Wörterbuch der Psychologie 1976, Seite 373

Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 373 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 373); 373 Oligophrenie gleichzeitig die Ablehnung des Vaters als Rivalen. Î Psychoanalyse. Offensivverhalten f Defensivverhalten. Okkasionalismus [occasio, lat. Gelegenheit], eigentlich Lehre von den Gelegenheitsursachen (causae oçcasionales) im Unterschied zu den Wirkursachen (causae efficientes): eine im 17. Jh. entstandene theologisch-idealistische Lehre zur Verschleierung des Problems der realen Wechselwirkung und der Grundfrage der Philosophie. Die Begründer des O., GEULINCX und MALEBRANCHE, lehnen ein AbhängigkeitsVerhältnis zwischen Körper und Seele bzw. Physischem und Psychischem ab. Die existierende Wechselwirkung zwischen beiden soll durch Gott in der Weise ursächlich bewirkt sein, daß jeder physische Vorgang Gott Gelegenheit gibt, einen psychischen Vorgang zu bewirken und umgekehrt. Der Beweis der Existenz von Gelegenheitsursachen anstelle von Wirkursachen wird mit dieser Lehre angestrebt. Von seiner gesellschaftlichen Funktion her ist der O. eine reaktionäre Lehre, da von den Menschen Passivität und Schicksalsglaube gefordert werden. LEIBNIZ modifizierte den O. zur Theorie der prästabilierten Harmonie. In der neuzeitlichen Philosophie gehen verschiedene Lehren des Parallelismus zwischen Denken und Sein, Physis und Psyche auf den O. zurück. Der O. seinerseits hat seine Wurzeln in scholastischen Auffassungen von einem Parallelismus zwischen Denken und Sein. Ökologie: Lehre von den Wechselwirkungen zwischen Organismen und Umwelt. Die Allgemeine Ö., die den Haushalt der Natur zum Gegenstand hat, ist eine interdisziplinäre Naturwissenschaft. Neben der Pflanzen- und Tier-Ö. werden Aut-Ö., Dem-Ö. und Syn-Ö. als Teildisziplinen unterschieden. Die Aut-Ö. untersucht die Wirkungsbeziehungen zwischen Organismus und Umwelt, die Dem-Ö. die zwischen Population als einem homotypischen Organismenkollektiv und Umwelt, die Syn-Ö. die zwischen Lebensgemeinschaft oder Biozönose (einem heterotypischen Organismenkollektiv) und der Umwelt. Unter Umwelt wird dabei allgemein die Gesamtheit der anorganischen und organischen Lebensbedingungen verstanden (Î Umweltlehre). Oligophrenie [griech. oligos wenig, phrén Seele]: Sammelbezeichnung für alle sog. Schwachsinnsformen, die ererbt oder in früher Kindheit erworben wurden und bei denen die psychischen, insbesondere die kognitiven Leistungsmöglichkeiten des Menschen erheblich beeinträchtigt sind. Im Unterschied zur Demenz, bei der erst im Laufe des späteren Lebens die geistigen Leistungsmöglichkeiten verzögert entwickelt oder abgebaut werden, sind die Oligophrenen seit frühester Kindheit in ihrer geistigen Entwicklung behindert und bedürfen besonderer Fördermaßnahmen durch die Gesellschaft. In Anlehnung an den Terminus „körperliche Behinderung“ spricht man deshalb in deutschsprachigen Ländern von geistiger Behinderung. In angelsächsischen Ländern sind hierfür die Bezeichnungen mental deficiency und mental retardation gebräuchlich. Letztere hat mit den Klassifikationsrichtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine zunehmende Verbreitung gefunden, ist aber nicht als Gleichsetzung eines Oligophrenen mit einem normalen Jüngeren zu verstehen; sie läßt lediglich die Prognose offen. Nach den Richtlinien der WHO werden innerhalb der O. drei Abstufungen unterschieden: leichte, mittelgradige und hochgradige O., und zwar nach dem jeweiligen IQ-Bereich. Eine solche Aufteilung ist problematisch, da bei Oligophrenen jeweils die gesamte Persönlichkeit verändert und nicht nur ein intellektuelles Defizit vorhanden ist. Darüber hinaus ist die Problematik der Intelligenztests zu beachten. Und schließlich müssen andere mögliche Ursachen für ein intellektuelles Versagen beachtet werden, z. B. bei neurotischem Leistungsversagen. Daher ist immer eine Gesamtpsychodiagnostik erforderlich, und die am IQ orientierten Schweregrade tragen nur hinweisenden Charakter. Der leichteste Grad der O. wird auch Debilität (debilis, lat. schwach) genannt. Er umfaßt einen IQ-Bereich von 67 52. Man spricht in diesem Falle auch von sog. schulbildungsfähigen schwachsinnigen Kindern, die die Hilfsschule besuchen können. In der DDR erfolgt die Beschulung dieser Kinder nach einheitlichen, gesetzlich fixierten, den jeweiligen Störungen angepaßten pädagogischen Maßnahmen in der Hilfsschule. Bei einer frühzeitigen eindeutigen Diagnosestellung ist der Besuch eines Vorschulteiles vom 6. Lebensjahr an möglich, der größte Teil der Kinder wird aber nach Versagen in der Normalschule einem Aufnahmeverfahren in die Hilfsschule unterzogen und nach Feststellung der Î Hilfsschulbedürftigkeit dort beschult. Nach 8jährigem Schulbesuch ist je nach Eignung eine Berufsausbildung in einem einfachen Lehrberuf bzw. Anlernberuf möglich, die vielerorts von einem Berufsschulteil der Hilfsschule mit getragen wird. Der mittlere Schweregrad der O. wird bislang als Imbezillität bezeichnet, der Intelligenzquotient (IQ) liegt zwischen 51 und 20. Diese Kinder sind nicht schulbildungsfähig, können aber in speziellen Klinikabteilungen oder Sondertagesstätten gefördert werden. Hierzu ist von dem ungarischen Heilpädagogen BARCI, einem Pionier der unterrichtslosen Erziehung bei schwerer geistiger Behinderung, seinerzeit ein spezielles Förderungssystem erarbeitet worden, das auch in der DDR erprobt und inzwischen weiterentwickelt wurde (EICHLER u. a.). Bei frühzeitig einsetzender Förderung sind diese Kinder zum großen Teil in ihrem späteren Leben fähig, sich selbst zu versorgen und in sog. „geschützten Werkstätten“ zumindest teilweise ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Die schwerste geistige Beeinträchtigung mit dem IQ unter 20;
Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 373 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 373) Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 373 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 373)

Dokumentation: Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Günter Gaußing (Gesamtleitung), Helmut Kulka, Joachim Lompscher, Hans-Dieter Rösler, Klaus-Peter Timpe, Gisela Vorweg (Hrsg.), 1. Auflage, Bibliographisches Institut Leipzig, 1976 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 1-596).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit stets gewachsen zu sein. Durch die politisch-ideologische und tschekistische Erziehungsarbeit muß den ein reales und konkretes Feindbild vermittelt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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