Wörterbuch der Psychologie 1976, Seite 162

Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 162 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 162); EU-Modell 162 man unmittelbar nur an sich selbst beobachten kann“ (1965). Mit der Begründung, daß sich Psychisches als Subjektives nicht objektiv beobachten ließe, wird nicht nur die Unerforschbarkeit des Tierpsychischen behauptet, sondern auch die Frage nach der Existenz psychischer Erscheinungen bei Tieren für unentscheidbar gehalten (N. TINBERGEN, 1956, К. LORENZ, 1957, 1965). Infolgedessen grenzt sich die E. von einer Tierpsychologie, insbesondere idealistischer Spielarten, streng ab, ohne dabei die dialektisch-materialistische Auffassung vom Psychischen der Tiere zu berücksichtigen. Die philosophische Basis der E. ist uneinheitlich, eklektizistisch. Insgesamt wird sie von einer dualistischen Weltkonzeption, dem psycho-physiologi-sehen Parallelismus, beherrscht. Die Anwendung dieser Konzeption auf die Interpretation des Verhältnisses des Psychischen zum Physiologischen bedeutet, beide als absolut verschiedene und einander gegenüberstehende Wesenheiten aufzufassen, deren Verhältnis zueinander ausschließlich durch Parallelität bestimmt ist. Das Psychische wird damit zum Epiphänomen physiologischer Prozesse. Starke positivistische Einflüsse spiegeln sich im Verhaltenskonzept der E. wider. N. TINBERGEN versteht unter dem Verhalten ,,alle Bewegungen des gesunden, unverletzten Tieres“ (1956); I. EIBL-EIBESFELDT betrachtet Verhaltensweisen als ,,Zeitgestalten“, die sich zumeist in Muskelbewegungen, aber auch in ,,Drüsentätigkeit oder Pigmentwanderung“ sowie in „Wachstums-, Quel-lungs- und Turgorbewegungen“ äußern (1967). Nach ethologischer Auffassung bedingen innere und äußere Faktoren, die jeweils in besonderer Weise Zusammenwirken, den Ablauf von Verhaltensweisen. Äußere Faktoren sind „stimmende“ bzw. stimmungsbeeinflussende und auslösende Reize (j Schlüsselreiz). Zu den inneren Faktoren rechnet man neben inneren Sinnesreizen und Hormonen die „endogene automatisch-rhythmische Reizerzeugung“ (K. LORENZ) von Automatie-bzw. Instinktzentren, die mit einer „Kumulierung reaktionsspezifischer Energie“ verbunden ist und zu einer Handlungsbereitschaft führt, die mit Stimmung, Trieb, Tendenz oder auch Drang bezeichnet wird. Mit einem hydraulischen Modell symbolisierte K. LORENZ das Zusammenwirken innerer und äußerer Faktoren: Äußere Reize müssen einen Block zum Ablauf der Instinktbewegung freigeben, wobei die Reizintensität infolge Reizschwellenveränderung in einem umgekehrten Verhältnis zum Pegel reaktionsspezifischer Energie steht. Im Extremfall kann die Instinktbewegung als Leerlaufbewegung erscheinen. Nach dem von W. CRAIG und K. LORENZ entwickelten Schema baut sich artspezifisches Verhalten auf drei verschiedenen Anteilen auf: dem Appetenzverhalten, dem Angeborenen Auslösemechanismus und der Erbkoordination. Die erweiterte Fassung dieses Schemas berücksichtigt vor allem die Zentrenhierarchie der Instinkte, der eine Hierarchie von Appetenzen entspricht. Neuerdings nennt G. TEMBROCK folgende Teilsysteme, die das Wirkungsgefüge des Verhaltens konstituieren: 1. Reiz-Selektion, 2. Motivation, 3. Handlung, 4. emotionaler Status, 5. Vigilanz-Status und 6. „innerer Vergleich“ und Speicherung (1972). Für das ethologische Verhaltenskonzept ist bezeichnend, die Erbkoordination als „triebverzehrende Endhandlung“ (K. LORENZ) aufzufassen. Dazu formuliert N. TINBERGEN (1956): „LORENZ hat betont, daß nur das Appetenzverhalten zielstrebig ist, ganz und gar nicht jedoch die Endhandlung, zugleich aber auch, daß das Ziel zielstrebigen Verhaltens nicht das Objekt oder die Situation als solche, sondern allein der Ablauf der den Trieb verzehrenden Endhandlung ist. Selbst Psychologen, die Hunderte von Ratten durchs Labyrinth laufen ließen, haben nur selten verstanden, daß ihre Versuchstiere nicht um des Futters oder um der Jungen willen liefen; das Ziel, der Lohn ihrer Mühe und Schmerzen war vielmehr der Ablauf der Freßbewegungen bzw. des mütterlichen Pflegeverhaltens.“ Dieser Verhaltensdeutung stehen aber Versuchsergebnisse an Springspinnen entgegen, nach denen nicht der „Erregungsverbrauch“ der Endhandlung, sondern vielmehr die Nahrungsaufnahme eine Triebreduktion bewirkt. Das Verhaltenskonzept der E. ist nach wie vor hypothetisch. Die neurophysiologische Grundlage instinktiven Verhaltens ist noch nicht bekannt (R. JUNG, 1964). Durch direkte elektrische Hirnreizung mittels feinster Nadelelektroden können jedoch Trieb-und Affektmechanismen und Instinktbewegungen von Verhaltensfragmenten bis zu komplexen Verhaltensweisen aktiviert werden. Nach diesen Versuchen bilden die dem Instinktverhalten zugrunde liegenden neuronalen Strukturen ein hochkompliziertes dreidimensionales Wirkungsgefüge mit hierarchischer Organisation. N. TINBERGEN (1956) definiert den Instinkt als „hierarchisch organisierten nervösen Mechanismus, der auf bestimmte vorwarnende, auslösende und richtende Impulse, sowohl innere wie äußere, anspricht und sie mit wohlkoordinierten, lebens- und arterhaltenden Bewegungen beantwortet“. Verhaltensforschung beginnt mit der Erarbeitung des Ethogramms einer Tierart. Methoden der etho-logischen Experimentalforschung sind z. B. die bedingungsvariable Tierhaltung, der Erfahrungsentzug, der Attrappenversuch, das Labyrinth u. a. Die Anwendungsgebiete der E. sind die landwirtschaftliche Tierproduktion, das Jagdwesen, die Fischerei, die biologische Schädlingsbekämpfung, die Tiergärtnerei, der Natur- und Umweltschutz. EU-Modell I Entscheidungsmodell. Euphorie: Zustand einer gehobenen Stimmung, die aber zum Unterschied von der hypomanischen;
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Dokumentation: Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Günter Gaußing (Gesamtleitung), Helmut Kulka, Joachim Lompscher, Hans-Dieter Rösler, Klaus-Peter Timpe, Gisela Vorweg (Hrsg.), 1. Auflage, Bibliographisches Institut Leipzig, 1976 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 1-596).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung in jedem Verantwortungsbereich der Linie zunehmende Bedeutung, Das Anliegen des vorliegenden Schulungsmaterials besteht darin, die wesentlichsten theoretischen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Aus-ffSiung; Durchführungslbastimmung zur Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Die weitere Qualifizierung der Unt rsuchungsa rbe r-fordert, sich über die Rolle und Stellung des fve r-teidigers in der klar zu werden und daraus Schlußfolgerungen für die Tätigkeit der Linie Untersuchung. Dementsprechend ist die Anwendung des sozialistischen Rechts durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit stets auf die Sicherung und Stärkung der Macht der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen; der Sicherung der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus; dem Schutz der verfassungsmäßigen Grundrechte und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Forderungen gemäß Satz und gemäß gestellt. Beide Befugnisse können grundsätzlich wie folgt voneinander abgegrenzt werden. Forderungen gemäß Satz sind auf die Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Alle auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen sind somit zu beenden, wenn die Gefahr abgewehrt oder die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft einerseits und für die Verurteilung durch das Gericht andererseits aufgrund des objektiv bedingten unterschiedlichen Erkenntnisstandes unterschiedlich sind.

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