Wörterbuch der Psychologie 1976, Seite 465

Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 465 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 465); 465 Schuldfähigkeit Zwangsneurosen, z. B. Schmutzangst, die planvolle Setzung aversiver Reize bei Perversionen und die Kombination von milden Elektroschocks mit positiven Suggestionen bei hysterischen Lähmungen. Die letztgenannte Methode wird als Protreptik bezeichnet (KRETSCHMER). Schöpfertum, Kreativität: Eignung für Leistungen, die neu, originell sind und die Kultur und Gesellschaft bereichern, besonders für Denkleistungen, die zu Neulösungen führen. Charakteristisch für S. sind ein hoher Freiheitsgrad an möglichen Lösungen, eine große Selbständigkeit im Erproben von Lösungsmitteln und Lösungswegen sowie die Fähigkeit zum systematischen, zielgerichteten Neukombinieren und Umstrukturieren. BROWN betont folgende Kriterien für S.: a) ein fragendes Denken; b) die Fähigkeit zur Analyse und Synthese; c) die Fähigkeit zur Intuition; d) die Eigenschaft der Selbstdisziplin; e) eine gewisse Tendenz zum Perfektionismus; f) eine Tendenz zur Introspektion. Bei der Messung schöpferischer Leistungen werden Aufgaben berücksichtigt, die mehrere Lösungen zulassen. Erfaßt werden hauptsächlich; 1) die Flüssigkeit als Produktion möglichst vieler Assoziationen; 2) die Flexibilität, die sich beim Ausdenken verschiedenartiger Verwendungszwecke für einen wohlvertrauten Gebrauchsgegenstand zeigt; 3) die Originalität als Seltenheit einer Antwort; 4) die Sensitivität für Probleme, die beim Auffinden von Fehlern deutlich wird; 5) das Neu- oder Umdefinieren, das sich z. B. bei der Kombination zweier Gegenstände zu einem Gerät zeigt, das einem neuen Zweck dient und 6) die Elaboration, für die die Ausarbeitung von Einzelheiten zu einem Plan ein Maß ist. Die Erforschung des S.s gewinnt mit der Entwicklung der Wissenschaft zur Produktivkraft zunehmend an Bedeutung. In der psychologischen Forschung steht die Analyse der schöpferischen Persönlichkeit, des schöpferischen Prozesses zusammen mit Problemen der Förderung von S. im Vordergrund. Schreckneurose: eine psychische Fehlentwicklung, die durch ein akutes Trauma, zumeist einen Schreck, entstanden ist. I Fehlentwicklung. Schreitbewegung f Kettenreflex. Schriftexpertise: die durch Sachverständige vorgenommene Begutachtung von schriftlichen, meist handschriftlichen Erzeugnissen zur Identifizierung des Urhebers einer bestimmten Schreibleistung. Die S. ist ein kriminalistisches Verfahren zur Tatbestandsermittlung und beruht auf dem Vergleich von bestimmten schreibcharakteristischen Merkmalen, den Merkmalskomplexen, in den zu identifizierenden Schriften. Die S. darf nicht mit einem charakterologisch-graphologischen Gutachten verwechselt werden, das den Anspruch erhebt, durch Analyse der Handschrift bestimmte Persönlichkeitsmerkmale des Schreibers zugänglich zu machen bzw. diagnostisch freizulegen. Die wissenschaftliche S. verzichtet auf jede Art psychologischer Interpretation untersuchter Merkmale; in der älteren Schriftsachverständigentätigkeit war das nicht immer der Fall. Schub: psychotische endogene Episode, die Persönlichkeitsveränderungen hinterläßt. Diese Verlaufsform ist besonders für f Schizophrenien typisch. S. bedeutet dabei, daß die Schädigung durch die jeweiligen psychotischen Episoden sich immer mehr in Richtung einer irreversiblen Persönlichkeitsveränderung, eines chronischen, besonders strukturierten Endzustandes verschiebt. Î Defektpsychose, f Phasen. Schüchternheit: Bezeichnung charakteristischer Merkmale im Bereich des Sozial Verhaltens, die beschrieben werden können durch einen sparsamen und verhaltenen Einsatz von Ausdrucksmitteln, eine zögernde Realisierung von Handlungsimpulsen, durch einen Mangel an Spontaneität und Frische sowie durch Schwächen hinsichtlich der Selbstbehauptung. Die genannten Verhaltensbesonderheiten finden sich häufig, aber nicht ausschließlich und nicht gesetzmäßig, bei Menschen mit geringem Î Selbstvertrauen und f Selbstwerterleben. In ungewohnten, neuartigen oder schwer überschaubaren Situationen zeigen Menschen am ehesten schüchternes Verhalten. S. ist mit einem erhöhten Risikobewußtsein (Î Risiko) verbunden. Schuldfähigkeit: im Sinne des Strafgesetzbuches der DDR das Vorhandensein der subjektiven Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Vierzehn- bis Siebzehnjähriger. Im Unterschied zur Zurechnungsunfähigkeit oder zur verminderten Î Zurechnungsfähigkeit (§§ 15, 16 StGB), deren Vorliegen in begründeten Fällen bei Rechtsverletzern aller Altersgruppen geprüft werden muß, ist die S. ausschließlich auf Jugendliche im Sinne des Gesetzes beschränkt. Sie umfaßt den Gesamtkomplex von Persönlichkeitsmerkmalen, die in geistiger, sozialer, moralisch-ethischer und somatischer Sicht das charakteristische Bild eines Jugendlichen prägen. Die S. bezeichnet somit den Entwicklungsstand Jugendlicher in bezug auf die Fragestellung, ob bei dem 14- bis 17jährigen Rechtsverletzer die entwicklungsabhängigen Fähigkeiten soweit ausgebüdet waren, daß ihn bei seiner I Entscheidung zur Tat die hierfür geltenden Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens leiten konnten. Bezugsebene muß bei der Prüfung des Entwicklungsstandes immer das typische Entwicklungsniveau Vierzehnjähriger sein, da z. B. Siebzehnjährige mit einem zweijährigen Entwicklungsrückstand dennoch schuldfähig sind. Erst wenn ihr Entwicklungsrückstand größer als ihre Altersdifferenz gegenüber dem 14. Lebensjahr ist, kann die S. verneint werden. Die Prüfung der S. ist eine Aufgabe des Staatsanwaltes bzw. des Gerichtes. Bedarf es der Beiziehung eines Sachverständigen, kommt hierfür in erster Linie ein entsprechend ausgebüdeter Diplom-Psychologe in Betracht. 30 Wb. Psychol.;
Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 465 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 465) Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 465 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 465)

Dokumentation: Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Günter Gaußing (Gesamtleitung), Helmut Kulka, Joachim Lompscher, Hans-Dieter Rösler, Klaus-Peter Timpe, Gisela Vorweg (Hrsg.), 1. Auflage, Bibliographisches Institut Leipzig, 1976 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 1-596).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Tatbegehung, der Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten und dessen Reaktionen abhängig ist, besteht dafür keine absolute Gewähr. Für die Zeugenaussage eines unter den riarqestellten Voraussetzungen ergeben sich Konsequenzen aus dem Grundsatz der allseitioen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit und Voraussetzung zur Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung und weit er strafprozessualer Rechte. Die ahrung der. verfassungsmäßigen Grundrechte Beschul- digter, insbesondere die Achtung der Würde des Menschen und seiner Rechte haben in Untersuchungshaft befindliche Ausländer. D-P-P- gruudsätz lieh die gleieh-en Rechte und Pflächten wie - inhaftierte Bürger. Für die praktische Verwirklichung der Rechte und Pflichten terUlefangenen. bei der Durchsetzung Rjrön besonderen Maßnahmen, die sich aus der Täterpergönjjiikeit für die Vollzugs- und Betreuungsauf gab zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und der Mitarbeite: geschaffen gefördert werden, insbesondere durch die Art und Weise, wie sie ihre führen, durch eine klare und konkrete Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen Breiten Raum auf dem Führungsseminar nahm die weitere Qualifizierung der Auftragserteilung und Instruierung der als ein entscheidender Hebel zur Erhöhung des Niveaus der Zusammenarbeit mit ihnen sein muß. Das muß auch heute, wenn wir über das Erreichen höherer Maßstäbe in der Arbeit mit sprechen, unterstrichen werden.

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