Wörterbuch der Psychologie 1976, Seite 316

Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 316 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 316); Lernfähigkeit 316 die besonders rasch entsteht. Bei Wirbeltieren sind sensible Phasen der Lernfähigkeit bekannt. Bei zahlreichen Wirbeltieren ist z. B. das Neugierverhalten auf ihre Jugendzeit beschränkt. Die Prägung ist eine besondere Form des L.s, die durch eine sehr kurze sensible Phase, durch ein extrem rasches L. und durch eine Irreversibilität des Eingeprägten gekennzeichnet ist. Es werden nur überindividuelle Artmerkmale, die als Auslöser für bestimmte Reaktionen wirken, geprägt. Dabei, ist die Prägung der sog. Nachfolgereaktion von der sexuellen Prägung zu unterscheiden. Während natürlicherweise die Nachfolgereaktion zumeist auf das Muttertier geprägt ist, erfolgt die sexuelle Prägung, die einen Zeitraum von mehreren Wochen beansprucht, auf Tiere einer bestimmten Art. Obwohl die Sinnesleistungen der Tiere als Produkt der Phylogenese artspezifisch angelegt sind, bedürfen sie des L.s, um ihre volle Funktionstüchtigkeit zu erlangen. Schmerz z. B. gilt als erworbene Reaktion: Isolierung von Jungtieren vor Schmerzreizen in sensiblen Phasen bedingt später inadäquate Reaktionen gegenüber Schmerzreizen. Die Leistungen der visuellen Rindenfelder sind ebenfalls nicht angeboren. Die höheren visuellen Systeme erwerben ihre volle Funktionstüchtigkeit erst im Prozeß der aktiven Auseinandersetzung des Organismus mit seiner Umgebung. Darüber hinaus muß das Lernen auch zu bestimmten Zeiten der postnatalen Entwicklung erfolgen, damit es zu einer guten Erinnerungs- und Unterscheidungsfähigkeit kommt (R. HASSLER, 1965). Lernfähigkeit, als intellektuelle oder kognitive L. auch Lernpotenz genannt: ein durch die angeborenen Anlagen mitbedingtes, im Prozeß der aktiven Lebenstätigkeit unter bestimmten historischen und Bildungsbedingungen entwickeltes interindividuell variierendes System habitueller Leistungsdispositionen, das dem Individuum die denkerische, kognitive, bewußte Auseinandersetzung mit der Umwelt ermöglicht. Die allgemeine L. umfaßt neben intellektuellen auch künstlerische, sportliche und andere Leistungsdispositionen. Mit dieser Festlegung schlägt GUTHKE (1972) den Begriff der L. „als Ersatz für den Terminus Begabung vor“. Zur genaueren Kennzeichnung der intellektuellen L. fährt er fort: „Neben der hierarchisch strukturierten Gesamtheit der Denkfähigkeiten üblicherweise mit dem Begriff Intelligenz bezeichnet gehören zur intellektuellen L. auch außerintellektuelle Eigenschaften wie z. B. Ausdauer, Lernmotivation, geistige ,Neugier', sofern sie den Erfolg bei der denkerischen Auseinandersetzung mit der Umwelt beeinflussen“. Diese Definition der L. steht im Einklang mit den Auffassungen der marxistischen Psychologen RUBINSTEIN, ANANJEW, HIEBSCH, KOSSAKOWSKI, LOMPSCHER u. a. In der bürgerlichen psychologischen Literatur wird der Begriff der L. sehr verschieden definiert. THORNDIKE verwendet L. im Sinne von Intelligenz; ebenso weist MEILI darauf hin, daß zwischen Intelligenz und anderen Fähigkeiten keine scharfe Trennung besteht. WOODROW betont aber, daß L. nicht mit Intelligenz identifiziert werden kann, da in die L. mehr psychische Faktoren eingehen als nur die Intelligenz. GUTHKE versucht, diese Diskrepanzen durch seine dialektisch-materialistische Definition der L. zu überwinden. Interindividuelle Unterschiede werden durch folgende Begriffe ausgedrückt: 1) die Kapazität; sie gibt an, wieviel vom Individuum aufgenommen und verarbeitet werden kann, 2) die Leichtigkeit des Lernens, 3) die Nachhaltigkeit des Lernens, auch Merk- und Erinnerungsfähigkeit genannt, 4) die Anregbarkeit oder Interessierbarkeit des Lernenden, 5) die Lernintensität und 6) die Lernbereitschaft. Diese Merkmale der L. erfahren im Laufe des Lebens eine Umstrukturierung: im Kindes- und Jugendalter wird besonders leicht gelernt; mit zunehmendem Alter verringert sich z. B. die f Merkfähigkeit; jedoch nimmt die Lernintensität zu. Lernfähigkeitsdiagnostik: 1. Synonym für Ge- dächtnis- bzw. Î Merkfähigkeitsdiagnostik. 2. Bezeichnung für Anordnungen der experimentellen Lernpsychologie zur Untersuchung des Lernverhaltens bei verschiedenartigen Anforderungen, z. B. Labyrinthlernen, Begriffslernen, f Scheibenaufgabe. 3. Kurzbezeichnung für jenen neuen methodischen Ansatz in der Fähigkeits- und Intelligenzdiagnostik, der sich zum Ziel setzt, neben der Statusdiagnose, die mit herkömmlichen Fähigkeitstests den momentanen Entwicklungsstand erfaßt, die Zone der nächsten Entwicklung (WYGOTSKI, 1964) zu untersuchen, d. h. die Entwicklungspotenzen der Vp. unter pädagogischer Beeinflussung (vgl. MENTSCHINSKAJA, 1970; GUTHKE, 1969, 1972; ROETHER, 1972). Der allen Lerntests zugrunde liegende Versuchsplan ist nach dem Schema Prätest Pädagogisie-rungsphase Posttest auf gebaut. Die drei Varianten des Lerntests nach GUTHKE unterscheiden sich durch die Dauer und die Gestaltung der Pädagogisierungsphase: Im Längsschnitt- oder Intervalltest dauert sie Monate bis 1 Jahr und wird in normalem Unterricht durchgeführt, im Langzeitlerntest bzw. Trainingstest dauert sie nur Stunden und läuft nach einem standardisierten Gruppentrainingsprogramm ab, die Dauer der Pädagogisierungsphase in den Kurzzeitlerntests bzw. programmierten Lerntests schließlich ist auf die Testzeit beschränkt, so daß nur eine „Testsitzung“ erfolgt, in der die Vp. Rückinformationen über die Lösungsgüte und Denkhilfen erhält. Lerngewinnmessung Î Lernmaße. Lernhandlung: zusammenhängende Folge geistiger Operationen zum Zwecke der bewußten Aneignung von Wissen und Können. Bei der Ausbildung von L.en spielen nach GALPERIN (1968) eine Rolle: 1) die Î Orientierungsgrundlage, 2) der eigentliche;
Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 316 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 316) Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 316 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 316)

Dokumentation: Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Günter Gaußing (Gesamtleitung), Helmut Kulka, Joachim Lompscher, Hans-Dieter Rösler, Klaus-Peter Timpe, Gisela Vorweg (Hrsg.), 1. Auflage, Bibliographisches Institut Leipzig, 1976 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 1-596).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in einem Objekt vollzogen. Ort, Zeitdauer und die Bedingungen des Gewahrsams werden durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen. Dementsprechend kann der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der betreffende Jugendliche eine unmittelbare staatliche Reaktion auf seine gesellschaftsschädliche Handlungsweise erlebt, um daraus die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen. In bestimmten Fällen wird die offensive Wirksamkeit der Entscheidung über die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahreno im Grunde genommen dadurch abgeschwächt oder aufgehoben, daß keine nachhaltige erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen erreicht wird.

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