Wörterbuch der Psychologie 1976, Seite 181

Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 181 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 181); 181 Forensische Psychologie den Ablauf der chemischen Prozesse in der Netzhaut, die bei Lichtreizung ausgelöst werden und zur Erregung führen, ist eine Mindestzeit erforderlich. Ist das Zeitintervall zwischen zwei Reizen kürzer als diese Mindestzeit, so können die Reize nicht getrennt wahrgenommen werden. Die Grenzfrequenz, bei der periodisch wiederkehrende Reize gerade als ein Reiz empfunden werden, heißt F.sfrequenz und liegt zwischen 10 70 s'1. Sie hängt von der Intensität der Reize, dem Adaptationszustand der Netzhaut, dem Ort der Reizung auf der Netzhaut sowie vom allgemeinen Aktivationsni-veau des Empfängers ab. Es ist versucht worden, die F.sfrequenz als Parameter für die Messung von Ermüdungszuständen zu verwenden. Fluchtreaktion: Ausweichen vor ängste liegenden Stimuli. f Fehlentwicklung. Fluchtverhalten 1. f Meidungsverhalten. 2. I Aversionsverhalten. Fluktuation: Veränderungen im Beschäftigtenstand eines Betriebes oder Betriebsbereichs infolge von Ab- und Zugängen von Arbeitskräften. Die außerbetriebliche F. bezeichnet das Ausscheiden von Werktätigen aus einem Betrieb. Nach den verschiedenen Anlässen bzw. Gründen unterscheidet man hier 1) natürlich bedingte Abgänge, z. B. durch Tod, Invalidität oder durch Erreichen des Rentenalters, 2) gesellschaftlich notwendige Abgänge, z. B. durch Verlagerung der Produktion, bei Aufnahme eines Direktstudiums oder bei Einberufung zum Militärdienst, 3) persönlich motivierte Abgänge, z. B. wegen Wohnungswechsel, schlechter Verkehrsverhältnisse oder Unzufriedenheit mit der Arbeit, speziell den Tätigkeitsbedingungen. Unter innerbetrieblicher F. versteht man den Personalwechsel zwischen verschiedenen Kostenstellen (Abteilungen, Bereichen, Betriebsteilen) eines Betriebes, zumeisteines Großbetriebes, hauptsächlich infolge technologischer Umstellungen, unphysiologischer Arbeitsplatzbedingungen oder eines ungünstigen Î Betriebsklimas. Psychologisch relevant sind das Entstehen und Wirken spezieller F.smotive, insbesondere in solchen Fällen, in denen durch einen Weggang aus dem bisherigen Betrieb oder Arbeitsbereich eine Lösung des erlebten Widerspruchs zwischen den eigenen Ansprüchen bzw. Absichten und den realen Bedingungen bzw. Verhältnissen angestrebt wird. Auslösende Faktoren sind vor allem Leitungsmängel, Lohndiskrepanzen, soziale Spannungen und Arbeitserschwernisse . f Arbeitsbedingungen, Arbeitspsychologie, Î Leitungstätigkeit. Forensische Psychologie [forum, lat. das Gericht]: Spezialdisziplin der Psychologie, die sich theoretisch und praktisch mit psychologischen Grundfragen und Grundlagen der Verwirklichung des sozialistischen Rechts befaßt. Die F. P. umfaßt alle Arbeitsgegenstände der Psychologie, deren gesell- schaftlicher Nutzen primär darin liegt, zur Durchsetzung des Rechts beizutragen. Für Teilgebiete der F. P. oder gelegentlich als Synonyme werden z. B. die Begriffe Kriminalpsychologie, Rechtspsychologie, Psychologie des Strafverfahrens oder kriminalistische Psychologie verwendet. Der Begriff gerichtliche Psychologie hingegen wird übereinstimmend synonym verwendet, obgleich er sprachlich insofern irreführend ist, als die Arbeitsgebiete der F. P. weit über das Gerichtsverfahren hinausgehen. Die F. P. befaßt sich hauptsächlich mit jenen Formen menschlichen Zusammenlebens, die durch bestimmte Rechtsnormen geregelt sind. Ihr Hauptgegenstand liegt daher in der Erforschung der inneren und äußeren Determinanten der Persönlichkeit hinsichtlich der Herausbildung sozialistischen Rechtsbewußtseins. Die F. P. trägt unter anderem zur Lösung folgender Probleme bei der Verwirklichung des sozialistischen Rechts bei: 1. Erarbeitung und Anwendung wissenschaftlich fundierter Befragungsmethoden zur Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten bei Personen, die psychisch defekt, z. B. oligophren sind, die nicht geständniswillig, aber hinreichend tatverdächtig sind, oder die hochgradig psychisch fehlentwickelt sind, vor allem aber bei Kindern und Jugendlichen; 2. Mitwirkung an der Erarbeitung von Täterhypothesen bei unbekannten Tätern anhand von Tatbegehungsmerkmalen, die charakteristisch für bestimmte Personengruppen sind; 3. Erarbeitung von Sachverständigengutachten für Ermittlungsorgane, Staatsanwälte und Gerichte, vorwiegend zu Problemen der Schuldfähigkeit Jugendlicher gemäß §66 StGB, zur Glaubwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen, zur Regelung des Erziehungsrechts und zu verschiedenartigen arbeits-, sozial- und verkehrspsychologischen Fragestellungen; 4. Umerziehung und Therapie von Straftätern in und außerhalb des Strafvollzugs mittels wissenschaftlich begründeter Verfahren; 5. Erarbeitung und Anwendung von Methoden zur Verhütung von Straftaten bei kriminell Gefährdeten, vor allem bei psychisch auffälligen, aber dennoch zurechnungsfähigen Personen; 6. Resozialisierung und Rehabilitation von Haftentlassenen einschließlich deren therapeutische Betreuung im Bedarfsfälle. Neben diesen zweifellos primär täterbezogenen Aufgaben hat die F. P. Beiträge für die Vorbereitung und Durchführung des gerichtlichen Verfahrens zu leisten. Sie befaßt sich mit psychologischen Fragen der Leitungstätigkeit der Gerichte und Staatsanwälte, in der Hauptsache mit vielerlei psychologischen Aspekten der Tätigkeit der Hauptbeteiligten am Strafprozeß, z. B. der Richter, Staatsanwälte, des Angeklagten, Verteidigers und der Zeugen, mit der Zielstellung, einen maximalen Beitrag zum Erreichen des Zieles des Strafverfah-;
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Dokumentation: Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Günter Gaußing (Gesamtleitung), Helmut Kulka, Joachim Lompscher, Hans-Dieter Rösler, Klaus-Peter Timpe, Gisela Vorweg (Hrsg.), 1. Auflage, Bibliographisches Institut Leipzig, 1976 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 1-596).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt gewahrt wird; daß die Untersuchungsprinzipien gewissenhaft durchgesetzt werden. Zur weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Referatsleiter - als eine wesentliche Voraussetzung, die notwendige höhere Qualität und Wirksamkeit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und Gegenstände sowie für die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird hervorgehoben, daß - der Vollzug der Untersuchungshaft die Erfüllung des Strafverfahrens zu unterstützen und zu gewährleisten hat, daß inhaftierte Personen sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziei hen können und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit zur geheimen Zusammenarbeit verpflichtet werden und für ihren Einsatz und der ihnen gestellten konkreten Aufgabe bestimmten Anforderungen genügen müssen.

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