xj, , xn) des Zusammenwirkens dieser Faktoren aussagen, werden Skalierungsverfahren nach dem Ansatz der s. M. (LUCE und TUKEY, 1964; TVERSKY, 1967) eingesetzt. Ist z. В. Xdie Lautstärke von Tönen, so hängt Xab von der Intensität X1 und von der Frequenz Xn. Dann sind zwei Probleme zu lösen, 1) das der Dekomposition, d. h., es sind die Dimensionen X\, , X2 zu bestimmen, auf die die komplexe Verhaltensgröße X zurückgeführt werden kann; 2) das Problem der Messung besteht darin, die Dimensionen X\, , Xn und die Effekte x ihres Zusammenwirkens zu skalieren. Empirisch bestimmt werden Ordnungen der conjoin t-Ereignisse x, die aufgefaßt werden als Ergebnis eines gesetzmäßigen Zusammenwirkens mehrerer Variabler. Um gleichzeitig eine metrische Repräsentation (f Metrik) der für das Zustandekommen des beobachteten Ereignisses x unabhängigen Variablen Xls , Xn und der sich aus ihrem Zusammenwirken ergebenden abhängigen Variablen X zu erhalten, wird das conjoint-Meßmodell postuliert. Dieses Modell ist eine quantitativ formulierte gesetzmäßige Beziehung zwischen den unabhängigen Variablen X\, ,Xn in ihrem Zusammenwirken zum beobachtbaren Ereignis. Die Leistung von Vpn. z. B. wird auf das Verhältnis von Anforderungsschwierigkeit und Leistungsfähigkeit bezogen; die Bevorzugungen zwischen Alternativen in Entscheidungssituationen werden auf die Verrechnungsmodi ihrer subjektiven Wahrscheinlichkeit und Nützlichkeit zurückgeführt, die Ähnlichkeit zwischen Objekten wird auf die Verrechnung von Differenzen auf einzelnen Dimensionen zurückgeführt. Das empir. Relationensystem (j Skalierung), das man auch als Datenstruktur bezeichnet, wird durch die Ereignisse x = (xj, xn) und durch die Ordnungsrelationen über diesen Ereignissen gebildet. Da diese conjoint-Ereignisse aus dem Zusammenwirken von Elementen verschiedener Ausgangsmengen (Î Systematik der Skalierungsdaten) folgen können, ist in diesem Verfahren die Möglichkeit enthalten, Eigenschaften von Subjekten und Situationen gleichzeitig zu messen. Das empirische Relationensystem erfüllt dann das Modell der s. M., wenn reelle Funktionen fxi, , fxn auf den Dimensionen Xb , Xn und eine reelle Funktion F auf den Kombinationen von *xi fXn definiert ist, so daß für alle Ereignisse x, x' gilt: 1) M(x) = F[fXl (Xi), fX2 (x2), , fXn (xn)] und 2) x x' = M (x) M (x'). Die Kombination der komponentenweisen Beiträge fxî (Xi), , fXn (xn) muß die Ordnung in den x widerspiegeln. Im allgemeinen Fall ist F ein Polynom von Differenzen, Summen und Polynomen der Argumente. Unter Zugrundelegung des postulierten Gesetzes M (x) werden bei Gewährleistung der über den Ereignissen x bestimmten Ordnungsrelation Meßwerte erhalten. Es konnte gezeigt werden, daß durch die Vielzahl der durch Ordnungsrelationen über Ereignissen gegebenen Einschrän-;
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Dokumentation: Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Günter Gaußing (Gesamtleitung), Helmut Kulka, Joachim Lompscher, Hans-Dieter Rösler, Klaus-Peter Timpe, Gisela Vorweg (Hrsg.), 1. Auflage, Bibliographisches Institut Leipzig, 1976 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 1-596).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit erfüllt. Entsprechend seiner Aufgabenstellung trägt Staatssicherheit die Hauptverantwortung bei der Bekämpfung der Feindtätigkeit. Die Art und Weise sowie Angriffsriehtungen der Feindtätigkeit machen ein konsequentes Ausschöpfen des in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gegenstandes des Gesetzes sein können, wird jedoch grundsätzlich nur gestattet, die Befugnisse des Gesetzes zur Abwehr der Gefahr Straftat wahrzunehmen. Insoweit können die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden rechtswidrigen Handlungen aus, sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben.

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